Auszug - Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2008  

 
 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.8
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 23.09.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 22:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1195/XVIII Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2008
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/FinWiHaupt
Verfasser:BzBm BuschkowskyKieseritzky, Rother
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß Artikel 88 Abs

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin und § 37 Abs. 7 LHO i.V.m. Nr. 2.1 AV § 37 LHO nachträglich die vom Bezirk Neukölln ggf. in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen zugelassenen, in der anliegenden Nachweisung enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:

 

überplanmäßige Ausgaben                                                        22.131.275,25 EURO

 

außerplanmäßige Ausgaben                                                        7.287.866,58 EURO

 

außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung                                 520.000,00 EURO

 

 

Begründung

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2008 sind Finanzierungsnotwendigkeiten entstanden, für die im Haushaltsplan 2008 keine oder keine ausreichenden Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt waren. Soweit in diesen Fällen auch kein Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Weg der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- oder außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen ) zugelassen werden. Höhere und neue Verpflichtungen gegenüber dem Haushaltsplan waren in jedem Fall nur als Haushaltsüberschreitungen möglich. Haushaltsüberschreitungen sind nach Artikel 88 der Verfassung von Berlin und §§ 37 und 38 der Landeshaushaltsordnung nur in Fällen eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses zulässig.

 

Sie bedürfen der nachträglichen Genehmigung des Abgeordnetenhauses (Artikel 88 Abs. 2 VvB; § 37 Abs. 4 LHO), die von der Senatsverwaltung für Finanzen herbeigeführt wird.

 

Die anliegende der Senatsverwaltung für Finanzen vorgelegte Nachweisung enthält nicht die zugelassenen sondern die tatsächlich geleisteten Haushaltsüberschreitungen. In einer Reihe von Fällen war der tatsächliche Bedarf an Ausgaben oder Verpflichtungsermächtigungen geringer als zunächst angenommen; in Einzelfällen wurden die zugelassenen Haushaltsüberschreitungen überhaupt nicht in Anspruch genommen. Geringere Beträge ergaben sich auch dadurch, das der Mehrbedarf nachträglich ganz oder teilweise im Wege der Deckungsfähigkeit aus Einsparungen an anderer Stelle gedeckt werden konnte.

 

Bei den Entscheidungen, über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben zuzulassen, wurde sehr sorgsam verfahren und zur Sicherung des Haushaltsausgleichs in der Regel Ausgabensperren verfügt. Dies war wegen der hohen Mehrausgaben für soziale Leistungen bei den Konsumtiven Ausgaben im Bereich des Z-Teils nicht immer möglich.

 

Gegenüber der Gesamtbewilligung über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist ein Haushaltsausgleich überwiegend durch Sperren bei verfügbaren Haushaltsansätzen bzw. durch Mehreinnahmen sichergestellt.

 

Die Bewilligungen sind vom Bezirk entsprechend dem geltenden Haushaltsrecht und der ihm übertragenen Eigenverantwortung – auch hinsichtlich notwendiger Gestaltungsspielräume in künftigen Haushaltsjahren – entschieden worden.

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin, § 37 Abs. 4 und Abs. 7 Satz 1 , § 38 Absatz 1 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

 

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2008.

 

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

                                                               

 

Der Überweisung der Vorlage zur Beschlussfassung in den Hauptausschuss wird einstimmig zugestimmt.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen