Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt hat auf Verwaltungsebene gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wiederholt auf die Notwendigkeit der Änderung der derzeit gültigen melderechtlichen Bestimmungen hin zu einer Nachweispflicht bei Anmeldungen von Wohnadressen hingewiesen. Darüber hinaus initiiert das Bezirksamt durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit immer wieder Berichte in den Berliner Medien über den Missbrauch im Meldewesen sowie die diesbezüglich notwendige Gesetzesänderung im Rahmen landesrechtlicher Vorschriften. Bislang wurden die Forderungen des Bezirksamtes nicht von den zuständigen Stellen aufgenommen. Seit der letzten Berichterstattung des Bezirksamtes zum vorliegenden Beschluss haben sich also keine Änderungen ergeben.
In den Standorten des Neuköllner Bürgeramtes wird also weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wie folgt verfahren: Bei Anmeldungen von Wohnadressen wird um die Vorlage von Nachweisen (Bestätigung des Wohnungsgebers bzw. bzgl. Eigentum) gebeten. Anmeldungen müssen jedoch auch regelmäßig ohne Nachweis-Vorlage durchgeführt werden, da von amtswegen nicht einforderbar. Ein Verdacht auf Falschanmeldung, der das Einfordern eines Nachweises bzgl. der Wohnadresse melderechtlich rechtfertigen würde, ist zum Zeitpunkt der Anmeldungen nur in Ausnahmefällen festzustellen, weshalb dieses Instrument generell nicht ausreicht.
Nach neuesten Informationen hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein (Bundes-)Meldegesetz vorgelegt, der bei Wohnsitz-Meldevorgängen die zwingende Vorlage von Vermieter- bzw. Eigentumsbestätigungen vorsieht.
Das Bezirksamt wird über die weitere Entwicklung im Ausschuss für Bürgerdienste berichten.
29.04.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 15.4 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
Das Bezirksamt wird gebeten, sich erneut dafür einzusetzen, dass die Regelungen im bestehenden Meldewesen nicht rechtsmissbräuchlich durch Dritte genutzt werden können
Das Bezirksamt wird gebeten, sich erneut dafür einzusetzen, dass die Regelungen im bestehenden Meldewesen nicht rechtsmissbräuchlich durch Dritte genutzt werden können.
Änderungsantrag der Fraktion der Grünen
Das Bezirksamt wird gebeten, sich erneut dafür einzusetzen, dass die Regelungen im bestehenden Meldewesen so geändert werden, dass sie nicht rechtsmissbräuchlich durch Dritte genutzt werden können.
Die Beratung findet in Verbindung mit der lfd. Nr. 13.2, Drs. Nr. 1050/XVIII statt.
Dem Änderungsantrag wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen, GRAUEN, LINKEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei zwei Gegenstimmen der FDP und einer Enthaltung der FDP zugestimmt.
23.09.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 15.1 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen