Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Im
Ausschuss für Stadtentwicklung am 11.06.2009 und am 08.09.2009 sowie innerhalb
einer Einwohnerversammlung am 25.06.2009 wurde intensiv über das Thema
Wohnungsbordelle diskutiert. Dabei hatte das Bezirksamt deutlich gemacht, dass
innerhalb der bestehenden Rechtsordnung Bordelle/bordellartige Betriebe nur
untersagt werden können, soweit von diesen nachgewiesene Störungen des Umfeldes
bzw. der Nachbarschaft ausgingen.
Insoweit
wurde auch der eigentliche Antragstext zum vorliegenden Beschlusstext in der
30. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung konkretisiert.
Nach
nunmehr fast neun Monaten seit der Einwohnerversammlung hat die Bau- und
Wohnungsaufsicht keinerlei Anwohnerbeschwerden über Lärm oder sonstige durch
bordellartige Betriebe verursachte Störungen erhalten; damit ergab sich bislang
auch kein Handlungsbedarf.
Das
Bezirksamt versichert, auch in Zukunft auch bei nachgewiesenen Störungen durch
bordellartige Betriebe im Flughafenkiez deren Tragbarkeit in einem Wohngebiet
zu überprüfen.
Das
Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.
15.10.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 13.2 - überwiesen
Das Bezirksamt wir gebeten:
Das Bezirksamt wir gebeten:
1.im Rahmen seiner bau- und
planungsrechtlichen Möglichkeiten Wohnungsbordelle im Flughafenkiez restriktiv
zu untersagen und
2.von
der Einzelfallregelung keinen Gebrauch zu machen.
Die Beratung findet in Verbindung mit der lfd. Nr.
11.3, Drs. Nr. 0841/XVIII statt.
Der Überweisung des Antrages in den
Wirtschaftsausschuss wird einstimmig zugestimmt.
07.04.2009 - Wirtschaftsausschuss
Ö 1 - überwiesen
Der Vorsitzende Herr Mahlo eröffnet die 23
Der
Vorsitzende Herr Mahlo eröffnet die 23. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und
stellt fest, dass die Einladung allen Ausschussmitgliedern rechtzeitig
zugegangen ist und Änderungswünsche zur Tagesordnung nicht bestehen.
Zum
TOP 1 sind Vertreterinnen und Vertreter der Anwohnerinitiative „Zukunft
Neukölln e.V.“ erschienen. Nach kurzer Beratung wird darüber abgestimmt,
dass nur einem Vertreter, Herrn Norbert Kröcher, ein Rederecht im
Wirtschaftsausschuss eingeräumt wird.
Herr
Liecke führt zu dem Antrag aus, dass er einen dringenden Handlungsbedarf sieht,
das Problem „Wohnungsbordelle im Flughafenkiez“ auf politischer
Ebene zu behandeln und die Missstände zu unterbinden. Dem Ordnungsamt wurde in
2007 ein Schreiben übermittelt, in dem der Verdacht auf Menschenhandel und
Drogenmissbrauch gemeldet wurde. Dem Ordnungsamt liegen keine diesbezüglichen
Informationen vor, lediglich eine Zuwiderhandlung (Prostitution in einer
Gaststätte) hat zu einem Erlaubniswiderrufsverfahren geführt. Massive Maßnahmen
des Landeskriminalamtes (LKA) haben zu insgesamt vier Schließungen von
Gaststätten geführt.
Herr
Blesing erläutert, dass nach der Legalisierung von Prostitution (Gesetz zur
Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten vom 20.12.2001)
bordellartige Betriebe als legale Gewerbebetriebe gelten. Die Frage, ob diese
bordellartigen Betriebe in Wohngebieten erlaubt sind, ist durch das
Bauordnungsrecht geregelt.
Das
Ordnungsamt erteilt keine gewerblichen Erlaubnisse, da es sich nur um ein
anzeigepflichtiges Gewerbe handelt. Bordellartige Betriebe, auch
Wohnungsbordelle, müssen nach § 14 der Gewerbeordnung dem Ordnungsamt nur
angezeigt werden, wenn sie gewerblich betrieben werden.
„Hausfrauen“, die in ihrer Wohnung gelegentlich dieser Tätigkeit
nachgehen, fallen nicht unter die Anzeigepflicht. Hier ist aus gewerberechtlicher
Sicht regelmäßig nicht nachzuweisen, dass es sich um ein auf Dauer angelegtes,
mit Gewinnerzielungsabsicht und damit anzeigepflichtiges Gewerbe handelt.
Gewerberechtlich
kann gegen bordellartige Betriebe nur vorgegangen werden, wenn gaststättenrechtliche
Verstöße oder Straftaten wie Menschenhandel durch die Polizei festgestellt
worden sind. Ermittlungsergebnisse der Polizei, die zu ordnungsbehördlichen
Maßnahmen hätten führen können, liegen im Ordnungsamt seit Jahren nicht vor.
Seitens des Ordnungsamtes kann nur von ganz vereinzelten Bürgerbeschwerden
berichtet werden, die sich alle nicht gegen bordellartige Betriebe direkt
richteten, sondern gegen Lärm, der von den Freiern in den Treppenhäusern
verursacht wurde. Auf Grund fehlender, nicht ausreichend konkreter Tatbestände
(Zeitpunkt, Ort, Personen/Personaldaten) konnten sich daraus keine gerichtsfesten
Ordnungswidrigkeitsverfahren ergeben.
Frau
Polizeioberkommissarin Schlehahn von der Direktion 5 und Herr Polizeioberrat
Dopichay, Leiter des Abschnitts 55, schildern die Lage im Flughafenkiez
ausführlich, berichten über ihre Einsätze/Razzien und Präventionsmaßnahmen.
Auch sie weisen darauf hin, dass beweiserhebliche Ermittlungen leider nicht
erfolgreich durchgeführt werden können, da die Beweispflicht sehr schwierig
ist. Die Frauen, die der Prostitution nachgehen, sind EU-Bürgerinnen, die
Freier kommen auf Empfehlung, andere Männer werden nicht von den Frauen
angesprochen/belästigt. Die Gaststättenbetreiber, in deren Gaststätten die
Kontakte zustande kommen, haben offiziell mit den Frauen nichts zu tun.
Herr
Kröcher fordert eine politische Entscheidung des Bezirksamtes und appelliert an
die Polizei, häufig massive Razzien im Flughafenkiez durchzuführen.
.
Nach
längerer Diskussion wird von Herrn Scharmberg angeregt, das Thema auf Grund der
schwierigen Rechtslage in den Ausschuss für Stadtentwicklung zu überweisen.
Der Antrag
wirde i n s t i m m i gin den Ausschuss für Stadtentwicklungü b e r w i e s e n.
Abschließend
weist Herr Blesing darauf hin, dass dieses Thema von der Anwohnerinitiative
auch im Internet verbreitet wird. Erbittet darum, künftig den Adressaten fair und mit einem gewissen Maß an
Achtung zu begegnen!
22.04.2009 - Ältestenrat
N 2.1 - überwiesen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
11.06.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung
Ö 2 - vertagt
Herrn Mahlo berichtet von der Besprechung dieses Antrages in der 23
Herrn Mahlo
berichtet von der Besprechung dieses Antrages in der 23. Sitzung des
Wirtschaftsausschusses. Die Bürgerinitiative Zukunft Neukölln beklagt die
Wohnungsbordelle rund um den Flughafenkiez und damit einhergehende
Kriminalität, wie z.B. Menschenhandel und Drogen. In dieser Sitzung waren
Vertreter des Ordnungsamtes sowie der Polizei vertreten und haben ihren
Kenntnisstand über die bisherigen Ermittlungen beigesteuert. Inhaltlich muss
dieser Antrag jedoch unter baurechtlichen Gesichtspunkten betrachtet werden.
Herr Morsbach
weist auf die diesbezüglich stattfindende Einwohnerversammlung am 25. Juni 2009
hin, der Antrag wird hier heute nur andiskutiert und erneut unter
Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Einwohnerversammlung im Herbst
aufgerufen. Die Bürgerinitiative Zukunft Neukölln wird in dieser Sitzung zu
ihrem Anliegen nicht das Wort ergreifen.
Herr Borowski
führt zu den unterschiedlichen Begrifflichkeiten aus:
·Eine normale Wohnung, die von der dort lebenden
Frau zum Leben und gleichzeitig zur Prostitution genutzt wird.
·Wohnungsbordelle: Dieses sind Wohnungen, die
nicht mehr Wohnzwecken dienen.
·Bordelle: Dies sind gewerbsmäßiger
Einrichtungen, meist im Erdgeschoss
Nur am
Hermannplatz Nummer zwei gibt es einen genehmigten Bordellbetrieb. In
Wohngebieten müssten alle drei oben genannten Formen der Prostitution nur
angezeigt werden. Nach Änderung der rechtlichen Grundlagen ist Prostitution ein
normales Gewerbe. Das Baurecht darf nicht von Moral beeinflusst werden und
diese Gewerbestätten können nicht mit einem einzuleitenden B-Plan versagt
werden. Als einzige Möglichkeit bleibt, bei Störungen der Nachbarschaft diese
Betriebe zu untersagen. Hierzu müssen dem Amt aber Beweise vorliegen. In einem
Bebauungsplan können Gewerbeausschlüsse nur durch positive Formulierungen
erfolgen, wie zum Beispiel „nichtstörendes Gewerbe ist im Wohngebiet
zulässig“.
Wortbeiträge
von Frau Zellmer und Herrn Eichholz beschäftigen sich mit der Unterstützung der
Bürgerinitiative Zukunft Neukölln bei der Beschaffung von beweiskräftigem
Material.
Der Antrag wird vertagt.
08.09.2009 - Ausschuss für Stadtentwicklung
Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Herr Eichholz fasst den bisherigen Beratungsverlauf zu diesem Antrag
zusammen
Herr Eichholz
fasst den bisherigen Beratungsverlauf zu diesem Antrag zusammen. Nach dem durch
die Einwohnerversammlung Bewegung auch bei den anderen Fraktionen in die Sache
gekommen ist, hält er diese Begründung an dieser Stelle kurz. Wohl wissend,
dass die Gesetzeslage nicht so griffig ist, sollten in B-Plänen Bordelle die
änliche Nebenerscheinungen wie Spielhallen mit sich bringen, untersagt werden.
Die Klage wäre dann abzuwarten.
Herr Morsbach
weist darauf hin, dass dieses Ansinnen weit über den Antragstext hinausgeht.
Herr Koglin
ergreift das Wort und möchte mit einem Änderungsantrag, der einen Kompromiss in
der Sache herstellt, die Diskussion verkürzen:
Änderungsantrag:
Das
Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen seiner bau- und planungsrechtlichen
Möglichkeiten Wohnungsbordelle im Flughafenkiez zu untersagen, wenn eine
Prüfung der tatsächlichen Störungs- und Belästigungssituation konkrete
Anwohner-beschwerden bestätigt.
Herr Mahlo
sieht in diesem Vorschlag einen gangbaren Weg und stimmt für die Fraktion der
CDU dem Änderungsvorschlag der SPD zu. Ein weiterer Diskussionsbedarf besteht
nicht unter den Mitgliedern, daher kommt der Änderungs-antrag zur Abstimmung,
der einstimmig angenommen wird.
23.09.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 10.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme
des Antrages in folgender Fassung:
Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender
Fassung:
Das Bezirksamt wir gebeten, im
Rahmen seiner bau- und planungsrechtlichen Möglichkeiten Wohnungsbordelle im
Flughafenkiez zu untersagen, wenn eine Prüfung der tatsächlichen Störungs- und
Belästigungssituationen konkrete Anwohnerbeschwerden bestätigt.
Der Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD,
CDU, Grünen, FDP, GRAUEN und der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten bei
Gegenstimmen der LINKEN zugestimmt.
28.04.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
Ö 16.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen