Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a.
Der vom Amt für Planen, Bauordnung und
Vermessung - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan
XIV-274b für die Grundstücke Waßmannsdorfer Chaussee 119/125 im Bezirk
Neukölln, Ortsteil Rudow („Waßmannsdorfer Chaussee“) sowie der
Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-274b
wird nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches
(AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr.
4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005
(GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli
2006 (GVBl. S. 819) beschlossen.
b.
Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des
Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6
Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
c.
Gleichzeitig beschließt die
Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit,
wie unter Abschnitt B, 3.2.7 der anliegenden Begründung
beschrieben.
d.
Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-274b
ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Es erfolgen Redebeiträge von Herrn BV Wittke, Herrn
BV Schumacher und Herrn BzStR Blesing.
Der Überweisung der Vorlage zur Beschlussfassung in
den Ausschuss für Stadtentwicklung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen und
LINKEN bei Gegenstimmen der FDP, GRAUEN und der beiden fraktionslosen
Bezirksverordneten abgelehnt (1. Abstimmung).
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der
SPD, CDU, Grünen und LINKEN, bei Gegenstimmen der FDP und GRAUEN und Enthaltung
der beiden fraktionslosen Bezirksverordneten zugestimmt (2. Abstimmung).