Die Bezirksverordnetenversammlung
möge beschließen:
a.
Der vom Amt für Planen, Bauordnung und
Vermessung - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan
XIV-274a für die Grundstücke Waßmannsdorfer Chaussee 109/177 und 127/189 sowie
einen Abschnitt der Waßmannsdorfer Chaussee im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow
(„Waßmannsdorfer Dreieck“) sowie der Entwurf der Rechtsverordnung
über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-274a wird nach § 6 Abs. 3 des
Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November
1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005
(GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG)
in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert durch
Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819) beschlossen.
b.
Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des
Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6
Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
c.
Gleichzeitig beschließt die
Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit,
wie unter Abschnitt II, 4.16 der anliegenden Begründung
beschrieben.
d. Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-274a
ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Es erfolgen Redebeiträge von Herrn BV Morsbach, Herrn
BV Schumacher, Herrn BV Wittke und Herrn BzStR Blesing.
Der Überweisung der Vorlage zur Beschlussfassung in
den Ausschuss für Stadtentwicklung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen und
LINKEN bei Gegenstimmen der FDP, GRAUEN und der beiden fraktionslosen
Bezirksverordneten abgelehnt (1. Abstimmung).
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der
SPD, CDU, Grünen, FDP und LINKEN bei Gegenstimmen der GRAUEN und Enthaltung der
beiden fraktionslosen Bezirksverordneten zugestimmt (2. Abstimmung).