Der
Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2010 und 2011 wird wie folgt beschlossen:
Haushaltsjahr
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2010
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2011
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Einnahmen/Ausgaben:
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677.725.100 €
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684.960.300 €
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Verpflichtungsermächtigungen:
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3.840.000 €
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2.850.000 €
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Die
Abschlussbeträge des Haushalts sind folgenden Teilen zuzuordnen:
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Verwaltungshaushalt - Einnahmen:
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667.985.100 €
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674.854.300 €
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Verwaltungshaushalt - Ausgaben:
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668.558.100 €
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675.680.300 €
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Investitionen - Einnahmen:
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9.740.000 €
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10.106.000€
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Investitionen - Ausgaben:
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9.167.000 €
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9.280.000 €
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Verpflichtungsermächtigungen
für
Investitionen:
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3.840.000 €
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2.850.000 €
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Beschlussinhalt
der vorstehenden Abschlusssummen ist der anliegende Bezirkshaushaltsplan
Neukölln für die Jahre 2010 und 2011.
Das
Bezirksamt wird beauftragt, den Bezirkshaushaltsplan entsprechend der
Festsetzungen der bezirklichen Globalsummen durch das Abgeordnetenhaus von
Berlin im Kapitel 5950 fortzuschreiben sowie die Erläuterungen redaktionell bzw.
entsprechend den Änderungen im Kapitel 5950 zu überarbeiten. Sofern sich aus
den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses von Berlin zur Veränderung der
Globalsummen titelgenaue Zuordnungen ergeben, ist das Bezirksamt zugleich
bevollmächtigt, diese – soweit zweckmäßig – auch außerhalb des
Kapitels 5950 in den entsprechenden Kapiteln im Druckstück des beschlossenen
und festgestellten Bezirkshaushaltsplanes Neukölln darzustellen.
Begründung:
1.
Allgemeines
1.1.
Aufstellungsverfahren
Nach Artikel 72 der
Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des
Bezirksverwaltungsgesetzes beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den
Bezirkshaushaltsplan. Finanzierungsgrundlage des Bezirkshaushaltsplanes ist
nach Artikel 85 Abs. 2 der Verfassung von Berlin die jedem Bezirk zur Erfüllung
seiner Aufgaben im Rahmen des Haushaltsgesetzes unter Berücksichtigung
bezirklicher Einnahmen zuzuweisende Globalsumme, bestehend aus den Teilsummen
für den Verwaltungshaushalt und für Investitionen.
Auf Grund der hohen Konsolidierungsnotwendigkeiten des Berliner Haushaltes ist
nicht auszuschließen, dass vom Abgeordnetenhaus von Berlin fach- und
sachbezogene Änderungen beschlossen werden. Insoweit empfiehlt sich eine
entsprechende Bevollmächtigung des Bezirksamtes, nach der dieses ohne
nochmalige Beteiligung der Bezirksverordnetenversammlung redaktionelle und
zahlenmäßige Anpassungen vornehmen darf.
Nach der Terminplanung der Senatsverwaltung für Finanzen und des
Abgeordnetenhauses von Berlin werden die Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlungen
zu den Bezirkshaushaltplänen bis zum 25. September 2009 erwartet.
Der vorgelegte Bezirkshaushaltsplan entspricht in seiner Gliederung im
wesentlichen dem Doppelhaushalt der Vorjahre 2008 /2009. Die Vorgaben der
Senatsverwaltung für Finanzen im Aufstellungsrundschreiben und in weiteren
Rundschreiben sind eingehalten.
Auf die wesentlichen Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wird besonders
hingewiesen. Auf die Fundstelle im Hausnetz-Verzeichnis wird verwiesen:
I:\Steuerungsdienst\FB_Finanzen\Haushalt\HaushaltsPlan\2010_2011\BA-Beschluss_BVV-Vorlage
Die Ansätze der einzelnen Planjahre sind in der Regel identisch,
Abweichungen sind erläutert.
Grundlagen für die Festsetzung der Globalsummen sind die Nachweise aus der Kosten-
und Leistungsrechnung (KLR) des Jahres 2008. Die Zuweisung für den
Verwaltungshaushalt wurde im wesentlichen, nach Einbeziehung auch von
sogenannten Transferprodukten, auf der Grundlage der sich aus der KLR
ergebenden Budgetierungsdaten vorgenommen. Für das Planjahr 2011 ist eine
Globalsummen-Neuberechnung nach Vorliegen der Budgetierungsdaten aus dem
Abschluss der KLR 2009 vorbehalten.
1.2.
Haushaltstechnische Vorgaben des Bezirks
Die
Berechnungsgrundlagen für die Globalsummenvorgabe (Einnahme und Ausgabe) sind,
soweit möglich, weitestgehend sachbezogen umgesetzt; dies im Einvernehmen mit
den Ämtern und Serviceeinheiten, um in der Diskussion mit der Senatsverwaltung
für Finanzen zur Haushaltswirtschaft mit nachvollziehbaren Zahlen argumentieren
zu können. Die weiterhin angespannte Haushaltssituation des Landes Berlin
erfordert bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplanes 2010/2011 unverändert
eine stringente Ausgabendisziplin. Hieraus resultiert eine Bezirkszuweisung,
die eine sachgerechte Aufgabenerfüllung fast unmöglich macht. Das Bezirksamt
hat sich deshalb entscheiden müssen, die Leistungsdichte und das
Angebotsspektrum des Jahres 2008 als Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung
2010/2011 festzulegen und damit weitestgehend zu erhalten. Hieraus folgt auch
die Grundsatzentscheidung, im Personalbereich keinen weiteren pauschalen
Reduzierungen mehr vorzunehmen. Insoweit sind auf Grundlage dieser Prämissen
und unter Berücksichtigung von fortzuschreibenden Sachverhalten aus den
Ist-Werten des Jahres 2008 die Eckwerte/Kostenstellenbudgets abgeleitet worden.
Auf dieser Basis und unter der Einbeziehung weiterer Sachverhalte aus der 1.
Fortschreibung der Globalsummen für die Bezirke sind die Vorgaben zur Planerstellung
an die Abteilungen ergangen und im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes
umgesetzt.
Zum Ausgleich der unterschiedlichen Vorgaben in der Zuweisung sowie
unterschiedlicher Fortschreibungsnotwendigkeiten ist im Haushaltsjahr 2011 im
Kapitel 5950 eine allgemein zu erwirtschaftende oder im Rahmen der zu
erwartenden Fortschreibung aufzulösende pauschale Minderausgabe i. H. v.
1,2 Mio. € eingestellt. Ebenfalls an dieser Stelle sind als
pauschale Mehrausgabe die Mittel zur Zentralisierung der Familienkasse i. H. v.
82,3 T€ reserviert.
2.
Einnahmen
Die Zuweisung der
Teilsumme für den Verwaltungshaushalt berücksichtigt die nach dem Ist-Ergebnis
aller Bezirke im Jahre 2008 geschätzten Einnahmeerwartungen der
Senatsverwaltung für Finanzen. Nur wenn sichergestellt ist, dass diese
Einnahmen auch erzielt werden, können die in den Berechnungsunterlagen
dargestellten Ausgaben in der Haushaltswirtschaft eingehalten werden. Darüber
hinaus sind im Bezirkshaushaltsplan Einnahmen ausgewiesen, für die der Bezirk
keine korrespondierenden Ausgabemittel erhält. Zu diesen zählen insbesondere
die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Aus diesen Einnahmen sind auch
die anteiligen bei nicht fachbezogenen Nutzungen und beim Finanzvermögen
entstehenden Verwaltungsausgaben zu finanzieren, für die keine Finanzierung
über das Produktbudget vorgesehen ist. Als erwartete Erlösbeteiligung aus den
Grundstücksveräußerungen durch den Liegenschaftsfonds ist eine
Einnahmeerwartung von 1 Mio. € zugrunde gelegt. Im Vergleich zu den Verkaufserlösen
des Jahres 2008 (3,27 Mio. €) ist dieser Wert zwar zurückhaltend aber in
Anbetracht der Entwicklung im Jahre 2009 als durchaus optimistisch
einzuschätzen. Zudem ist im Jahr 2010 das positive Ergebnis des Jahres 2008 i.
H. v. 304 T€ eingestellt.
3.
Ausgaben
3.1.
Verwaltungshaushalt
Das in der
Globalsumme zugrundegelegte Budget für den Verwaltungshaushalt basiert
grundsätzlich auf produktbezogenen Kostendaten aller Bezirke, wobei die
Berechnung der einzelnen Produktbudgets dem Prinzip „Menge/Planmenge x
Median = Zuweisungspreis“ folgt. Auf Grund der durch die Senatsverwaltung
für Finanzen neu vorgenommenen Pagatorisierung (Zahlbarmachung) der
kalkulatorischen Kosten sind die Globalsummen der Bezirke und damit auch die
einzelnen Produktbudgets um die entsprechenden Beträge angehoben worden. Der
somit in den Produktbudgets enthaltene sogenannte budgetunwirksame (buw)
Kostenbestandteil ist gemäß Vorgabe in i. H. v. rd. 51 Mio. € an
zentraler Stelle (Kapitel 5950) veranschlagt.
Die Summe aller bezirklichen Globalsummen ist durch den von der
Senatsverwaltung für Finanzen fortgeschriebenen und vom Abgeordnetenhaus
beschlossenen Plafond gedeckelt. Das rechnerische Produktsummenbudget ist aus
diesem Grund gegenüber dem tatsächlich zugewiesenen Produktsummenbudget um 5,12
% für 2010 und 2,47 % für 2011 abgesenkt (normiert).
Das Bezirksamt hat auf der Basis der in dieser Form errechneten und
zugewiesenen Globalsumme, wie bereits unter Tz. 1.2 dargelegt, die
Haushaltseckwerte für den Verwaltungshaushalt errechnet und den Abteilungen
vorgegeben.
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat den Bezirken erneut
Veranschlagungsvorgaben in Form von sogenannten Leitlinien gegeben. Darüber
hinaus wurden Teilbudgets (früher Zielbudgets) für bedeutende Ausgabebereiche errechnet,
welche nicht den Charakter einer Vorgabe besitzen, jedoch in der Abrechnung der
Haushaltsjahre herangezogen werden. Insofern ist es für den Bezirk geboten auch
diese als Mindestveranschlagungen zu berücksichtigen. Die folgende Darstellung
zeigt die Leitlinien und Teilbudgets und deren Umsetzung im vorliegenden
Entwurf.
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Vorgabe SenFin
in T€
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Ansätze
Bezirk in T€
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Leitlinien
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2010
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2011
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2010
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2011
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Lernmittel
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1.419
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1.419
|
1.467
|
1.467
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Lehrmittel
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1.880
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2.115
|
1.880
|
2.115
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Hochbauunterhaltung
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10.393
|
10.393
|
11.595
|
11.583
|
Tiefbauunterhaltung
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2.239
|
2.239
|
2.649
|
2.649
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Ausbildungsmittel
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1.250
|
1.250
|
1.250
|
1.250
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Teilbudgets der Transferausgaben
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Hilfen in bes. Lebenslagen (ohne KraHi)
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93.099
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95.811
|
93.099
|
95.811
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Krankenhilfe (Soz)
|
7.717
|
7.717
|
7.717
|
7.717
|
Hilfen zur Erziehung
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40.784
|
40.784
|
44.535
|
44.535
|
Kindertagesbetreuung
|
78.906
|
81.559
|
78.906
|
81.559
|
Tagespflege
|
2.253
|
2.253
|
2.253
|
2.253
|
Psychiatrie-Entwicklungs-Programm
|
1.132
|
1.149
|
1.132
|
1.149
|
3.1.1.
Personalausgaben
Die Ausgaben für das Personal - ohne Jobcenter - sind im Bezirkshaushalt mit 70.952,8
T€ in 2010 und 71.096,6 T€ in 2011 veranschlagt.
Bei der Bestimmung des Richtwertes im vorhergehenden Eckwertebeschluss wurde
für das Personal der Status Quo zugrunde gelegt. Somit sind die Ansätze für die
Personalausgaben in Abhängigkeit von der Ausgabenprogose des Jahres 2009
gebildet worden. Dabei wurden weitere Einzeltatbestände wie Netzwerk
Kinderschutz, Abschichtung Sozialpass, Projekt Fallmanagement, Umsetzung
Wohngeldnovelle, Zentralisierung Kindergeldkasse und Vermietung Saalbau
ergänzt. Auch berücksichtigt sind insbesondere die Beträge des auslaufenden
Anwendungstarifvertrages (rd. 2,31 Mio. €) und des Tarifergebnisses
(rd. 503 T€). Auf die Abbildung der jährlichen Fortschreibung zur
Lohndrift (+0,7 %) genauso wie zur von der Senatsverwaltung für Finanzen
errechneten Fluktuationseinsparung wurde bewusst verzichtet.
Die Bezirksverwaltung Neukölln weist im Vergleich aller Bezirksverwaltungen die
geringste Personaldichte in Relation zur Einwohnerzahl auf. Die
durchschnittliche Personalausstattung aller Berliner Bezirke bezogen auf die
Personalausgaben des Jahres 2008 unterschreitet die Neuköllner
Bezirksverwaltung um rd. 20 %. Soziostrukturelle Belastungen oder Sonderbedarfe
sind hierbei noch völlig unberücksichtigt. In einigen Fachbereichen sind die
Personalausstattung und damit auch die Belastung der Mitarbeiterschaft bis an
die Grenze der Verantwortbarkeit abgesenkt. Aus diesem Grunde kann der
Personalbereich zur Entlastung des Sachmittelhaushalts nicht über das bisherige
Maß in Anspruch genommen werden. Das Personalsoll des Jahres 2009 wurde daher
für den Doppelhaushalt unter Berücksichtigung der o. g. Tatbestände unverändert
fortgeschrieben. Personalkürzungen können nur in Einzelfällen mit besonderen
Spezifika in Betracht kommen.
3.1.2.
Sachausgaben
Die Planung der
Sachausgaben ist mit dem durch das Bezirksamt beschlossenen Grundsatz der
weitestgehenden Spiegelung der Ist-Ausgaben des Jahres 2008 erfolgt. Damit
einhergehend ist auch die Beibehaltung der politischen Schwerpunktsetzungen in
den Ausgabebereichen
· Quartiersmanagement
· Stadtteilmütter etc
· Campus Rütli (CR²)
· Schulstationen
· Musikschule
· Bibliotheken
· Wachschutz an Schulen
· Radwege
· Hochbauunterhaltung
erfolgt.
Der Ausgabebereich Musikschule wurde um weitere 500 T€ gestärkt, um
den Abbau der Wartelisten weiterhin zu gewährleisten. Hinzu kommt ein weiterer
politischer Schwerpunkt. Um zu gewährleisten, dass der KJGD nunmehr verstärkt
die Familien mit Neugeborenen aufsuchen und beraten kann, wurden die
Personalmittel um 160 T€ verstärkt. Diese Maßnahme steht unter dem
Vorbehalt der Finanzierbarkeit.
Hierzu ist anzumerken, dass den Bezirken in den Transferausgabebereichen KdU
(Kosten der Unterkunft) und HzP (Hilfe zur Pflege) die Möglichkeit eröffnet
ist, erzielte Einsparungen i. H. v 1 Mio. € für andere
Ausgabenbereiche zu verwenden. Haushaltstechnisch sind diese Mittel als
pauschale Minderausgabe im Kapitel 5950 eingestellt.
Die Entwicklung der Sozialstruktur und die damit verbundenen Konsequenzen
erfordert, dass für den Ausgabebereich HzE (Hilfen zur Erziehung) eine
Veranschlagung über dem von der Senatsverwaltung für Finanzen errechneten
Teilbudget erfolgen muss. Auch hier ist der Ausgabewert des Jahres 2008
veranschlagt. Deutlich zu machen ist an dieser Stelle, dass die Differenz von
dem gemäß der Zuweisung zur Verfügung stehenden Teilbudget i. H. v.
40,8 Mio. € zu dem nunmehr veranschlagten Betrag i. H. v.
44,5 Mio. € durch Reduzierungen von Ausgabemöglichkeiten anderer
Bereiche finanziert ist. Für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 gilt es für die
Abteilung Jugend zwingend, die im Haushalt vorgesehenen,
44,5 Mio. € zu halten. Im Hinblick auf die bereits für das
Haushaltsjahr 2009 prognostizierte Ausgabenhöhe (rd. 48 Mio. €)
besteht hier ein erhebliches finanzielles Risiko für den bezirklichen Haushalt.
Verstärkt wird dieses Risiko, durch den Beschluss des Abgeordnetenhaus ein
neues Abfederungsmodell für diesen Ausgabebereich einzuführen. Es handelt sich
nicht mehr, wie in der Vergangenheit praktiziert, um ein kamerales
Abfederungsmodell, bei dem 75 % der über der Zumessung liegenden Ausgaben
ausgeglichen werden. Nunmehr kommt ein an den Fällen und Fallkosten
orientiertes Abfederungsmodell zum Einsatz. Das Abgeordnetenhaus hat in Bezug
auf die Verabredungen der Jugendstadträte zur Sicherung der Begrenzung der
Ausgaben bei den Hilfen zur Erziehung das sogenannte „50:50 Modell“
beschlossen. Darin sind zwei wesentliche Punkte enthalten, die zukünftig zu beachten
sind.
Zum einen trägt der jeweilige Bezirk Kostenüberschreitungen je Fall, die über
dem zugewiesenen Stückpreis liegen, in voller Höhe selbst.
Zum anderen tragen die Bezirke Überschreiten ihrer jeweiligen Planmenge
ebenfalls zu 50 % selbst. Das heißt, dass jeder Bezirk nur 50 % der
Planmengeüberschreitungen zu Stückkosten des fortgeschriebenen Medians im
Rahmen der Basiskorrektur / Nachbudgetierung nachträglich zugewiesen bekommt.
Damit tragen die Bezirke ein erhebliches finanzielles Risiko an den Stückkosten
und Fallmengenüberschreitungen. Für den Bezirk Neukölln bedeutet dieser
Mechanismus, dass die durchschnittlichen Fallkosten unabdingbar gesenkt werden
müssen. Da für den Bezirk Neukölln auch weiterhin damit zu rechnen ist, dass es
zu Steigerungen der Fallzahlen kommt, muss es im Grunde durch die neuen
Regelungen der Basiskorrektur zu einer deutlichen Unterschreitung des Medians
bei den Kosten pro Fall kommen.
Das Bezirksamt ist gehalten, frühzeitig bei Anzeichen der Nichteinhaltung der
nunmehr eingestellten Haushaltsmittel zur Sicherstellung des Gesamthaushaltes
massive haushaltswirtschaftlich steuernde Eingriffe in den Etat des Jugendamtes
vorzunehmen.
Insgesamt betrachtet ist die Zuweisung für das Teilbudget HzE mit dem neuen
Berechnungsschlüssel für den Bezirk Neukölln weder als auskömmlich noch als
akzeptabel anzusehen. Auch wenn dieses Berechnungsverfahren durch die
Jugendstadträte entwickelt und angeblich fachlich unterlegt ist, fordert der
Bezirk Neukölln eine Revision dieser Entscheidung, da sie zu absurden
Ergebnissen führt. Ein Berechnungsschema für Sozialleistungen ohne
Berücksichtigung von Sozialindizes, welches zur Folge hat, dass in den
Bezirken, in denen sich die sozialen Verwerfungen in der Stadt manifestieren,
Einschnitte unter dem Status Quo des Jahres 2008 hinzunehmen sind und in
anderen Bezirken mit ausgewogener Bevölkerungsstruktur Aufwüchse über das Ist
des Jahres 2008 hinaus eintreten, ist weder politisch erklärbar noch sinnvoll
und auch fachpolitisch mehr als fragwürdig.
3.1.3.
Jobcenter Neukölln
– Kapitel 3960 –
Im Jobcenter sind derzeit rd. 290 Mitarbeiter/innen des Bezirks tätig. Die
Finanzbeziehungen des Bezirks zum Jobcenter sind im Kapitel 3960 dargestellt.
Neben den Personalausgaben für die im Jobcenter tätigen Beschäftigten der
Bezirksverwaltung und den Erstattungen durch das Jobcenter enthält dieses
Kapitel auch die Sachausgaben für die Leistungen des kommunalen Trägers an SGB
II-Berechtigte (Kosten der Unterkunft) und die vom Bezirk zu erstattenden Verwaltungskosten
bezüglich des kommunalen Finanzierungsanteils in Höhe von 12,6 % der
Verwaltungsausgaben des Jobcenters.
3.1.4.
Investitionen
Bei den
Baumaßnahmen entsprechen die Titelansätze der Revisionsfassung der
Investitionsplanung durch die Senatsverwaltung für Finanzen. Für den
Teilbereich der Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 5,5 Mio. € hat
der Bezirk 5.070.000 € für das Haushaltsjahr 2010 und
6.337.000 € für das Haushaltsjahr 2011 als pauschale Zuweisung
erhalten. Der Bezirkshaushaltsplan berücksichtigt, wie bisher, eine zulässige
Herausnahme von 20 % aus dieser pauschalen Zuweisung zugunsten der
baulichen Unterhaltung (1.014.000 € im Jahr 2010 und
1.267.000 € im Jahr 2011).
Die Pauschale Zuweisung für 2011 wurde durch die Senatsverwaltung für Finanzen
im Rahmen einer Rundungsfehlerkorrektur um 1.000 € reduziert. Dieser
sich nachträglich ergebende Korrekturbetrag wurde von der 20 %igen Kürzung
zugunsten der baulichen Unterhaltung abgesetzt, um nicht die einzelnen
Planungsjahre der Baumaßnahmen anpassen zu müssen.
Die vom Bezirk angemeldete Maßnahme „4212-73825 –Umbau der
südlichen Karl-Marx-Straße-“, wobei es sich um den nicht förderfähigen
Eigenanteil handelt (Einnahme nach dem StrABG) überschreitet nunmehr die
Vorgabe. Trotz der nicht erhöhten Zuweisung wurde die Maßnahme im Datenbestand
belassen. Insofern musste die Finanzierung aus anderen Haushaltsmitteln
sichergestellt werden.
Für diverse Baumaßnahmen der gezielten Zuweisung haben sich Veränderungen im
Rahmen der Revision ergeben, die der als Anlagen beigefügten Aufstellungen zu
entnehmen sind. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen sind in die
Revision als wesentliche Aspekte die Inhalte der überbezirklichen
Dringlichkeitsliste der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
sowie die Erkenntnisse aus dem Mittelabfluss in den Vorjahren bzw. aus dem
Stand der Planungen (z. B. Grundstücksfrage Clay-Oberschule) eingeflossen.
4.
Produktorientierter Haushalt
Die wieder
beigefügte produktorientierte Darstellung zeigt auf, dass es trotz der
bestehenden schwierigen Haushaltslage keine Einstellungen externer
Dienstleistungen geben soll. Die umzusetzenden Konsolidierungsvorgaben führen
zwar zwangsläufig zu verminderten Produktkosten, diese beruhen jedoch in der
Regel nicht auf Mengenreduzierungen.
5.
Gender
Budgeting
Die Bezirke sind durch Beschluss des
Abgeordnetenhauses von Berlin aufgefordert wieder, das Ausgabevolumen einer
Betrachtung nach Gender-Kriterien zu unterwerfen. Auf Grund gemeinsamer
Festlegung der Bezirke im Rat der Bürgermeister gilt dieses einheitlich für 78
Pflichtprodukte. Diese und weitere Produkte sind im Vorbericht zusammengefasst
erläutert. Einzelerläuterungen befinden sich zusätzlich bei den
Produktdarstellungen im produktorientierten Haushalt.
6.
Bürgerhaushalt
Der Bezirkshaushalt Neukölln wird
erneut unter Beteiligung von interessierten Bürgern und Bürgergruppierungen
erstellt. Die Beschlüsse des Bezirksamtes zu den Eckwerten und die aktuelle
Arbeitsfassung standen im Internet (http://www.berlin.de) aber auch in den den
Haushalt bearbeitenden Dienststellen für jedermann zur Verfügung. Auf die
Möglichkeiten zur Beteiligung an der Haushaltsplanung wurde über ein in den
Bürgerämtern ausgelegtes Informationsblatt und in Form einer öffentlichen Bekanntmachung
in beiden Bezirkszeitungen aufmerksam gemacht.
Grundsätzlich ist es dem Bezirksamt und insbesondere den Fachausschüssen
möglich, über Anträge interessierter Bürger zu beraten, zu beschließen und zur
Beschlussfassung in der Bezirksverordnetenversammlung Änderungen vorzunehmen
bzw. Beschlussempfehlungen des Hauptausschusses zu bewirken.
7.
Haushaltspolitische
Zusammenfassung
Die Globalzuweisung für den Bezirk
Neukölln zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2010/2011 ist gemessen an der
Aufgabenstellung und den Erfordernissen des Bezirkes unzureichend. Der
vorgelegte Haushaltsentwurf kann in der Haushaltswirtschaft nur realisiert
werden, wenn folgende Erwartungen auch Realität werden:
1.
Die HzE werden
gemessen am wahrscheinlichen Ist 2009 um rund 4,5 bis 5 Mio. Euro abgesenkt.
2.
Die
Transferausgaben HbL und KdU werden in 2010 und 2011 um jeweils 1 Mio. Euro
abgesenkt.
3.
Die
Erlösabführung des Liegenschaftsfonds in Höhe von 1 Mio. Euro erweist sich als
realistisch.
4.
Die
Sozialstruktur des Bezirkes stabilisiert sich zumindest auf dem heutigen
Niveau.
Sofern auch nur eine der vorstehenden Voraussetzungen sich von der
Prognose deutlich entfernt, sind haushaltssteuernde Maßnahmen im
Ausgabenbereich unausweichlich. Der Haushaltsplanentwurf 2010/2011 enthält
keinerlei Auffangpositionen. Über einzusetzende Rücklagen verfügt der Bezirk
nicht.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz, Artikel 72 und 85 Abs. 2
der Verfassung von Berlin und §§ 11 – 33
der Landeshaushaltsordnung
Anlagen:
·
Investitionsplanung
2009 – 2013 gemäß Senatsbeschluss
·
Baumittelliste
2010/2011
Es
erfolgen Redebeiträge von Herrn BzBm Buschkowsky, Herrn BV von Kieseritzky,
Herrn BV Oeverdieck, Frau BV Schwarzer, Herrn BV Wagner, Herrn BV Lück, Frau BV
Dr. Stelz und Herrn BV Schumacher.
Der
Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen und LINKEN
bei Gegenstimmen der FDP, GRAUEN und der beiden fraktionslosen
Bezirksverordneten zugestimmt.