Der
Jugendhilfeausschuss
empfiehlt
der BVV,
die BVV möge
beschließen:
Die
Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext:
Nach der
neuerlichen Unterstellung des Finanzsenators, der Bezirk
Charlottenburg-Wilmersdorf würde seine Bemühungen der Kostenreduktion bei den
Hilfen zur Erziehung (HzE) nicht konsequent genug fortsetzen, wird das
Bezirksamt gebeten darzulegen,
-
welche
Faktoren die untere Grenze der Ausgaben im Bereich HzE darstellen;
-
wo
die Summe der Mindestausgaben liegt;
-
wie
weit man sich im Bezirk mit der derzeitigen Ausgabenentwicklung an die
Minimalgrenze der Ausgaben angenähert hat;
-
wieso
diese Grenze der Ausgaben nicht unterschritten werden kann;
-
ob
durch weitere Maßnahmen im Bereich Organisation und Verwaltungsreform die
Einsparbemühungen auch unter die errechnete Minimalgrenze geführt werden können
-
was
es für den Bezirk bedeutet, wenn er gezwungen ist, die Kosten unter die o.g.
Grenze zu reduzieren.