Drucksache - 0580/3
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Die BVV hat
in ihrer Sitzung vom 13.03.2008 beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, eine Diversity-Strategie an Hand der
“Charta der Vielfalt” innerhalb der Verwaltung zu schaffen. Es
sollen konkrete Diversity-Ziele formuliert werden, die in einem entsprechenden
Zeitrahmen auch umgesetzt werden. Im Rahmen
der Umsetzung von Diversity Management in der Verwaltung soll die Leitungsebene
die Verantwortung für den Prozess übernehmen. Der
Umsetzungserfolg hängt jedoch von der Unterstützung der Prozesse aus der
Mitarbeiterschaft ab. Somit müssen die Mitarbeiter/innen aktiv in den
Gestaltungsprozess eingebunden werden, und durch Fortbildungen die notwendigen
Kompetenzen erwerben. Hierzu
nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung: Die “Charta der Vielfalt” ist ein grundlegendes
Bekenntnis zu Fairness und Wertschätzung von Menschen in Unternehmen, also
auch in unserer Bezirksverwaltung. Es geht darum, eine offene
Unternehmenskultur zu schaffen, die auf der Basis des Grundwerteverständnisses
unserer bundesrepublikanischen Verfassung ein Arbeitsumfeld entwickelt, das
frei von Vorurteilen und Ausgrenzung ist. Als eine
Basis dazu dienen Betriebsvereinbarungen, die zwischen Personalvertretung und
Dienststelle in den letzten Jahren zu Themenkreisen wie Mobbing,
Suchtbekämpfung und Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement geschlossen
wurden und werden. Zugleich ist die gesamte Bezirksverwaltung auf die Grundsätze
von Frauenförderung, Geschlechtergerechtigkeit und Behindertenintegration
festgelegt. Die jährlichen Tätigkeitsberichte der Frauenbeauftragte zur
Gender-Thematik sowie der SE Personal zur Frauenförderung im zweijährigen
Turnus zeigen den jeweils aktuellen Stand auf. Ein besonderes Augenmerk gilt
der konsequenten Bekämpfung sexueller Diskriminierung in jedweder Form. Elemente
des Datenschutzes sichern ebenso wie die gesetzlich festgeschriebenen
Beteiligungsrechte der Personalvertretung, der Frauen- und Schwerbehindertenvertretung
und auch der Jugendvertretung die schützenswerten Individualrechte jeder
einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters ab. Ein weiterer Ansatz
der “Charta der Vielfalt” ist die aktive Nutzung
“menschlicher Vielfalt” in der bezirklichen Arbeitnehmerschaft. Die
Vielfalt der Herkunft, in kultureller und Lebenserfahrung der
Mitarbeiterschaft sollten genutzt werden, um einerseits das Selbstwertgefühl
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken und andererseits auf
Kundenbedürfnisse und –befindlichkeiten besser eingehen zu können. Hierdurch
kann die Zufriedenheit auf beiden Seiten gesteigert werden. Daraus
ergeben sich im Sinne des BVV-Beschlusses vom 13.03.2008 folgende Aufgaben: -
Bestandsaufnahme
der “Vielfalt” der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bezirksweit
– abteilungsbezogen) -
Aktivierung
dieser “Vielfalt” bei der jeweiligen beruflichen Tätigkeit, auch in
Bezug auf die Bürger als Kundinnen und Kunden (abteilungs- bzw.
tätigkeitsbezogen) -
Vernetzung
bisher separat entwickelter Vielfältigkeitsfelder in den Abteilungen und über
die Abteilungen hinweg -
Organisation
und Durchführung von Fortbildung zur Bekämpfung von Ausgrenzung in jeglicher
Form -
Fortbildung
zur “Charta der Vielfalt” als Führungsaufgabe -
Fortbildung
zur “Charta der Vielfalt” als Aktivierung von
“Vielfalt” der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsprozess
und im Umfang mit den Bürgerinnen und Bürgern (bezirksamtsweit –
abteilungs- und tätigkeitsbezogen) Im Rahmen
der jährlichen Abteilungsberichte, aber auch in den Fachausschüssen der
Bezirksverordnetenversammlung wird bzw. sollte die zunehmende Umsetzung der
“Charta der Vielfalt” in der Charlottenburg-Wilmersdorfer
Verwaltung dokumentiert, begleitet und weiter entwickelt werden. Das Bezirksamt bittet die Drucksache als erledigt zu betrachten. Gröhler KrügerStellv.
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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