Drucksache - 0580/3  

 
 
Betreff: Diversity Kompetenz endlich auch im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf - "Charta der Vielfalt" nicht nur ein Lippenbekenntnis!
Neu: Diversity Kompetenz auch im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf - "Charta der Vielfalt" weiter umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Vatter 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.11.2007 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Beratung
13.02.2008 
14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Gender Mainstreaming Beratung
14.02.2008 
14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gender Mainstreaming mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.03.2008 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 13.03.2008 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Diversity-Strategie an Hand der “Charta der Vielfalt” innerhalb der Verwaltung zu schaffen. Es sollen konkrete Diversity-Ziele formuliert werden, die in einem entsprechenden Zeitrahmen auch umgesetzt werden.

 

Im Rahmen der Umsetzung von Diversity Management in der Verwaltung soll die Leitungsebene die Verantwortung für den Prozess übernehmen.

 

Der Umsetzungserfolg hängt jedoch von der Unterstützung der Prozesse aus der Mitarbeiterschaft ab. Somit müssen die Mitarbeiter/innen aktiv in den Gestaltungsprozess eingebunden werden, und durch Fortbildungen die notwendigen Kompetenzen erwerben.

 

Hierzu nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

 Die “Charta der Vielfalt” ist ein grundlegendes Bekenntnis zu Fairness und Wert­schätzung von Menschen in Unternehmen, also auch in unserer Bezirks­verwaltung. Es geht darum, eine offene Unternehmenskultur zu schaffen, die auf der Basis des Grundwerteverständnisses unserer bundesrepublikanischen Ver­fassung ein Arbeitsumfeld entwickelt, das frei von Vorurteilen und Ausgrenzung ist.

 

Als eine Basis dazu dienen Betriebsvereinbarungen, die zwischen Personalver­tretung und Dienststelle in den letzten Jahren zu Themenkreisen wie Mobbing, Suchtbekämpfung und Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement geschlossen wurden und werden. Zugleich ist die gesamte Bezirksverwaltung auf die Grund­sätze von Frauenförderung, Geschlechtergerechtigkeit und Behindertenintegration festgelegt. Die jährlichen Tätigkeitsberichte der Frauenbeauftragte zur Gender-The­matik sowie der SE Personal zur Frauenförderung im zweijährigen Turnus zeigen den jeweils aktuellen Stand auf. Ein besonderes Augenmerk gilt der konsequenten Bekämpfung sexueller Diskriminierung in jedweder Form.

 

Elemente des Datenschutzes sichern ebenso wie die gesetzlich festgeschriebenen Beteiligungsrechte der Personalvertretung, der Frauen- und Schwerbehinderten­vertretung und auch der Jugendvertretung die schützenswerten Individualrechte jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters ab. Ein weiterer An­satz der “Charta der Vielfalt” ist die aktive Nutzung “menschlicher Vielfalt” in der bezirklichen Arbeitnehmerschaft. Die Vielfalt der Herkunft, in kultureller und Le­benserfahrung der Mitarbeiterschaft sollten genutzt werden, um einerseits das Selbstwertgefühl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken und andererseits auf Kundenbedürfnisse und –befindlichkeiten besser eingehen zu können. Hier­durch kann die Zufriedenheit auf beiden Seiten gesteigert werden.

 

Daraus ergeben sich im Sinne des BVV-Beschlusses vom 13.03.2008 folgende Aufgaben:

 

-         Bestandsaufnahme der “Vielfalt” der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (bezirks­weit – abteilungsbezogen)

-         Aktivierung dieser “Vielfalt” bei der jeweiligen beruflichen Tätigkeit, auch in Be­zug auf die Bürger als Kundinnen und Kunden (abteilungs- bzw. tätigkeitsbezogen)

-         Vernetzung bisher separat entwickelter Vielfältigkeitsfelder in den Abteilungen und über die Abteilungen hinweg

-         Organisation und Durchführung von Fortbildung zur Bekämpfung von Aus­grenzung in jeglicher Form

-         Fortbildung zur “Charta der Vielfalt” als Führungsaufgabe

-         Fortbildung zur “Charta der Vielfalt” als Aktivierung von “Vielfalt” der Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter im Arbeitsprozess und im Umfang mit den Bürgerinnen und Bürgern (bezirksamtsweit – abteilungs- und tätigkeitsbezogen)

 

Im Rahmen der jährlichen Abteilungsberichte, aber auch in den Fachausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung wird bzw. sollte die zunehmende Umsetzung der “Charta der Vielfalt” in der Charlottenburg-Wilmersdorfer Verwaltung dokumen­tiert, begleitet und weiter entwickelt werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Gröhler                                                                                               Krüger

Stellv. Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat


 

 
 

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