Drucksache - 0756/3  

 
 
Betreff: Löchriges Netz?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Förschler/Zeugner 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.03.2008 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 18.03.2008

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.     Wie viele der von der BVV mit Beschluss vom 20.09.2007 für den 01.01.2008 geforderten 53 Vollzeitstellen im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst, in der  Jugendberatung und Behindertenhilfe sind bis heute unbesetzt?

 

2.     Erfährt die für Jugend zuständige Abteilung des Bezirksamts bei der Besetzung der noch offenen Stellen eine angemessene Unterstützung durch die SE Finanzen?

 

3.     Falls diese Zuarbeit nicht ausreichen sollte: Welche Alternative erblickt das Jugendamt in den Möglichkeiten der ZeP und eigenen Stellenressourcen?

 

4.     Wie können Tarif- und Arbeitsrecht sowie langwierig sich hinziehende Einstellungsverfahren beeinflusst werden, damit sich nicht wie bei Bewerbern für Lehrerstellen ein nicht zu verantwortender Besetzungsstau herausbildet?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

 

Zum Stichtag 13.03.2008 sind von den 53 Stellen (Zielgröße) rund 4 Stellen (-anteile) nicht besetzt.

 

Zu 2:

 

Zweifelsohne ist das stellenwirtschaftliche Management sowohl für die SE Finanzen als auch für die Fachabteilung bei der Vielzahl von Veränderungen durch Bewertungsfragen einerseits und Ausscheiden bzw. zeitlich befristete Stundenreduzierungen von Mitarbeiter/innen andererseits eine schwierige und sehr zeitaufwändige Aufgabe. Beide Seiten sind um sachgerechte Lösungen bemüht, auch wenn dies aufgrund unterschiedlicher Blickwinkel nicht immer einfach ist. Die Fachabteilung wünscht sich eine zügigere Realisierung der Besetzung der Stellen für den Kinderschutz und eine Entflechtung bestehender Vorschriften auf Landesebene (z.B. Absehen vom Erfordernis des Einholens von Ausnahmegenehmigungen beim Zentralen Stellenpool/ZEP, wenn dort keine geeigneten Fachkräfte zur Vermittlung vorhanden sind).

 

 

 

Zu 3:

 

Der ZEP ist generell bei Stellenbesetzungen – dies gilt auch für den Bereich Kinderschutz - einzubinden, da es zwingend erforderlich ist, eine Ausnahmegenehmigung für Stellenbesetzungen ohne Überhangkräfte zu erlangen. Bei Stellenbesetzungen von mehr als einem Jahr und ist zusätzlich zwingend die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen vorgesehen.  Es ist jedoch festzustellen, dass im ZEP keine ausreichenden Fachkräfte, die für die Aufgabenwahrnehmung des Kinderschutzes einsetzbar wären, vorhanden sind.

 

Für das Jugendamt und den abteilungsinternen Zentralen Service hat die Bearbeitung von Stellenbesetzungen für den Regionalen Sozialpädagogischen Dienst absolute Priorität. Eigene Personalressourcen könnten nur noch dadurch genutzt werden, indem wichtige Aufgabenbereiche in freie Trägerschaft übertragen werden würden. Die frei werdenden sozialpädagogischen Fachkräfte müssten dann erst für die Aufgabe im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD) geschult werden.

 

Zu 4:

 

Tarif und Arbeitsrecht sind nur über Tarifverhandlungen und bundesgesetzliche Regelungen zu verändern. Die Entscheidung, die Verfahren für Einstellungen zu verändern, liegt auf der Landesebene. Hier ist eine erhebliche Vereinfachung des derzeitigen Stellenbesetzungsverfahrens dringend geboten.

 

Ferner hat die Bezirkskonferenz am 08.11.2007 einen Einstellungskorridor für die Berufsgruppe der Sozialarbeiter/innen im Umfang von jährlich 50 Stellenbesetzungen gefordert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Reinhard Naumann

Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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