Drucksache - 0623/3  

 
 
Betreff: Vielfalt zum Nutzen der Mitarbeiter und der Kunden in der öffentlichen Verwaltung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Halten-Bartels 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2007 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gender Mainstreaming Beratung
14.02.2008 
14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gender Mainstreaming mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Beratung
12.03.2008 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.03.2008 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 04.12.2007
2. Version vom 13.03.2008
3. Version vom 18.03.2008
4. Version vom 04.04.2008

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 13.03.2008 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert darzustellen, worin in den einzelnen Abteilungen der Gewinn für die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die Sicherung ihrer Arbeitsplätze und die Kundenzufriedenheit besteht, wenn Vielfalt-Strategien angewendet werden.

 

Das Bezirksamt nimmt dazu wie folgt Stellung:

 

Der Vielfalt-Ansatz (Diversity) zielt darauf ab, sowohl jeder Art von Diskriminierung von Menschen wegen z.B. wegen ihrer Hautfarbe, Religion, sexuellen Einstellung, Behinderung entgegenzuwirken als auch zugleich die Vielfalt der Menschen positiv zu ihrer Entfaltung bzw. zum Nutzen eines Betriebes, also auch einer Behörde, zu nutzen.

 

Mit der Unterzeichnung der “Charta der Vielfalt” durch Senat und Abgeordnetenhaus sind diese Grundgedanken auch für das Verwaltungshandeln in den Bezirken zur Richtschnur geworden. Das Bezirksamt geht davon aus, dass alle Anstrengungen und Maßnahmen, die einer wie auch immer gearteten Diskriminierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegenwirken, dazu beitragen, den Arbeitsfrieden und damit das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Verwaltung zu steigern. Wo aus der Vielfalt der Mitarbeiterschaft heraus dienstliche Aufgaben kompetenter wahrgenommen werden können, dürfte dieser Tatbestand zum Selbstwertgefühl des Betroffenen, aber auch zur Wertschätzung durch die Kollegenschaft und die Vorgesetzten beitragen.

 

Dort, wo eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Bezirksverwaltung ihre bzw. seine Erfahrungen und sein Wissen um seine spezielle Persönlichkeit z.B. in die Bürgerberatung in den Bürgerämtern mit einbringen kann, entsteht daraus ein Nutzen, der den Kundinnen und Kunden der Verwaltung zu teil wird und nach Auffassung des Bezirksamtes zu einer großen Akzeptanz der staatlichen Institutionen bei Bürgerinnen und Bürger führt.

 

 

 

 

Thiemen                                                                                             Krüger

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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