Drucksache - 0623/3
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Die BVV hat
in ihrer Sitzung vom 13.03.2008 beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert darzustellen, worin in den einzelnen Abteilungen
der Gewinn für die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die Sicherung ihrer
Arbeitsplätze und die Kundenzufriedenheit besteht, wenn Vielfalt-Strategien
angewendet werden. Das Bezirksamt nimmt dazu wie folgt Stellung: Der Vielfalt-Ansatz (Diversity) zielt darauf ab, sowohl jeder Art von Diskriminierung von Menschen wegen z.B. wegen ihrer Hautfarbe, Religion, sexuellen Einstellung, Behinderung entgegenzuwirken als auch zugleich die Vielfalt der Menschen positiv zu ihrer Entfaltung bzw. zum Nutzen eines Betriebes, also auch einer Behörde, zu nutzen. Mit der Unterzeichnung der “Charta der Vielfalt” durch Senat und Abgeordnetenhaus sind diese Grundgedanken auch für das Verwaltungshandeln in den Bezirken zur Richtschnur geworden. Das Bezirksamt geht davon aus, dass alle Anstrengungen und Maßnahmen, die einer wie auch immer gearteten Diskriminierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegenwirken, dazu beitragen, den Arbeitsfrieden und damit das Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Verwaltung zu steigern. Wo aus der Vielfalt der Mitarbeiterschaft heraus dienstliche Aufgaben kompetenter wahrgenommen werden können, dürfte dieser Tatbestand zum Selbstwertgefühl des Betroffenen, aber auch zur Wertschätzung durch die Kollegenschaft und die Vorgesetzten beitragen. Dort, wo eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Bezirksverwaltung ihre bzw. seine Erfahrungen und sein Wissen um seine spezielle Persönlichkeit z.B. in die Bürgerberatung in den Bürgerämtern mit einbringen kann, entsteht daraus ein Nutzen, der den Kundinnen und Kunden der Verwaltung zu teil wird und nach Auffassung des Bezirksamtes zu einer großen Akzeptanz der staatlichen Institutionen bei Bürgerinnen und Bürger führt. Thiemen Krüger Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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