Drucksache - 0758/3  

 
 
Betreff: Auftragsvergabe sozial und ökologisch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Centgraf/Ludwig/Verrycken 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.03.2008 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
02.04.2008 
29. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen      
07.05.2008 
30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen vertagt   
21.05.2008 
31. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen      
18.06.2008 
33. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen      
Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform Beratung
08.04.2008 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform vertagt   
16.07.2008 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.09.2008 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in der Sitzung am 18.09.2008 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich in der politischen Diskussion dafür einzusetzen, dass öffentliche Aufträge zukünftig nur an Unternehmen zu vergeben sind, die folgende Vorgaben erfüllen:

 

-          Den Mitarbeitenden wird ein Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro (AN-Brutto) bezahlt

-          Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO zur Beachtung von Sozialstandards werden erfüllt.

 

Ferner eine Befragung der Bieter in den Ausschreibungen über nachstehende Kriterien zu ermöglichen:

-          Verfügt das Unternehmen über einen Sozialkodex?

-          Inwieweit werden ökologische Bewertungsmaßstäbe berücksichtigt, umweltfreundliche Produkte eingesetzt bzw. erfolgen Dienstleistungen unter Berücksichtigung ökologischer Standards?

-          Können Maßnahmen zur Frauenförderung bzw. zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachgewiesen werden?

-          Wie viele Ausbildungsplätze sind im Unternehmen aktuell belegt bzw. werden angeboten?

 

Der BVV ist bis zum 30. Juni 2008 zu berichten.

 

Es ist ein entsprechendes Formblatt zu entwickeln.

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen hat am 22.10.2009 den Gesetzesentwurf zum Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz dem Rat der Bürgermeister zur Beratung gegeben.

 

Der Entwurf sieht die Regelung des Mindestlohn von 7,50 €, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, die Frauenförderung sowie eine bevorzugte Vergabe bei gleichwertigen Angeboten für Unternehmen mit Ausbildungsplätzen vor. Auch ist es angedacht soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte, wenn sie im Zusammenhang mit dem konkreten Auftragsgegenstand stehen, vom Auftragnehmer anfordern zu können.

 

Derzeitig stehen gemäß dem Gemeinsamen Rundschreiben Sen WiTechFrau/Sen Stadt Nr. 01/2008 hinsichtlich des öffentlichen Auftragswesens “die Regelungen in § 1 Abs. 1 Sätze 2 und 3 des Berliner Vergabegesetzes (VgG Bln) nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichthofes (EuGH) in der Rechtssache C-346/06 vom 03. April 2008 dem Gemeinschaftsrecht entgegen, so dass eine Anwendung dieser Regelungen in Vergabeverfahren nicht mehr in Betracht kommt. Nach dem Urteil – und ihm folgend – der Entscheidung des Senats von Berlin in seiner Sitzung vom 15. April 2008 darf bei öffentlichen Aufträgen auf örtliche Tarife und Mindestlohnverpflichtung als Teil der Vergaberegelungen nicht mehr abgehoben werden.”

 

Die Erfüllung und Beachtung der Grundprinzipien bzw. der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organization) sind hinlänglich in den deutschen Arbeitsrechtvorschriften, den einschlägigen Personalvertretungsgesetzen und Tarifverträgen enthalten. In aller Regel liegen die in Deutschland geltenden Arbeits- und Sozialstandards über den in den Übereinkommen festgeschriebenen ILO-Standards.

 

Im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen sind die einschlägigen Rechtsvorschriften Grundlage und finden Beachtung. Vergaberechtliche Entscheidungen dürfen lediglich Kriterien berücksichtigen, die nicht dem Diskriminierungsverbot nach § 97 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) i.V.m. § 2 Nr.2 VOL/A (Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A) und § 2 Nr. 2 VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A) widersprechen. Eine Berücksichtigung des Sozialkodex, ökologische Bewertungsmaßstäbe, Ausbildungsplätze nehmen deshalb momentan keinen Einfluss auf vergaberechtliche Entscheidungen.

 

 

Das Bezirksamt bittet aufgrund der angestrebten Regelung seitens des Senats, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

Monika Thiemen                                                                   Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                        Bezirksstadtrat

                                                                                               

 


 

 
 

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