Drucksache - 0757/3
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Wir fragen das Bezirksamt:
1. Nach welchen Regeln und Standards vergibt der Bezirk Aufträge in diesem Bereich? 2. Ist dem Bezirksamt bekannt, welche Gehälter und Löhne die Angestellten der Unternehmen erhalten, welche Aufträge für das Bezirksamt ausführen oder lässt sich aus den vertraglich vereinbarten Kosten ein geringer Stundenlohn (unter 7,50 Euro) ableiten und wenn ja, können diese vom Bezirksamt dargestellt werden?
3. Wie verhält sich das Bezirksamt gegenüber sich bewerbenden oder auftragausführenden Unternehmen, die Löhne oder Gehälter zahlen, welche unter den in Berlin üblichen Tariflöhnen und -gehältern liegen bzw. auf einem Niveau sind, das zu einem Nettoeinkommen führt, das unter den Regelsätzen von SGB II-Leistungen einschl. Unterkunftskosten liegt?
4. Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass insbesondere im Reinigungs- und Wachschutzgewerbe häufig Einkommen erzielt werden, die trotz Vollzeitbeschäftigung ergänzende Sozialleistungen erfordern, um den Lebensunterhalt sichern zu können?
5. Beabsichtigt das Bezirksamt zukünftig, Aufträge nur noch an solche Unternehmen zu vergeben, welche Gehälter und Löhne zahlen, die über dem Niveau des SGB II liegen?
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