Drucksache - 0280/3  

 
 
Betreff: Weitere Einsparung von Energie, Abfall und Wasser ermöglichen und Schulen an Einsparungen beteiligen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Wagner/Dr.Lehmann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.04.2007 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
02.05.2007 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen vertagt   
16.05.2007 
13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen und 8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
20.06.2007 
14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen vertagt   
06.07.2007 
16. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen vertagt   
05.12.2007 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2007 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
24.01.2008 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
21.02.2008 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
13.03.2008 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Energiedienstleistern des Energiesparcontractings schnellstmöglich allen vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf bewirtschafteten Schulen ein Verfahren anzubieten und für die Teilnahme zu werben, durch das diese bei verhaltensbedingten Einsparungen von Energie, Wasser und Abfall von den verminderten Kosten ebenfalls finanziell profitieren. Das Modell ist außerdem so zu gestalten, dass es sich sowohl für die Schulen als auch die bezirkliche Verwaltung dauerhaft zeitnah und unbürokratisch umsetzen lässt.

 

In diesem Zusammenhang sind weitere konzeptionelle und kreative Überlegungen vom Bezirksamt anzustellen, wie man das “fifty-fifty”-Programm generell neu und ggf. modifiziert beleben könnte (nachdem die Verträge mit den meisten Schulen ausgelaufen und diese Optimierungsmöglichkeiten weitgehend ausgereizt wurden, z.B. durch Energieeinsparinvestitionen).

Um die Akzeptanz des Energiesparcontractings bei den Schulen dauerhaft zu erhöhen, ist gegenüber den Schulen und den Energiedienstleistern vom Bezirksamt schriftlich zu signalisieren, dass das Bezirksamt – gerade bei sehr niedrigen Außentemperaturen – die Einhaltung der Raumtemperaturen gemäß Rundschreiben über den Betrieb von Heizungs-, Warmwasser- und raumlufttechnischen Anlagen in Gebäuden und Einrichtungen der Berliner Verwaltung vom 8. Mai 2002 einfordern und unbürokratisch durchsetzen wird. Die Schulleitungen sind für “Problem- und Havariefälle” mit allen notwendigen Kontaktdaten (verantwortliche Ansprechpartner/ Mobilfunknummern /Emailadresse) der Verantwortlichen auszustatten.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2008 zu berichten.

 

Die neuen Beteiligungsmöglichkeiten beim Energiesparcontracting sind den Schulen zum neuen Schuljahr 2007/08 bereitzustellen.

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Das Bezirksamt bietet den Schulen seit 1998 das sog. Fifty-Fifty-Modell auf freiwilliger Basis als finanziellen und pädagogischen Anreiz zum ökonomischen Umgang mit Energie, Abfall und Wasser an.

 

Das Fifty-Fifty-Modell beinhaltet gleichermaßen die energetische und bauliche Verbesserung im Bereich Wasser, Abfall, Strom und Heizung der Liegenschaften. Schüler/innen, Lehrkräfte und Schulhausmeister/innen sind aufgefordert, durch einfach umsetzbare Veränderungen im Nutzerverhalten Wärme, Strom, Wasser und Müll zu sparen. Entsprechend der Möglichkeiten und Fähigkeiten steht hierbei ein energiebewusstes Alltagsverhalten im Vordergrund, z.B. wird das Licht auf Fluren und in Klassenräumen nur dort und dann „angeknipst“, wenn es gebraucht wird. Jeder teilnehmenden Schule werden dann 50 Prozent der durch bewusstes Nutzerverhalten eingesparten Energiekosten für schulische Zwecke zur Verfügung gestellt. Die anderen 50 Prozent erhält die Bezirksverwaltung, die die Schulen mit Rat und Tat, aber auch Kleininvestitionen oder Reparaturen, unterstützt. Daher hat auch Fifty-Fifty seinen Namen. So können durch gemeinsames ökologisches Handeln pädagogische und umweltpolitische Ziele erreicht werden.

 

In den zurückliegenden Jahren haben einige Schulleiterinnen und Schulleiter erfolgreich am sog. Fifty-Fifty-Energieeinsparprogramm teilgenommen. Die in diesem Rahmen erwirtschafteten Guthaben sind den jeweiligen Schulen für schulische Zwecke zur Verfügung gestellt worden.

 

In der Vergangenheit hat die Serviceeinheit Hochbau und Immobilienwirtschaft wiederholt das Gespräch mit dem Schulamt und den Schulleiterinnen und Schulleitern gesucht, und für die Teilnahme an dem Einsparprogramm geworben. Die Schulleitungen wurden angeschrieben und auf die Initiativen hingewiesen. U.a. fanden im Jahre 2007 und 2008 gemeinsame Gespräche mit dem Schulträger und interessierten Schulleitungen statt. Leider konnte im Ergebnis keine Schule für eine Teilnahme geworben werden.

 

Aufgrund der sinkenden Bereitschaft der Schulen an der klassischen Fifty-Fifty-Partnerschaft hatte die Serviceeinheit Hochbau und Immoblienwirtschaft ein neues Modell entwickelt, um für die Schulen, die hier als Verbraucher in Erscheinung treten, einen zusätzlichen Anreiz an der Teilnahme zu schaffen. Dieses Modell gab den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit, PC-gestützt („IT-gestütztes Verbrauchs-Controlling“) die aktuellen Verbrauchswerte über einen PC nachzuvollziehen.

Im Rahmen eines Testbetriebes wurde im Jahr 2007 in einer Schule ein spezielles Gerät im Bereich der Anlagentechnik installiert; dieses Gerät zeichnet die Daten auf und gibt diese direkt per Internet auf den PC. Vordergründiges Ziel dieses Modells ist es, im Rahmen des Unterrichts pädagogisch das Alltagshandeln mit den tatsächlichen Energieflüssen in Verbindung zu bringen und so die Schülerschaft für umweltschonende Einspareffekte und die Reduzierung von CO2 im Rahmen der Lehrinhalte zu sensibilisieren. Gleichzeitig sollen Einsparkapazitäten ermittelt werden und ein Anreiz zu einer Teilnahme am Fifty-Fifty-Programm geschaffen werden. Der tatsächliche tägliche Nutzen im Vergleich zu den Kosten für die Installation wird derzeit in Zusammenarbeit mit der Schule ermittelt.

 

Die Akzeptanz und Bereitschaft der Schulen an einer Energieinitiative beruht auf freiwilliger Basis. Das Bezirksamt hat die Schulleiterinnen und Schulleiter im März 2010 angeschrieben und für eine Teilnahme an einem Fifty-Fifty-Programm informiert und geworben. Selbstverständlich dürfen sich auch bisherige teilnehmende Schulen erneut am Fifty-Fifty-Programm beteiligen und ihr energiebewusstes Alltagshandeln weiter optimieren.

 

Als Ansprechpartner für die Schulen steht die Serviceeinheit Hochbau und Immobilienwirtschaft zur Verfügung, die ganz speziell im Hinblick auf die jeweilige Schule fachlich beratend tätig werden und Details zum Projekt erläutern kann.

 

Momentan nimmt keine der bezirklichen Schulen an einem Energieeinsparprojekt teil; denn die bestehenden Vereinbarungen sind ausgelaufen und wurden von den Schulen nicht verlängert. Dies kann zum Einen auf die bisher erreichten Einsparergebnisse der Schulen und deren veränderten sparsamen Nutzerverhalten zurückgeführt werden; diese sind nun größtenteils nicht mehr verbesserungsfähig und der Anreiz an einer Teilnahme ist damit gering. Zum Anderen sind Einsparpotenziale für die Schulen insbesondere aufgrund zahlreicher von der Bauabteilung durchgeführter Maßnahmen zum nachhaltigen und ökologischen Bewirtschaften der Immobilien sowie zur Einsparung von Energie (z.B. hydraulischer Abgleich Heizungsanlage, Einbau von sog. „Aqua-Stopp“-Armaturen, flächendeckender Einsatz von Energiesparlampen und Bewegungsmeldern) nicht mehr gegeben. Ein weiterer Grund ist sicherlich auch das gestiegene Anforderungsprofil der Schulen, die sich unter Umständen nicht in der personellen Lage sehen, zusätzliche Projekte mit dem vorhandenen Lehrkörper umzusetzen.

 

 

Im Hinblick auf die Raumtemperaturen hat die Abteilung Bauwesen die Schulen in der Vergangenheit mehrfach über das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über den Betrieb von Heizungs-, Warmwasser- und raumlufttechnischen Anlagen in Gebäuden und Einrichtungen der Berliner Verwaltung (Heizbetrieb 2002) vom 08. Mai 2002 und deren Einhaltung informiert. So hat der zuständige Dezernent für Bauwesen nicht nur in persönlichen Gesprächen mit den Schulleitungen die zulässigen Raumtemperaturen erörtert; diese sind auch den seit Sommer 2007 in den Schulen aushängenden Informationsblättern zur Reinigung zu entnehmen. Darüber hinaus hat der Dezernent mit einem Schreiben aus Januar 2008 erneut alle Schulleitungen über die Raumtemperaturen informiert.

 

Den meisten Schulen sind sowohl dieses Rundschreiben des Senats als auch die Ansprechpartner der SE Hochbau und Immobilienwirtschaft für „Problem- und Havariefälle“ bekannt. Darüber hinaus haben die Schulleitungen über die seit Sommer 2007 zur Verfügung stehende Kummer-Nummer 23456 einen zentralen Ansprechpartner. Des Weiteren verfügen die Schulhausmeister/innen über eine Notrufliste der Serviceeinheit Hochbau und Immobilienwirtschaft für den Gebrauch bei Havarien, die regelmäßig aktualisiert wird. Dieser können Ansprechpartner bzw. Firmen und die dazugehörigen Notrufnummern entnommen werden.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Monika Thiemen                                                                  Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                      Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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