Drucksache - 0770/3
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Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Land Berlin dafür
einzusetzen, dass die Hotline des Job-Centers für HARTZ IV-Empfänger von der
derzeit in Betrieb befindlichen "0180"-Nummer (gebührenpflichtig)
auf eine "0800"-Nummer (kostenlos) umgestellt wird, um das Budget
der HARTZ IV-Empfänger nicht unzumutbar zu belasten.
Die gewünschte Umstellung der Hotline von der derzeitigen
0180er Nummer auf eine kostenlose 0800er Nummer kann nur die Regionaldirektion
Berlin der Agentur für Arbeit
veranlassen, deren formaler Verhandlungspartner die Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales ist. Die zuständige Staatssekretärin ist mit dem Anliegen auf die
Regionaldirektion zugegangen. Diese hat den Vorschlag leider mit folgenden
Gründen abgelehnt: Es handele sich bei dem überwiegenden Teil der von den
höheren Kosten betroffenen Personenkreise um Kundinnen und Kunden, die von
einem Prepaid-Handy aus die Servicenummer anriefen, weil sie weder einen
Festnetzanschluss noch ein Vertragshandy besäßen. Für sie bestünde jedoch
die Möglichkeit, sich eines der
öffentlichen Telefone mit Münz- oder Prepaid-Karte für 3,9 Cent/Minute zu
bedienen. Zudem könne nur eine bundeseinheitliche Rufnummer den telefonischen
Zugang zur bundesweiten Veröffentlichung und Bewerbung erleichtern. Außerdem
würden alle Kundenanrufe ortsunabhängig immer in das Servicecenter mit
der geringsten Auslastung geleitet, wodurch eine optimale Erreichbarkeit
gewährt würde. Die damit verbundenen hohen technischen Anforderungen ließen sich
nur mit einer Mehrwertdienste-Rufnummer erfüllen. Die Bundesagentur habe sich
für die gebührenpflichtige Mehrwertdienste-Rufnummer 01801 entschieden, weil
diese für die Kunden der Bundesagentur die kostengünstigste Variante einer
gebührenpflichtigen Servicenummer sei. Eine gänzlich gebührenfreie Rufnummer
berge zudem ein erhöhtes Kostenrisiko, da die Anrufer auf die Gesprächsdauer
keine Rücksicht nehmen müssten. Die Staatssekretärin schätzt die Situation als
unbefriedigend ein und sagt zu, sich weiter für das Anliegen einer kostenlosen
Hotline einzusetzen. Gleichwohl sehe sie kurzfristig keine Möglichkeit, dieses
Ziel zu erreichen. Zum zweiten Teil des Beschlusses, der Verbesserung der
Erreichbarkeit der Fallmanager des JobCenters wurde die Geschäftsleitung
befragt und ihr die Wünsche der BVV nachdrücklich übermittelt. Die Geschäftsführung verwies auf die derzeitige
Organisationsstruktur, die eine gute Erreichbarkeit gewährleiste: So gibt es für Anfragen über das Servicecenter ein Ablaufschema über Eskalationsstufen,
wenn diese nicht zeitnah beantwortet werden. Stellt das Servicecenter bei
erneutem Kundenanruf fest, dass eine Anfrage, die an den zuständigen
Mitarbeiter weitergeleitet wurde, nicht zeitgerecht bearbeitet wurde, erfolgt
eine direkte Eskalationsanfrage bei dem zuständigen Teamleiter. Alle
Führungskräfte haben dadurch einen unmittelbaren Überblick, wenn Anfragen
nicht bearbeitet werden und halten im Bedarfsfall unmittelbar Rücksprache mit
dem betreffenden Mitarbeiter oder der betreffenden Mitarbeiterin. Mitteilungen
per E-Mail an die virtuellen Postfächer des JobCenters werden so sorgfältig wie
Posteingänge in Papierform behandelt.
Daneben haben alle Mitarbeiter auch personenbezogene Postfächer. Diese
können allerdings aus datenschutzrechtlichen Gründen bei Abwesenheit des
Mitarbeiters von niemand anders gelesen und bearbeitet werden. Deshalb sind sie
nur für den internen Dienstbetrieb vorgesehen. Das JobCenter verfügt über ein System zur Erfassung von
Kundenreaktionen, das sogenannte Kundenreaktionsmanagement. Dort werden alle
schriftlichen Kundenreaktionen erfasst. In diesem System sind für den Zeitraum
vom 1.7.2007 bis zum 10.4.2008 nur 14 Kundenreaktionen in der Kategorie
Zuverlässigkeit, Termintreue und Rückrufverhalten eingegangen; für den gleichen
Zeitraum liegen aber auch 9 Lobe in dieser Kategorie vor. Die Geschäftsführung des JobCenters bietet sich für konkrete
Einzelfälle direkt als Gesprächspartner an, um ein ggfs. Fehlverhalten von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unmittelbar überprüfen zu können. Aufgrund der dargelegten Ausführungen bittet das Bezirksamt,
den Beschluss als erledigt zu betrachten. 2.
Übertrag in ALLRIS 3.
Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 15.07.08 4.
Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro 5.
Kopie ab an Um 22 6.
Listen not. 7.
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