Drucksache - 0668/3
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Die BVV hat
in ihrer Sitzung vom 13.03.2008 beschlossen: Im Zuge der
Neufassung der Sportanlagennutzungsverordnung (SPAN) wird das Bezirksamt
beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die von gemeinnützigen Sportvereinen
auf gepachteten Landesgrundstücken auf eigene Rechnung erbauten Clubhäuser mit
Vereinsgaststätten für Räumlichkeiten der Vereinsgaststätten keine erhöhte
Miete/Pachtzins zu entrichten haben, sondern nur Nutzungsentgelte für die vom
Land Berlin überlassenen Grundstücke. Dabei ist
eine einheitliche Regelung vorzusehen und auf die Vorgabe der damaligen
Senatssportverwaltung vom 30.09.2005 über “Scheinbestandteil des
Grundstückes” und “Wesentlicher Bestandteil des Grundstückes”
bei früheren Vertragsabschlüssen zu verzichten. Das
Bezirksamt soll bis 30.04.2008 berichten. Das Bezirksamt teilt dazu mit: Das Bezirksamt hatte sich bereits
mit Schreiben vom 09.05.2007 bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport
dafür eingesetzt, dass bei der bevorstehenden Neufassung der
Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) kein gesondertes Entgelt für die
satzungsgemäße Nutzung von Räumen und Flächen als Vereinsgaststätten durch
förderungswürdige Sportorganisationen zu entrichten ist, wenn diese die
Baulichkeiten selbst errichtet haben. Im Rahmen der Mitarbeit in der Arbeitsgruppe zur Neufassung
der SPAN hat sich das Bezirksamt entsprechend nachhaltig im Sinne des obigen
Beschlusses eingesetzt. Auf der Ebene der Arbeitsgruppe konnte erreicht werden,
dass für Gebäude oder Teile von Gebäuden, die von einer förderungswürdigen
Sportorganisation für ihre satzungsgemäßen Zwecke auf Sportanlagen errichtet
werden und in ihrem Eigentum stehen, neben sämtlichen damit verbundenen Kosten
nur ein Entgelt für die überlassene Grundstücksfläche zu entrichten ist.
Voraussetzung dafür ist jedoch aus rechtlichen Gründen weiterhin, dass es sich
bei der von einer förderungswürdigen Sportorganisation errichteten Baulichkeit
um einen Scheinbestandteil des Grundstücks nach § 95 BGB handelt. Zu diesem
Zweck wurde extra eine eigene Nummer (Errichtung von Baulichkeiten) in die neue
SPAN (Entwurf) eingefügt. Eine rückwirkende „Heilung“ der durch
Schreiben der für den Sport zuständigen Senatsverwaltung vom 30.09.2005
notwendigen Unterscheidung in „wesentlicher Grundstücksbestandteil /
Scheinbestandteil des Grundstücks“ ist aus rechtlichen Gründen nicht
möglich gewesen. Das Bezirksamt geht davon aus, dass der Entwurf der neuen
SPAN in Kürze dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet wird.
Sowie der Entwurf offiziell vorliegt, wird der Ausschuss für Sport hierüber in
Kenntnis gesetzt. Monika Thiemen Reinhard
Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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