Drucksache - 0668/3  

 
 
Betreff: Neue Sportanlagennutzungsverordnung nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/SPD 
Verfasser:Schmitt/Engelmann/Verrycken 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.01.2008 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Sport Beratung
14.02.2008 
13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.02.2008 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform Beratung
11.03.2008 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.03.2008 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 15.01.2008
2. Version vom 15.02.2008
3. Version vom 13.03.2008
5. Version vom 18.03.2008
6. Version vom 11.03.2009

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 13.03.2008 beschlossen:

 

Im Zuge der Neufassung der Sportanlagennutzungsverordnung (SPAN) wird das Bezirksamt beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die von gemeinnützigen Sportvereinen auf gepachteten Landesgrundstücken auf eigene Rechnung erbauten Clubhäuser mit Vereinsgaststätten für Räumlichkeiten der Vereinsgaststätten keine erhöhte Miete/Pachtzins zu entrichten haben, sondern nur Nutzungsentgelte für die vom Land Berlin überlassenen Grundstücke.

 

Dabei ist eine einheitliche Regelung vorzusehen und auf die Vorgabe der damaligen Senatssportverwaltung vom 30.09.2005 über “Scheinbestandteil des Grundstückes” und “Wesentlicher Bestandteil des Grundstückes” bei früheren Vertragsabschlüssen zu verzichten.

 

Das Bezirksamt soll bis 30.04.2008 berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

Das Bezirksamt hatte sich bereits mit Schreiben vom 09.05.2007 bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport dafür eingesetzt, dass bei der bevorstehenden Neufassung der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) kein gesondertes Entgelt für die satzungsgemäße Nutzung von Räumen und Flächen als Vereinsgaststätten durch förderungswürdige Sportorganisationen zu entrichten ist, wenn diese die Baulichkeiten selbst errichtet haben.

 

Im Rahmen der Mitarbeit in der Arbeitsgruppe zur Neufassung der SPAN hat sich das Bezirksamt entsprechend nachhaltig im Sinne des obigen Beschlusses eingesetzt. Auf der Ebene der Arbeitsgruppe konnte erreicht werden, dass für Gebäude oder Teile von Gebäuden, die von einer förderungswürdigen Sportorganisation für ihre satzungsgemäßen Zwecke auf Sportanlagen errichtet werden und in ihrem Eigentum stehen, neben sämtlichen damit verbundenen Kosten nur ein Entgelt für die überlassene Grundstücksfläche zu entrichten ist. Voraussetzung dafür ist jedoch aus rechtlichen Gründen weiterhin, dass es sich bei der von einer förderungswürdigen Sportorganisation errichteten Baulichkeit um einen Scheinbestandteil des Grundstücks nach § 95 BGB handelt. Zu diesem Zweck wurde extra eine eigene Nummer (Errichtung von Baulichkeiten) in die neue SPAN (Entwurf) eingefügt. Eine rückwirkende „Heilung“ der durch Schreiben der für den Sport zuständigen Senatsverwaltung vom 30.09.2005 notwendigen Unterscheidung in „wesentlicher Grundstücksbestandteil / Scheinbestandteil des Grundstücks“ ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen.

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass der Entwurf der neuen SPAN in Kürze dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet wird. Sowie der Entwurf offiziell vorliegt, wird der Ausschuss für Sport hierüber in Kenntnis gesetzt.

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                           Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                                                                Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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