Der
Ausschuss für Stadtplanung
empfiehlt
der BVV,
die BVV
möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, eine Bebauung des östlichen Teils des Olivaer
Platzes im Sinne der Planungen zum Brandenburg-Haus Berlin planungsrechtlich
vorzubereiten.
Dabei sind
folgende Kriterien zu beachten:
1. Der neue Baukörper soll
dem Charakter einer Markthalle entsprechen, wobei eine qualitätsvolle Architektur und die baulich hochwertige Ausführung sicher zu
stellen sind.
2. Die Ertüchtigung der Grünfläche im
westlichen Teil des Olivaer Platzes sowie die Eingrünung
der Markthalle sind vom Investor über einen städtebaulichen Vertrag zu sichern.
3. Es ist eine
ökologische Bauweise vorzuschreiben (Dach- +
Fassadenbegrünung, Regenwasserbewirtschaftung, Energieeffizienz).
4. Es sind nicht mehr als 200 Parkplätze
in maximal zwei Tiefgeschossen vorzusehen.
5. Als Nutzung ist schwerpunktmäßig
Lebensmitteleinzelhandel vorzusehen und abzusichern. In Randsortimenten sind
auch Tourismus, Gastronomie und Handwerk zulässig.
6. Die Gesamtnutzfläche (ohne
Parkplätze) darf 4.000 m² nicht übersteigen.
7. Die Erschließung der Tiefgarage soll
ausschließlich über die Lietzenburger Straße erfolgen.
Der BVV ist
bis zum 30.06.2007 zu berichten.
Ursprungstext:
Die BVV
möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, eine Bebauung des östlichen Teils des Olivaer
Platzes im Sinne der Planungen zum Brandenburg-Haus Berlin planungsrechtlich
vorzubereiten.
Dabei sind
folgende Kriterien zu beachten:
1.
Der neue Baukörper soll dem Charakter einer Markthalle
entsprechen, wobei eine
qualitätsvolle Architektur und die baulich
hochwertige Ausführung sicher zu stellen sind.
2.
Die
Ertüchtigung der Grünfläche im westlichen Teil des Olivaer Platzes sowie die Eingrünung der Markthalle sind vom Investor über einen städtebaulichen Vertrag zu sichern.
3.
Es
ist eine ökologische Bauweise vorzuschreiben (Dach- + Fassadenbegrünung, Regenwasserbewirtschaftung,
Energieeffizienz).
4.
Es
sind nicht mehr als 200 Parkplätze in maximal zwei Tiefgeschossen vorzusehen.
5.
Als
Nutzung ist schwerpunktmäßig Lebensmitteleinzelhandel vorzusehen und
abzusichern. In Randsortimenten sind auch Tourismus, Gastronomie und Handwerk
zulässig.
6.
Die
Verkaufs-/Nutzfläche (ohne Parkplätze) darf 4.000 m² nicht übersteigen.
Der BVV ist
bis zum 30.06.2007 zu berichten.