Drucksache - 0301/3  

 
 
Betreff: Das "Dortmunder Modell" auf Charlottenburg-Wilmersdorf anwenden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linke (fraktionslos)/SPD/Grüne 
Verfasser:Tazegül/Verrycken/Dr.Timper/Schmitz/Centgraf/Vatter 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.04.2007 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Zwischenbericht
2. Zwischenbericht
3. Zwischenbericht
Schlussbericht

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 26. April 2007 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie das “Dortmunder Modell” auf Charlottenburg-Wilmersdorf angewendet werden kann. Hierzu ist in einem ersten Schritt ein Runder Tisch zum Thema Prostitution auf Bezirksebene einzurichten. Dieser soll die mit dem Thema befassten Ämter des Bezirkes, Berufsstands- und Verbandsvertreter/innen der Prostituierten, Vertreter/innen der Beratungsstellen für Prostituierte und MigrantInnen und der Drogenberatung, Vertreter/innen von ver.di und der Polizei sowie interessierte Einzelpersonen aus dem Gewerbe umfassen. Die Anonymität dieser Einzelpersonen soll auf deren Wunsch gewahrt werden.

 

Der BVV ist bis zum 30. Juni 2007 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit:

 

Der von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zugesagte Vorschlag für eine gemeinsame Handlungsgrundlage in der Frage des Umgangs mit Bordellen in Berlin konnte nicht erstellt werden.

Vielmehr wurde dem Abgeordnetenhaus (Drucksache 16/1595) mitgeteilt:

 

“Die bisherige Rechtsprechung ist eindeutig. In Baugebieten (nach BauNVO), die per Gebietsbeschreibung dem Wohnen dienen (reines/allgemeines Wohngebiet) bzw. Wohnen zulassen und nicht durch Gewerbe geprägt sind (Mischgebiet), ist die Ausübung der Prostitution immer wieder als eine das Wohnen störende Nutzung und deshalb als unzulässig beurteilt worden.

Eine generelle bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit ist allerdings nicht anzunehmen. Der Senat sieht daher die Möglichkeit, im Rahmen von Einzelfallentscheidungen von der Einstufung dieser Betriebe als unzulässig abzuweichen. Zuständig für die Genehmigung von Neuanträgen/Anträgen auf Nutzungsänderung sind die Bezirke. In den bisherigen Schreiben an die Bezirke [...] hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wiederholt darauf hingewiesen, dass die konkreten Sachverhalte und Umstände bei der planungsrechtlichen Bewertung einzelfallbezogen bewertet werden sollen. Damit kann gegebenenfalls von der grundsätzlichen – und dem Einzelfall unter Umständen nicht gerecht werdenden – Annahme, Bordellbetriebe seien störend, abgewichen werden.

[...]

Möglicherweise wird sich [...] die Rechtssprechung den gewandelten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen des Prostitutionsgewerbes anpassen. Den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes und der Instanzgerichte ist zu entnehmen, dass sie von Sozialschädlichkeit der Prostitution ausgehen, indem sie auf die “allgemeine sozialethische Bewertung” und “die sich aus dem Milieu ergebenden Begleiterscheinungen” verweisen. Diese sozialethische Auslegung des Bauplanungsrechts muss nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes überprüft werden. Zwar enthält des Prostitutionsgesetz keine Änderung des Bauplanungsrechts, gleichwohl werden seine Wertungen in die zukünftige Rechtssprechung eingehen, insbesondere bei der Beurteilung des Störungspotentials in Einzelfallentscheidungen.”

 

Das Bezirksamt ist mehr als erstaunt, dass die ausführende Gewalt hier zwar auf eine Entscheidung der rechtsprechenden Gewalt hofft, aber das prozessuale Risiko für solch eine zu treffende Beurteilung den Bezirksämtern allein überlassen möchte. Eine einheitlich für ganz Berlin geltende Regelung wäre hier sehr hilfreich gewesen. Insofern bleibt nunmehr die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes abzuwarten.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt weiterhin dafür plädieren, dass vom Land Berlin eine Bundesratsinitiative ausgeht, damit das Baurecht auf Bundesebene der gesellschaftlichen Realität angepasst wird.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                               Marc Schulte

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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