Drucksache - 0316/3  

 
 
Betreff: Sportvereinen die Anpassung von Pachtverträgen für Sportgaststätten ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Evers 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.04.2007 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Sport Beratung
10.05.2007 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.05.2007 
9. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 24.05.2007 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den von Entgelterhöhungen für die Nutzung von Vereinsgaststätten zu satzungsmäßigen Zwecken betroffenen Sportvereinen soweit möglich einer Anpassung ihrer Pachtverträge einzuräumen, um ein erhöhtes Entgelt jedenfalls für die Zukunft vermeiden zu können.

 

Weiterhin wird das Bezirksamt aufgefordert, gemäß Sportanlagen-Nutzungsvorschriften SPAN Nr. 33 – Ausnahmeregelungen – hier aus wichtigen sportfachlichen Gründen von den Verwaltungsvorschriften im Interesse der betroffenen Sportvereine in diesen Einzelfällen abzuweichen, um auf Entgelterhöhungen zu verzichten.

 

Der BVV ist bis zum 31.07.2007 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Im Rahmen seiner Mitarbeit bei der letzten Novellierung der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) hat sich das Bezirksamt - erfolgreich - für eine Klarstellung im Sinne der BVV-Beschlüsse eingesetzt. Die SPAN vom 02.02.2010, am 01.03.2010 in Kraft getreten, regelt unter selbstverständlicher Berücksichtigung des BGB in Nr. 25 Abs. 5:

 

„Für Gebäude oder Teile von Gebäuden, die von einer förderungswürdigen Sportorganisation auf eigene Rechnung für ihre satzungsgemäßen Zwecke gemäß Nummer 10 errichtet wurden, ist ein Entgelt für die überlassene Grundstücksfläche nach Absatz 1 zu entrichten. Darüber hinaus ist die Sportorganisation verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit der Baulichkeit entstehenden Pflichten und Kosten (z.B. Unterhaltungs- und Betriebskosten, Grundsteuern, Versicherungen, Verkehrssicherungsmaßnahmen) zu tragen.“

 

Wie im Ausschuss für Sport der BVV mehrfach berichtet, konnte inzwischen mit allen betroffenen Sportorganisationen Übereinstimmung hinsichtlich der gemeinsamen Behandlung des Sachverhalts erzielt werden.

 

Das Bezirksamt bittet, beide Beschlüsse als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Elfi Jantzen

Bezirksbürgermeister                                                                                                  Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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