Drucksache - 0300/3
V 1.
Umweltzone
– bald kein Zugang mehr für Fahrzeuge des Bezirksamtes? Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.06.2007
Folgendes beschlossen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, rechtzeitig zu prüfen, welche Möglichkeiten es
für das Bezirksamt gibt, für die Fahrzeugflotte des Bezirksamtes nach
Einrichtung der Umweltzone im Innenstadtbereich eine nachhaltige und
zukunftsfähige Lösung zu finden. Dabei sind auch die Fördermöglichkeiten aus Umweltprogrammen
der EU, des Bundes und der GASAG bei Neuanschaffungen zu prüfen. Weiterhin
sollte geprüft werden, inwieweit car pooling, Leasing oder die Beteiligungen an
car sharing als Alternative zur Neuanschaffung sinnvoller und kostengünstiger
ist. Der BVV ist bis zum
30.09.2007 zu berichten. Das Bezirksamt teilt dazu mit: Für die Abteilungen mit Fahrzeugbestand ergibt sich
folgendes Bild: Abt. Finanzen und KulturDas Fahrzeug im Büro der Bezirksbürgermeisterin ist
schadstoffarm und wird immer für ein Jahr geleast. Damit ist es stets auf dem
neuesten Stand der Technik. Abt. BauwesenIm Grünflächen- und Tiefbauamt befinden sich derzeit 56
Fahrzeuge im Einsatz, davon 55 im Fachbereich Grün. Aufgrund von Änderungen in
den Zuordnungen werden voraussichtlich 23 Fahrzeuge nicht plakettenfähig sein.
Das vom Tiefbaubereich eingesetzte Fahrzeug (Baujahr 12/1997, Diesel)
unterliegt den Sonderregelungen (Anhang 3 zu § 2 Abs. 3 der 35. BImSchVO i. V.
mit § 35 Abs. 6 StVO) und ist damit vom Fahrverbot ausgenommen.. In der I-Planung des Haushaltsentwurfs 2008/2009 sind
215.000 € für Erneuerungen im Fahrzeugbestand vorgesehen (betrifft ca. 7
Fahrzeuge). Fahrzeugtyp und Beschaffungsart sind noch nicht festgelegt. Diese
werden von der Marktlage zum Zeitpunkt der Beschaffung und den
betriebsspezifischen Anforderungen abhängen. Im Fachbereich Vermessung werden vier Messkraftwagen
eingesetzt. Lediglich ein Fahrzeug würde eine Plakette erhalten (Siehe
Tabelle).
Zur Erledigung der gesetzlichen Vermessungsaufgaben und der
Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes ist die
Betriebsbereitschaft von drei Messkraftwagen zwingend erforderlich. Für die notwendige Ersatzbeschaffung von zwei Messkraftwagen
stehen sowohl im laufenden Haushaltsjahr als auch 2008 Investitionsmittel in
Höhe von je 25.000 € (Kapitel 3307, Titel 81179) zur Verfügung. Im Zuge der diesjährigen Ersatzbeschaffung wurde auch
geprüft, inwieweit der Erwerb von Fahrzeugen mit ökologischen Antriebsarten
(Diesel mit Partikelfilter, Biodiesel bzw. Erdgasantrieb) und Leasing statt
Kauf möglich sind. Aufgrund der besonderen Einsatzbedingungen im
vermessungstechnischen Außendienst ist die Neuanschaffung eines Benziners mit
EURO 4 (VW Transporter T 5) sinnvoller und kostengünstiger als
alle anderen Varianten. Die Ersatzbeschaffung für dieses Haushaltsjahr ist
entsprechend erfolgt. Im Bereich der SE Hochbau und Immobilienwirtschaft wird für
Transporte und Umzüge ein LKW, Baujahr 2000 mit Dieselantrieb genutzt, der
haushaltsmäßig im Kapitel der SE Personal und Innere Dienste geführt wird.
Eine Nachrüstung mit einem Rußpartikelfilter ist zur Zeit nicht möglich, so
dass nach heutigen Erkenntnissen zum 01.01.2010 eine Ersatzbeschaffung
erforderlich ist. Es wurde in diesem Jahr ein neues Fahrzeug für dienstliche
Zwecke beschafft: ein VW Touran, Conceptline 2.0, Eco Fuel 80 kw, Baujahr
06/2007 (Erdgasfahrzeug), EURO 4, Erstzulassung 05.07.2007, Laufzeit des
Leasingvertrages 3 Jahre. Abt. Jugend, Familie, Sport und Schule Es sind nur Fahrzeuge des Fachbereichs Sportförderung
betroffen. Von den acht Fahrzeugen (incl. Anhänger) sind sieben als
Arbeitsmaschinen gemäß der bundesweiten Rechtslage von den Verboten der Umweltzone
freigestellt. Sie werden überdies im wesentlichen außerhalb der Umweltzone
eingesetzt (Mommsenstadion und Umfeld, Horst-Dohm-Eisstadion). Das Fahrzeug,
das nicht als Arbeitsmaschine zu klassifizieren ist (Kleinbus, Transporter für
Sportgeräte u. ä.) und im ganzen Bezirk eingesetzt wird, ist schadstoffarm (EG
III; A, grüne Plakette). Derzeit sind keine Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen
angedacht. Auf Basis wirtschaftlicher Überlegungen ist der Fachbereich
Sportförderung bemüht, die Fahrzeuge entsprechend lange zu nutzen. Abteilung Soziales, Gesundheit, Umwelt und VerkehrDas vorhandene Dienstfahrzeug im Sozialamt (Dieseltransporter) erfüllt nicht die Norm der ersten Stufe. Die Nachrüstung mit einem Partikelfilter ist vorgesehen, aber aufgrund von Lieferschwierigkeiten des Herstellers noch nicht möglich. Für dieses Fahrzeug wäre dann eine Ausnahmeregelung erforderlich bzw. sofern der Einbau des Partikelfilters nicht zeitnah erfolgen kann, das Leasen eines neuen, schadstoffarmen Fahrzeugs. Der PKW des Gesundheitsamtes ist geleast und erfüllt die Norm; das Umweltamt hat kein Dienstfahrzeug. Abt. Wirtschaft, Ordnungsangelegenheiten und WeiterbildungDienstfahrzeuge
werden im LuV Wirtschafts- und Ordnungsamt in der Marktverwaltung und im
Ordnungsamt eingesetzt. Die
Marktverwaltung verfügt über 3 Fahrzeuge, VW Polo, Bj. 1998, Otto-Motoren mit
G-Kat. Alle Fahrzeuge sind in der Schadstoffgruppe 4 und erhalten eine grüne
Plakette. Neu- oder Ersatzbeschaffungen sind bislang nicht geplant. Sollten in
2009 Überlegungen hierzu angestellt werden, wird auf die Erfahrungswerte des
Ordnungsamtes zurückgegriffen und ein Fahrzeug-Leasing durchgeführt. Zum Fuhrpark des Ordnungsamtes gehören 16 Fahrzeuge, von
denen eines (Mercedes-Pritsche, Bj. 1990) mit Einführung der Umweltzone
veräußert werden soll. Da alle anderen Fahrzeuge geleast sind, ist
sichergestellt, dass die Fahrzeuge jeweils auf dem Stand der Technik sind. Das
Ordnungsamt hat bereits im vergangenen Jahr erdgasbetriebene Fahrzeuge geleast
und nach Rückgabe anderer benzinbetriebener Fahrzeuge wurde der Fuhrpark im
September 2007 um zwei Fahrzeuge mit Hybridtechnik ergänzt. Für die Anschaffung
von Erdgas-Fahrzeugen gibt es ein Förderprogramm der GASAG, welches vom
Ordnungsamt auch in Anspruch genommen wurde. Das Modell des Fahrzeugleasings
hat sich aus hiesiger Sicht bewährt. Car-sharing würde sich für die Art des
hiesigen Fahrzeugeinsatzes eher nicht eignen. Das Bezirksamt hat auf Basis des hier beschriebenen
Beschaffungsbedarfes geprüft, ob und inwiefern über die beschriebenen, bereits
getätigten Beschaffungen hinaus für Neubeschaffungen Fördermöglichkeiten
bestehen. Die Prüfung hat ergeben, dass ·
die
GASAG für Gewerbekunden einen Erdgas-Tankzuschuss in Höhe von bis zu 450
€ pro Fahrzeug vergibt. Die Zahlung ist gekoppelt an die Gestattung des
Zahlungsempfängers, an den jeweiligen Fahrzeugen einen Aufkleber mit Hinweis
auf die GASAG für die Dauer von zwei Jahren anzubringen. Das Förderprogramm der
GASAG wird bereits für bezirkliche Dienstfahrzeuge genutzt. ·
eine
Fördermöglichkeit im kommenden Umweltenlastungsprogramm Berlin nicht besteht,
da in diesem Programm nur Maßnahmen gefördert werden, die freiwillig über
geltende Umweltstandards hinaus gehen; die Umweltzone wird in diesem Sinne als
Umweltstandard definiert. Generell werden überdies bewegliche Wirtschaftsgüter
nicht gefördert. Evtl. besteht eine Fördermöglichkeit über die Investitionsbank Berlin; dies setzt
aber die Bereitschaft der Senatsverwaltung für Finanzen für entsprechende Kreditmittel
voraus. ·
keine
Fördermöglichkeiten für die Beschaffung emissionsarmer kommunaler
Nutzfahrzeuge bei der KfW-Förderbank bestehen. Die Recherce ergab, dass zwar
ein entsprechender Förderschwerpunkt für Nutzfahrzeuge besteht, dieser aber
auf Fahrzeuge der gewerblichen Wirtschaft begrenzt ist. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu
betrachten. Monika Thiemen Martina
Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin 2.
Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 11.12.07 3.
Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro 4.
Kopie ab an Um 2 5.
Transfer Pressestelle 6.
Listen not. 7.
SozSekrAbl. EU BzBmin EU SozAbtL‘in |
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