Drucksache - 0300/3  

 
 
Betreff: Umweltzone - bald kein Zugang mehr für Fahrzeuge des Bezirksamtes?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.04.2007 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 Beratung
16.05.2007 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 vertagt     
31.05.2007 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda 21 ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.06.2007 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

V

1.

Umweltzone – bald kein Zugang mehr für Fahrzeuge des Bezirksamtes?

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am  21.06.2007  Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, rechtzeitig zu prüfen, welche Möglichkeiten es für das Bezirksamt gibt, für die Fahrzeugflotte des Bezirksamtes nach Einrichtung der Umweltzone im Innenstadtbereich eine nachhaltige und zukunftsfähige Lösung zu finden.

 

Dabei sind auch die Fördermöglichkeiten aus Umweltprogrammen der EU, des Bundes und der GASAG bei Neuanschaffungen zu prüfen. Weiterhin sollte geprüft werden, inwieweit car pooling, Leasing oder die Beteiligungen an car sharing als Alternative zur Neuanschaffung sinnvoller und kostengünstiger ist.

 

Der BVV ist bis zum  30.09.2007 zu berichten.

 

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Für die Abteilungen mit Fahrzeugbestand ergibt sich folgendes Bild:

 

Abt. Finanzen und Kultur

 

Das Fahrzeug im Büro der Bezirksbürgermeisterin ist schadstoffarm und wird immer für ein Jahr geleast. Damit ist es stets auf dem neuesten Stand der Technik.

 

Abt. Bauwesen

 

Im Grünflächen- und Tiefbauamt befinden sich derzeit 56 Fahrzeuge im Einsatz, davon 55 im Fachbereich Grün. Aufgrund von Änderungen in den Zuordnungen werden voraussichtlich 23 Fahrzeuge nicht plakettenfähig sein. Das vom Tiefbaubereich eingesetzte Fahrzeug (Baujahr 12/1997, Diesel) unterliegt den Sonderregelungen (Anhang 3 zu § 2 Abs. 3 der 35. BImSchVO i. V. mit § 35 Abs. 6 StVO) und ist damit vom Fahrverbot ausgenommen..

 

In der I-Planung des Haushaltsentwurfs 2008/2009 sind 215.000 € für Erneuerungen im Fahrzeugbestand vorgesehen (betrifft ca. 7 Fahrzeuge). Fahrzeugtyp und Beschaffungsart sind noch nicht festgelegt. Diese werden von der Marktlage zum Zeitpunkt der Beschaffung und den betriebsspezifischen Anforderungen abhängen.

 

Im Fachbereich Vermessung werden vier Messkraftwagen eingesetzt. Lediglich ein Fahr­zeug würde eine Plakette erhalten (Siehe Tabelle).

 

Fahrzeugtyp

Baujahr/Motorenart

Norm

Plakette/Umrüstung

VW-Bus (B-6177)

1990, Benziner

EURO 1

Keine Plakette, Um­rüstung nicht möglich

VW-Bus (B-5269)

1992, Benziner

EURO 1

Keine Plakette, Um­rüstung nicht möglich

VW-Bus (6293)

1993, Benziner

EURO 4

Grüne Plakette

Ford Transit (B 6282)

1997, Diesel

EURO 1

Keine Plakette, Um­rüstung nicht möglich

 

Zur Erledigung der gesetzlichen Vermessungsaufgaben und der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes ist die Betriebsbereitschaft von drei Messkraftwagen zwingend erforderlich.

 

Für die notwendige Ersatzbeschaffung von zwei Messkraftwagen stehen sowohl im laufen­den Haushaltsjahr als auch 2008 Investitionsmittel in Höhe von je 25.000 € (Kapitel 3307, Titel 81179) zur Verfügung.

 

Im Zuge der diesjährigen Ersatzbeschaffung wurde auch geprüft, inwieweit der Erwerb von Fahrzeugen mit ökologischen Antriebsarten (Diesel mit Partikelfilter, Biodiesel bzw. Erdgas­antrieb) und Leasing statt Kauf möglich sind.

 

Aufgrund der besonderen Einsatzbedingungen im vermessungstechnischen Außendienst ist die Neuanschaffung eines Benziners mit EURO 4 (VW Transporter T 5) sinnvoller und kos­tengünstiger als alle anderen Varianten. Die Ersatzbeschaffung für dieses Haushaltsjahr ist entsprechend erfolgt.

 

Im Bereich der SE Hochbau und Immobilienwirtschaft wird für Transporte und Umzüge ein LKW, Baujahr 2000 mit Dieselantrieb genutzt, der haushaltsmäßig im Kapitel der SE Perso­nal und Innere Dienste geführt wird. Eine Nachrüstung mit einem Rußpartikelfilter ist zur Zeit nicht möglich, so dass nach heutigen Erkenntnissen zum 01.01.2010 eine Ersatzbeschaffung erforderlich ist. Es wurde in diesem Jahr ein neues Fahrzeug für dienstliche Zwecke be­schafft: ein VW Touran, Conceptline 2.0, Eco Fuel 80 kw, Baujahr 06/2007 (Erdgasfahr­zeug), EURO 4, Erstzulassung 05.07.2007, Laufzeit des Leasingvertrages 3 Jahre.

 

Abt. Jugend, Familie, Sport und Schule

 

Es sind nur Fahrzeuge des Fachbereichs Sportförderung betroffen. Von den acht Fahrzeu­gen (incl. Anhänger) sind sieben als Arbeitsmaschinen gemäß der bundesweiten Rechtslage von den Verboten der Umweltzone freigestellt. Sie werden überdies im wesentlichen außer­halb der Umweltzone eingesetzt (Mommsenstadion und Umfeld, Horst-Dohm-Eisstadion). Das Fahrzeug, das nicht als Arbeitsmaschine zu klassifizieren ist (Kleinbus, Transporter für Sportgeräte u. ä.) und im ganzen Bezirk eingesetzt wird, ist schadstoffarm (EG III; A, grüne Plakette). Derzeit sind keine Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen angedacht. Auf Basis wirt­schaftlicher Überlegun­gen ist der Fachbereich Sportförderung bemüht, die Fahrzeuge ent­sprechend lange zu nut­zen.

 

Abteilung Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr

 

Das vorhandene Dienstfahrzeug im Sozialamt (Dieseltransporter) erfüllt nicht die Norm der ersten Stufe. Die Nachrüstung mit einem Partikelfilter ist vorgesehen, aber aufgrund von Lieferschwierigkeiten des Herstellers noch nicht möglich. Für dieses Fahrzeug wäre dann eine Ausnahmeregelung erforderlich bzw. sofern der Einbau des Partikelfilters nicht zeitnah erfol­gen kann, das Leasen eines neuen, schadstoffarmen Fahrzeugs.

 

Der PKW des Gesundheitsamtes ist geleast und erfüllt die Norm; das Umweltamt hat kein Dienstfahrzeug.

Abt. Wirtschaft, Ordnungsangelegenheiten und Weiterbildung

 

Dienstfahrzeuge werden im LuV Wirtschafts- und Ordnungsamt in der Marktverwaltung und im Ordnungsamt eingesetzt.

 

Die Marktverwaltung verfügt über 3 Fahrzeuge, VW Polo, Bj. 1998, Otto-Motoren mit G-Kat. Alle Fahrzeuge sind in der Schadstoffgruppe 4 und erhalten eine grüne Plakette. Neu- oder Ersatzbeschaffungen sind bislang nicht geplant. Sollten in 2009 Überlegungen hierzu ange­stellt werden, wird auf die Erfahrungswerte des Ordnungsamtes zurückgegriffen und ein Fahrzeug-Leasing durchgeführt.

 

Zum Fuhrpark des Ordnungsamtes gehören 16 Fahrzeuge, von denen eines (Mercedes-Prit­sche, Bj. 1990) mit Einführung der Umweltzone veräußert werden soll. Da alle anderen Fahrzeuge geleast sind, ist sichergestellt, dass die Fahrzeuge jeweils auf dem Stand der Technik sind. Das Ordnungsamt hat bereits im vergangenen Jahr erdgasbetriebene Fahr­zeuge geleast und nach Rückgabe anderer benzinbetriebener Fahrzeuge wurde der Fuhr­park im September 2007 um zwei Fahrzeuge mit Hybridtechnik ergänzt. Für die Anschaffung von Erdgas-Fahrzeugen gibt es ein Förderprogramm der GASAG, welches vom Ordnungs­amt auch in Anspruch genommen wurde. Das Modell des Fahrzeugleasings hat sich aus hiesiger Sicht bewährt. Car-sharing würde sich für die Art des hiesigen Fahrzeugeinsatzes eher nicht eignen.

 

Das Bezirksamt hat auf Basis des hier beschriebenen Beschaffungsbedarfes geprüft, ob und inwiefern über die beschriebenen, bereits getätigten Beschaffungen hinaus für Neubeschaf­fungen Fördermöglichkeiten bestehen. Die Prüfung hat ergeben, dass

 

·        die GASAG für Gewerbekunden einen Erdgas-Tankzuschuss in Höhe von bis zu 450 € pro Fahrzeug vergibt. Die Zahlung ist gekoppelt an die Gestattung des Zahlungsempfän­gers, an den jeweiligen Fahrzeugen einen Aufkleber mit Hinweis auf die GASAG für die Dauer von zwei Jahren anzubringen. Das Förderprogramm der GASAG wird bereits für bezirkliche Dienstfahrzeuge genutzt.

·        eine Fördermöglichkeit im kommenden Umweltenlastungsprogramm Berlin nicht besteht, da in diesem Programm nur Maßnahmen gefördert werden, die freiwillig über geltende Umweltstandards hinaus gehen; die Umweltzone wird in diesem Sinne als Umweltstan­dard definiert. Generell werden überdies bewegliche Wirtschaftsgüter nicht gefördert. Evtl. besteht eine Fördermöglichkeit  über die Investitionsbank Berlin; dies setzt aber die Bereitschaft der Senatsverwaltung für Finanzen für entsprechende Kreditmittel voraus.

·        keine Fördermöglichkeiten für die Be­schaffung emissionsarmer kommunaler Nutzfahrzeuge bei der KfW-Förderbank bestehen. Die Recherce ergab, dass zwar ein entspre­chender Förderschwerpunkt für Nutzfahrzeuge besteht, dieser aber auf Fahrzeuge der gewerblichen Wirtschaft begrenzt ist.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

Monika Thiemen                                                                               Martina Schmiedhofer

Bezirksbürgermeisterin                                                                    Bezirksstadträtin

 

2.      Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für BA-Sitzung am 11.12.07

3.      Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro

4.      Kopie ab an Um 2

5.      Transfer Pressestelle

6.      Listen not.

7.      SozSekrAbl.

 

 

EU BzBmin                                                                           EU SozAbtL‘in

 

 


 

 
 

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