Drucksache - 0263/3
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1. Bürgerfrage Matthias Burchard Nichtweitergabe einer Bürgeranfrage
an drei städtische
Institutionen
Bleibt es dabei, dass sowohl die Kulturstadträtin als auch der Baustadtrat, welcher 80 bis 90 Unterschriften zugunsten einer öffentlichen Kennzeichnung des NS-Täterortes am 20. Oktober 2006 annahm, nicht bereit sind, die Bürgerfrage zum “Schmutz”-Thema NS-Geschichte an die drei Landesinstitutionen mit einem “Ein-Satz-Begleitschreiben” weiterzureichen? (Am 17. November 2005 verwies unsere Bezirksbürgermeisterin bei der Beantwortung einer Bürgeranfrage zu unpopulärer NS-Bezirksgeschichte in der Hardenbergstr. 29a - NS-Museumszerstörungen in RUS, NS-besetzte Sowjetunion - auf die Fachkompetenz von drei Landesinstitutionen - eine Nachfrage vom 21. Juli 2006 an die Bezirksbürgermeisterin zur eventuell erfolgten Weiterleitung der Frage wurde nicht beantwortet -; im November 2006 gab die Bezirksbürgermeisterin zu, die Frage nicht an die drei von ihr empfohlenen Landesinstitutionen weitergegeben zu haben. Da öffentliche Funktionen, Titel und Privatvermögen heutigentags sehr wichtige Kriterien zur Annahme und Bearbeitung von Bürgerfragen darstellen, hier noch einmal die Nachfrage) Das Bezirksamt beantwortet die o.g. Bürgeranfrage
schriftlich wie folgt: Bei dem von Ihnen und Herrn Danicke (Vorstandsmitglied des eingetragenen Vereins Berliner Freunde der Völker Russlands) in meinem Büro wahrgenommenen Termin überreichten Sie mir die Unterschriftenliste und baten um Prüfung, in wie weit der Bezirk Ihr Anliegen unterstützen kann. Daraufhin wurde Ihnen folgende Vorgehensweise vorgeschlagen, die Ihnen von meinem Büro nochmals per E-Mail am 15.12.2006 bestätigt wurde: 1. Vorstellung Bau-Ausschuss 2. Beratung in der Gedenktafelkommission (je nach Votum des Ausschusses) 3. Je nach Stellungnahme der Kommission Festlegung der weiteren Vorgehensweise (Finanzierung etc.) Zu 1. Die Beratung im Bau-Ausschuss erfolgte am 17. Januar 2007 in Ihrer Anwesenheit. Dabei betonte Herr BV Wuttig, dass Ihr Anliegen der Gedenktafelkommission bekannt sei, eine Beratung aufgrund des Legislaturwechsel noch nicht erfolgen konnte. Der damalige Ausschussvorsitzende (BV Schmitz) sprach sich abschließend dafür aus, die Gedenktafelkommission um Übermittlung des aktuellen Sachstands zu bitten. Eine Zusage, Ihr Anliegen an Landesinstitutionen weiterzureichen, wurde seitens des Bezirksamtes nicht gegeben. Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat 2. Bürgerfrage Peter
Gnielczyk Bürgerversammlung
am 2. April 2007 im Haus der Festspiele
zur Umgestaltung der Gerhart-Hauptmann- Anlage 1.
Warum
wurde auf der im Betreff genannten Bürgerversammlung das bereits seit Februar
2007 vorliegende Emissionsgutachten nicht offiziell vorgestellt? 2.
Warum
wurde die vorliegende aktualisierte Grünplanung nicht vorgelegt? Das Bezirksamt beantwortet die o.g. Bürgeranfrage
schriftlich wie folgt: 1.
Warum wurde auf der im Betreff genannten Bürgerversammlung das bereits
seit Februar 2007 vorliegende Emissionsgutachten nicht offiziell vorgestellt? Das von den Berliner Festspielen beauftragte Gutachten wurde dem Bezirksamt nicht zur Verfügung gestellt. Dem Bezirksamt ist bekannt, dass auf Basis dieses Gutachtens Schallschutzmaßnahmen für das Theatergebäude erforderlich werden, zu deren Umsetzung sich die Fa. Neubau verpflichten wird. 2.
Warum wurde die vorliegende aktualisierte Grünplanung nicht vorgelegt? Diese Planungsvarianten waren nicht Bestandteil der öffentlichen Bürgerversammlung, auf der das Baukonzept des Investors vorgestellt und besprochen werden sollte bzw. wurde. Eine abschließende Grünplanung ist erst nach Vorliegen eines durchsetzungsreifen Konzeptes möglich, denn sie ist von den Inhalten des Bebauungskonzeptes abhängig. Darüber hinaus hat das Bezirksamt auch in der Bürgerversammlung deutlich gemacht, dass vermieden werden soll, durch die Darstellungen von bestimmten, vom potentiellen Investor finanzierten Umbauten der Grünanlage eine Präjudizierung der Entscheidung über die Aufstellung eines Bebauungsplans herbeizuführen. Klaus-Dieter GröhlerBezirksstadtrat 3. Bürgerfrage Daniel
Scheu Umgestaltung
der Gerhart-Hauptmann-Anlage (Beschluss
zur DS-Nr. 446/2) 1.
Wann
gedenkt die BVV den obigen Beschluss umzusetzen? 2.
Gibt
es eine Verjährungsfrist? 3.
Welche
Möglichkeiten hat der Bürger, auf solch untätiges Verhalten der BVV juristisch
vorzugehen? 4.
Hat
eine Dienstaufsichtsbeschwerde Aussicht auf Erfolg? 5.
Ist
der BVV bekannt, dass sie durch Nichtstun den Investor damit im erheblichen
Maße begünstigen würde und damit dem Bezirk einen möglichen finanziellen Schaden
zufügen könnte? Das Bezirksamt beantwortet die o.g. Bürgeranfrage
schriftlich wie folgt: Aufgrund der Vielzahl von Drucksachen zur Thematik des Bauvorhabens Gerhart-Hauptmann-Anlage, die letztendlich im Jahr 2005 darin mündete, dass die BVV mit Beschluss zur Drucksache Nr. 1160/2 das Bezirksamt aufforderte, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4-18 VE einzustellen. Mit Bezirksamtsbeschluss Nr. 351 vom 30.11.2004 kam das Bezirksamt diesem BVV-Beschluss nach. Aufgrund dieser Einstellung wurde die bisherige Planung bzgl. der Gerhart-Hauptmann-Anlage obsolet bzw. es wurde angeregt, eine Planungswerkstatt einzuberufen. Zwischen dem Büro der BVV-Vorsteherin und dem Bezirksamt wurde daher vereinbart (23.11.2005), dass die übrigen Drucksachen bzgl. der Gerhart-Hauptmann-Anlage durch die Vorlage zur Kenntnisnahme Drs. Nr. 1160/2 erledigt sind. Der BVV wurde dies zur Kenntnis gegeben. Zum Sachverhalt des genannten Beschlusses kann mitgeteilt werden, dass eine Straßenerweiterung nicht mehr geplant ist und zu weiteren Planungsaktivitäten ein Votum der BVV zum aktuellen Projekt noch ausstehend ist. Klaus-Dieter GröhlerBezirksstadtrat 4. Bürgerfrage Lea
Scheu Bürgerversammlung
am 2. April 2007 zur Umgestaltung der
Gerhart-Hauptmann-Anlage Auf dieser Bürgerversammlung waren über 200 Bürger/innen
vertreten und sprachen sich mehrheitlich gegen eine Bebauung im/am Park aus;
wie wird die BVV in seiner weiteren Arbeit dieses Bürgervotum berücksichtigen? |
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