Drucksache - 0311/3
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Die BVV
beschließt: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, den Sportausschuss und seine Mitglieder jeweils
unverzüglich zu informieren, sobald es Kenntnis davon erlangt, dass einem im
Bezirk ansässigen Sport- oder Freizeitsportverein die Förderungswürdigkeit
seitens der Senatsverwaltung für Inneres und Sport aberkannt zu werden droht. Das
Bezirksamt teilt dazu mit: Das
Bezirksamt trägt diesem Beschluss durch entsprechende Information im
Sportausschuss Rechnung. Vorsorglich sei auf das Gesetz über die Förderung des
Sports im Lande Berlin (SportFG) hingewiesen, das in § 3 Abs. 2 die
Voraussetzungen regelt, nach denen das für den Sport zuständige Mitglied des
Senats die sportliche Förderungswürdigkeit einer Sportorganisation anerkennt.
Seit Bestehen des Gesetzes kam es immer wieder in Einzelfällen zum Widerruf der
Anerkennung der sportlichen Förderungswürdigkeit, wenn die Voraussetzungen -
aus sehr unterschiedlichen Gründen - nicht mehr vorlagen. Im Übrigen
wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 0093/3 verwiesen. Monika
Thiemen Reinhard
Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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