Drucksache - 0309/3  

 
 
Betreff: Charlottenburg-Wilmersdorf: Sichtbar ohne Barrieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/FDP/Grüne/SPD/Linke(fraktionslos)/Graue(fraktionslos) 
Verfasser:Schmitt/Evers/Centgraf/Dittberner/Verrycken/Riedel/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.04.2007 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.04.07 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung und den Arbeitsgemeinschaften der Gewerbetreibenden im Bezirk die Frage zu klären, ob und auf welche Weise die bisher insgesamt bescheidene Zahl von 21 Geschäften gesteigert werden kann, denen in Charlottenburg-Wilmersdorf bisher das Signet "Berlin barrierefrei" verliehen wurde.

 

Das Bezirksamt teilt mit:

 

In jeder Sitzung des Bezirksbeirats für Menschen mit Behinderung werden die aktuellen Bewerbungen für das Signet “Berlin – barrierefrei” behandelt und beschieden. Die Beschlussfassung stützt sich nicht allein auf die Angaben der Bewerber, sondern vor allem auf die Vermessungsdaten, die von einer Projektgruppe des Vereins agens e. V. (im Bereich Charlottenburg) sowie von einer anderen Gruppe des Projektes mobidat im Verein Albatros e. V. (Bereich Wilmersdorf) erhoben und dem Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung auf Anforderung auf Datenblättern übergeben werden.

 

Zum Zeitpunkt der letzten Beiratssitzung am 23.04.07 hat der Beirat das Signet an 27 Betriebe verliehen. Mit Stichtag 03.05.07 liegen weitere 8 Bewerbungen vor. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf liegt damit an zweiter Stelle der Bezirkswertung (1. Lichtenberg mit 45, 3. Marzahn-Hellersdorf mit 20).

 

Dieses Ergebnis wäre nicht denkbar ohne die tatkräftige Mitwirkung der Beschäftigten in den beiden erwähnten Projektgruppen. Der Bezirksbeauftragte und die großenteils ehrenamtlich tätigen Beiratsmitglieder können diesen Arbeitsumfang nicht bewältigen. Aus der Idee einer Projektgruppe des früheren MAE-Trägers sozialarbeit.com ist eine Klappkarte entstanden, die aus einem Informations- und einem Bewerbungsteil besteht. Die Beschäftigten der MAE-Projekte führen diese Karten mit sich, wenn sie die Geschäfte aufsuchen und nach Zustimmung der Inhaber vermessen. Wenn sie zu dem Ergebnis kommen, dass der Betrieb die Kriterien für das Signet erfüllt, überreichen sie die Klappkarte dem Inhaber und fordern ihn auf, sich zu bewerben. Die Teilnahme an der Aktion ist absolut freiwillig, das Signet kann nur auf Bewerbung und nach Zustimmung des bezirklichen Beirats für Menschen mit Behinderung vergeben werden. So kann es durchaus geschehen und ist auch geschehen, dass Geschäftsinhaber die Teilnahme verweigern, obwohl die besten äußeren Voraussetzungen vorliegen.

 

Als problematisch bewertet werden muss die Praxis der Vergabe von MAE-Projekten an die Träger durch das JobCenter. Die Regel ist die Maßnahmevergabe an wechselnde Träger. Der Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Herr Eisel, hat sich in dieser Sache an den Geschäftsführer der ARGE gewandt und sich dafür eingesetzt, dass die Aktion durch eine kontinuierliche Vergabe an die erfahrenen und eingearbeiteten Träger unterstützt wird. Reibungsverluste treten schon dadurch auf, dass die Beschäftigten nach maximal 9 Monaten ausgetauscht werden. Um so wichtiger ist es, wenigstens auf dem Wissen und der Erfahrung der Projektleitungen bei den Trägern weiter aufbauen zu können. Der Geschäftsführer hat zugesagt, bei der Maßnahmevergabe Stellungnahmen des Bezirksbeauftragten angemessen zu berücksichtigen.

 

Auf einem Plenum zur Aktion “Berlin – barrierefrei” am 25.04.07 bekundeten die anwesenden Vertreter der Wirtschaftsverbände ihr ungebrochenes Interesse an der Aktion sowie ihre Bereitschaft, unter ihren Mitgliedern werbend tätig zu werden. Der Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung wird Kontakt zu den 19 Arbeits-, Interessen- und Werbegemeinschaften des Einzelhandels im Bezirk sowie zur Web-Redaktion www.kurfuerstendamm.de aufnehmen, um besseren Kontakt zu den Gewerbetreibenden im Sinne des Beschlusses herzustellen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

 

 

Monika Thiemen


 

 
 

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