Drucksache - 0309/3
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Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.04.07 folgenden Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung und den Arbeitsgemeinschaften der Gewerbetreibenden im Bezirk die Frage zu klären, ob und auf welche Weise die bisher insgesamt bescheidene Zahl von 21 Geschäften gesteigert werden kann, denen in Charlottenburg-Wilmersdorf bisher das Signet "Berlin barrierefrei" verliehen wurde. Das Bezirksamt teilt mit: In jeder Sitzung des Bezirksbeirats für Menschen mit
Behinderung werden die aktuellen Bewerbungen für das Signet “Berlin
– barrierefrei” behandelt und beschieden. Die Beschlussfassung
stützt sich nicht allein auf die Angaben der Bewerber, sondern vor allem auf
die Vermessungsdaten, die von einer Projektgruppe des Vereins agens e. V. (im
Bereich Charlottenburg) sowie von einer anderen Gruppe des Projektes mobidat im
Verein Albatros e. V. (Bereich Wilmersdorf) erhoben und dem Bezirksbeauftragten
für Menschen mit Behinderung auf Anforderung auf Datenblättern übergeben
werden. Zum Zeitpunkt der letzten Beiratssitzung am 23.04.07 hat der
Beirat das Signet an 27 Betriebe verliehen. Mit Stichtag 03.05.07 liegen
weitere 8 Bewerbungen vor. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf liegt damit an
zweiter Stelle der Bezirkswertung (1. Lichtenberg mit 45, 3.
Marzahn-Hellersdorf mit 20). Dieses Ergebnis wäre nicht denkbar ohne die tatkräftige
Mitwirkung der Beschäftigten in den beiden erwähnten Projektgruppen. Der
Bezirksbeauftragte und die großenteils ehrenamtlich tätigen Beiratsmitglieder
können diesen Arbeitsumfang nicht bewältigen. Aus der Idee einer Projektgruppe
des früheren MAE-Trägers sozialarbeit.com ist eine Klappkarte entstanden, die
aus einem Informations- und einem Bewerbungsteil besteht. Die Beschäftigten der
MAE-Projekte führen diese Karten mit sich, wenn sie die Geschäfte aufsuchen und
nach Zustimmung der Inhaber vermessen. Wenn sie zu dem Ergebnis kommen, dass
der Betrieb die Kriterien für das Signet erfüllt, überreichen sie die
Klappkarte dem Inhaber und fordern ihn auf, sich zu bewerben. Die Teilnahme an
der Aktion ist absolut freiwillig, das Signet kann nur auf Bewerbung und nach
Zustimmung des bezirklichen Beirats für Menschen mit Behinderung vergeben
werden. So kann es durchaus geschehen und ist auch geschehen, dass
Geschäftsinhaber die Teilnahme verweigern, obwohl die besten äußeren Voraussetzungen
vorliegen. Als problematisch bewertet werden muss die Praxis der
Vergabe von MAE-Projekten an die Träger durch das JobCenter. Die Regel ist die
Maßnahmevergabe an wechselnde Träger. Der Bezirksbeauftragte für Menschen mit
Behinderung, Herr Eisel, hat sich in dieser Sache an den Geschäftsführer der
ARGE gewandt und sich dafür eingesetzt, dass die Aktion durch eine
kontinuierliche Vergabe an die erfahrenen und eingearbeiteten Träger unterstützt
wird. Reibungsverluste treten schon dadurch auf, dass die Beschäftigten nach
maximal 9 Monaten ausgetauscht werden. Um so wichtiger ist es, wenigstens auf
dem Wissen und der Erfahrung der Projektleitungen bei den Trägern weiter
aufbauen zu können. Der Geschäftsführer hat zugesagt, bei der Maßnahmevergabe
Stellungnahmen des Bezirksbeauftragten angemessen zu berücksichtigen. Auf einem Plenum zur Aktion “Berlin –
barrierefrei” am 25.04.07 bekundeten die anwesenden Vertreter der
Wirtschaftsverbände ihr ungebrochenes Interesse an der Aktion sowie ihre
Bereitschaft, unter ihren Mitgliedern werbend tätig zu werden. Der
Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung wird Kontakt zu den 19
Arbeits-, Interessen- und Werbegemeinschaften des Einzelhandels im Bezirk sowie
zur Web-Redaktion www.kurfuerstendamm.de aufnehmen, um besseren Kontakt zu den Gewerbetreibenden
im Sinne des Beschlusses herzustellen. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen. Monika Thiemen |
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