Drucksache - 0297/3  

 
 
Betreff: Kleingärten sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Dittner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.04.2007 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
02.05.2007 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.05.2007 
9. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
4. Version vom 09.11.2007

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 24. Mai 2007 beschlossen:

 

“Das Bezirksamt wird gebeten, den Bedarf an Vorbehaltsflächen auf Kleingartengelände auf die mögliche Realisierung der jeweiligen Vorhaben zu überprüfen und ggf. darauf zu verzichten, wobei darauf zu achten ist, keine dieser Flächen dem Liegenschaftsfond zufallen zu lassen, sondern sich gegenüber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus für eine sinnvolle wirtschaftliche Verlängerung der Schutzfristen bzw. eine anderweitige langfristige Sicherung einzusetzen.”

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2007 zu berichten.

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Möglichkeit einer Verlängerung der Schutzfristen geprüft.

 

Die Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten von Vorhaben (siehe Tabelle im Anhang hier: Standortplanung)  durch die Fachabteilungen ist erfolgt. Demnach besteht mittelfristig kein Bedarf an den entsprechenden Vorbehaltsflächen; langfristig jedoch wird an diesen Standorten und potenziellen Vorhaben  optional festgehalten.

 

Aus Sicht des Bezirksamtes  (vorbehaltlich der Zustimmung der Feuerwehr für den Standort  Kolonie Bleibtreu II)  steht einer Verlängerung der Schutzfrist zur Sicherung von Kleingärten auf Vorbehaltsflächen nichts im Wege.

Anderweitige Möglichkeiten zur langfristigen Sicherung der Kleingärten indes bestehen derzeit nicht.

Die Diskussion über die Möglichkeit einer Verlängerung der Schutzfrist  über 2010 hinaus wird berlinweit erst zu Beginn nächsten Jahres (2008) erfolgen, d.h. zwei Jahre vor Ablauf der Frist.

 

Das Bezirksamt wird bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für eine Verlängerung der Schutzfristen eintreten, konkret jedoch nicht nur für eine vierjährige Verlängerung. Vielmehr wird angeregt, eine längere Schutzfrist zu erreichen, um den kleingärtnerischen Nutzern mehr Planungseinsicht zu geben. Die Verlängerung der Schutzfrist 2014 sollte ab 2012 angegangen werden.

 

Nach Auffassung des Bezirksamtes sollen dem Liegenschaftsfonds vor Ablauf der Schutzfrist keine kleingärtnerisch genutzten Flächen zugehen.

 

 

 

 

Monika Thiemen                                                                   Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                        Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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