Drucksache - 0296/3  

 
 
Betreff: Württembergische Straße alternativ entwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Verrycken/Dr.Zöbl/Schmitz/Centgraf/Dr.Lehmann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
26.04.2007 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Beratung
31.10.2007 
13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.11.2007 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.11.2007 beschlossen:

 

“Das Bezirksamt wird aufgefordert, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von unterschiedlichen Wohnungstypen auf dem nicht bebauten Areal zwischen der Württembergischen, der Düsseldorfer, der Bayerischen und der Pariser Straße zu ermöglichen. Daneben sollen Festsetzungen für PKW-Sammelplätze (TG) und für nicht störendes Kleingewerbe an der konzipierten Platzfläche in der EG-Ebene getroffen werden . Der Platz soll begrünt sein.

 

Außerdem ist zu prüfen, in welchem Umfang Festsetzungen für den Einsatz regenerativer Energien, Versickerung von Niederschlagswasser, Fassaden- und Dachbegrünung planungsrechtlich verankert werden können.

 

Planungsrechtlich verankert werden soll eine mindestens 20 m breite öffentliche Grünverbindung zwischen der Düsseldorfer und der Pariser Straße. Diese soll Spiel- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche bieten, aber auch Bänke. Die Pflege dieser Grünverbindung ist vom Investor zu tragen. “

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Der Bebauungsplan IX-46-2 soll ein allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzen, in dem neben Wohnungen, die der Versorgung dienenden gewerblichen Nutzungen sowie nicht störende Betriebe angesiedelt werden können (§ 4 BauNVO).

 

Darüber hinaus sollen u. a. festgesetzt werden:

·        Tiefgarage

·        Maßnahmen zur Begrünung

·        Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit für eine Durchwegung

·        Versickerung von Niederschlagwasser

 

Der Bebauungsplan enthält damit bereits von der BVV geforderte/zu prüfende Festsetzungen. Die weitergehenden Forderungen sind über den Bebauungsplan planungsrechtlich nicht festsetzbar (z. B. Einsatz regenerativer Energien).

 

 

Monika Thiemen                                                                  Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksbürgermeisterin                                                      Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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