Drucksache - 0319/3
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Die BVV beschließt: Die Vergabe des Sitzungssaals sowie des Vorraums der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes außerhalb der Zwecke der Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Fraktionen und Fraktionslosen erfolgt zukünftig im Hinblick auf Parteien und Wählergemeinschaften nur an die in der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften. |
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