Drucksache - 0134/3
V 1. Niedrigschwellige
Anlaufstelle Die
BVV hat in ihrer Sitzung am
26.04.2007 Folgendes beschlossen: Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie im Rahmen
eines sozialräumlich verorteten Kooperationsmodells ein Familienhebammenprojekt
im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf eingerichtet werden kann. Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz um Prüfung gebeten, welche Finanzierungsmöglichkeiten oder finanziellen Unterstützungen es für die modellhafte Erprobung eines solchen Projektes gäbe. Der Staatssekretär teilte hierzu mit, dass das Thema anlässlich eines Antrages der Fraktion der CDU (Drs. 16/0155) im Abgeordnetenhaus diskutiert worden sei. In der Sitzung vom 26.04.2007 habe das Abgeordnetenhaus den Antrag abgelehnt. Folgende Gründe seien für die Ablehnung ausschlaggebend gewesen: Ein wesentlicher Schwerpunkt des Kinderschutzkonzeptes liege in der Frühförderung unterstützungsbedürftiger, schwangerer Frauen und (junger) Familien. Ein Projekt dieses Konzeptes die “Aufsuchende Elternhilfe”, sehe – zunächst als Modellvorhaben -, vor, werdende Mütter/Väter/Eltern in ihrer Kompetenz zu stärken, die gesunde Entwicklung ihrer Kinder zu fördern. Der Schwerpunkt liege dabei auf der Koordination der Hilfesysteme und sozialen Netze sowie der Unterstützung der Frau/Familie bei der Stärkung ihrer Selbsthilfepotentiale. Für die Durchführung diese Projektes seien Diplom–Sozialpädagoginnen und –Sozialpädagogen bzw. Diplom-Sozialarbeiterinnen und –Sozialarbeiter vorgesehen. Diese Qualifikation sei für die überwiegend beratende und koordinierende Tätigkeit erforderlich. Ein unverzichtbarer Bestandteil und wichtiger Kooperationspartner im Netzwerk Kinderschutz und insbesondere für das Projekt “Aufsuchende Elternhilfe” seien die Hebammen. In diesem Zusammenhang werde eine Fortbildung der Hebammen begrüßt. Dadurch sei eine bessere Befähigung für diese Berufsgruppe möglich um zu erkennen, wann eine Schwangere/Mutter/Familie einer Unterstützung, die über ihr eigenes Tätigkeitsfeld hinaus reiche, benötigt werde und welche anderen Stellen und Hilfsangebote eingeschaltet werden sollten. Die in dem Familienhebammen-Modell in anderen Bundesländern beschriebenen neuen Tätigkeitsfelder der Hebammen, die über die in der Gebührenordnung vorgesehenen Tätigkeiten hinaus gehen (Sozialberatung, Vernetzung mit anderen Akteuren, Case Management), würden in Berlin bereits seit Jahren von den Sozialmedizinischen Diensten und den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten erfolgreich wahrgenommen. Im Rahmen der Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der verwaltungsübergreifenden Arbeit am Aufbau eines “Netzwerks Kinderschutz” sei der Hausbesuch durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter für alle Erstgebärenden sowie für Familien mit hohen Belastungsfaktoren festgeschrieben worden. Darüber hinaus sei in den Gesundheitsämtern – auf Ebene der leitenden Sozialarbeiter im Kinder– und Jugendgesundheitsdienst – die Funktion einer Koordinationsstelle Kinderschutz eingeführt worden. Die aufsuchende Arbeit werde weiterhin von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern übernommen, da die Bereiche, in denen Familien in erster Linie Unterstützung benötigen, sich meist nicht im medizinischen, sondern im sozialen/finanziellen Sektor befinde. Die dafür erforderlichen Stellenanteile seien in der künftigen Sollausstattung der bezirklichen Gesundheitsämter bereits berücksichtigt worden. Aus vorgenannten Gründen werde auf Landesebene keine Möglichkeit zur Finanzierung von Familienhebammenprojekten gesehen. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Martina Schmiedhofer Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin 2.
Übertrag in ALLRIS 3.
Original und 9 Kopien sowie V an BzBmin-Büro für
BA-Sitzung am 21.08.07 4.
Original nach Unterschriften ab an BVV-Büro 5.
Kopie ab an GesAL 6.
Listen not. 7.
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