Drucksache - 0304/3
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21. Juni 2007 folgenden
Beschluss gefasst: Das
Bezirksamt wird beauftragt, Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung des Jugendschutzes
im Bezirk zu intensivieren, um den Ausschank bzw. die Abgabe von Alkohol an Minderjährige
einzuschränken. Der BVV ist bis zum 31.08.2007 zu berichten. Das Bezirksamt teilt hierzu ergänzend zu dem Zwischenbericht
(DS-Nr. 0304/3) vom 28. August 2007 mit: Das Bezirksamt hat am 25. September 2007 folgenden Beschluss
gefasst: “Das Bezirksamt beschließt, die Zuständigkeit für die
Durchführung des Jugendschutzgesetzes neben dem Jugendamt auf das Wirtschafts-
und Ordnungsamt auszuweiten. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 28
Jugendschutzgesetz wird vom 1. Oktober 2007 an durch das Wirtschafts- und
Ordnungsamt wahrgenommen. Dem Jugendamt obliegen unverändert die originären und
präventiven Kinder- und Jugendschutzangelegenheiten. Das Jugend- sowie das Wirtschafts- und Ordnungsamt werden
beauftragt, gemeinsam in Kooperation mit der Polizei regelmäßig präventive,
verdachtsunabhängige Jugendschutzkontrollen durchzuführen.” Die in Umsetzung dieses Beschlusses vom Jugend- sowie
Wirtschafts- und Ordnungsamt gemeinsam in sehr guter Kooperation mit der
Polizei bisher durchgeführten 14 präventiven, verdachtsunabhängigen
Jugendschutzkontrollen zu verschiedenen Tages- und Abend- bzw. Nachtzeiten
erstreckten sich auf folgende Bereiche: ·
Gaststättenbetriebe
und Diskotheken, ·
Gewerbebetriebe
im Umfeld von Schulen und auf U- Bahnhöfen, ·
Spätverkaufsstellen
und Internetcafés, ·
Schwerpunkte
im öffentlichen Raum, wie Joachimsthaler Platz und Breitscheidplatz, ·
Partyraum
einer Kirchengemeinde und ·
Parks
und Spielplätze. Im Vordergrund dieser Einsätze stehen die Prävention und
Aufklärung. Daher wird bei geringfügigeren Verstößen häufig zunächst nur
verwarnt und Ordnungswidrigkeitenverfahren werden erst dann eingeleitet, wenn
auch die Nachkontrollen Beanstandungen ergeben. Ausweislich der seit Jahresbeginn 2008 im Wirtschafts- und Ordnungsamt geführten Statistik wurden im Rahmen der Jugendschutzeinsätze mit Stand vom 23. Mai 2008 insgesamt 211 Personen und Betriebe überprüft. Dabei erfolgten in 123 Fällen Belehrungen. In 9 Fällen wurde Alkohol sichergestellt. Einmal wurden von einer Minderjährigen gekaufte Zigaretten vor Ort an den Verkäufer zurückgegeben, gegen den ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Einmal wurde eine Shisha sichergestellt. 11 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden vom Wirtschafts- und Ordnungsamt eingeleitet. Die beteiligten Behörden werten die durchgeführten Einsätze aus und legen Schwerpunkte für folgende Maßnahmen fest. Gemeinsame Kontrollen von Jugendamt, Wirtschafts- und Ordnungsamt sowie Polizei finden weiterhin etwa einmal monatlich statt. Ergänzend hierzu werden ausschließlich vom Wirtschafts- und Ordnungsamt weitere Kontrollen durchgeführt. Nach wie vor wurden zur Wahrnehmung der zusätzlichen
Aufgaben des Wirtschafts- und Ordnungsamtes (Jugendschutz,
Nichtraucherschutzgesetz und Umweltzone) erst drei der zugesagten acht
Dienstkräfte aus dem Stellenpool bereit gestellt. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu
betrachten. Monika Thiemen Marc
Schulte Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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