Der
Ausschuss für
Umwelt,
Verkehr und Lokale Agenda 21
empfiehlt
der BVV,
die BVV
möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die im Bezirk ansässigen
Gewerbetreibenden rechtzeitig -
mindestens jedoch ein halbes Jahr vor Einführung der Umweltzone - über die
Maßnahmen und Auswirkungen, insbesondere mögliche Fahrverbote für zugelassene
Kraftfahrzeuge und eventuelle Ausnahmegenehmigungen, zu unterrichten. Darüber
hinaus ist die Internetseite des Bezirks mit einer dem entsprechenden
Information über Einführung einer Umweltzone und deren Auswirkungen auf Gewerbetreibende
im Bezirk zu aktualisieren.
Die Darstellung der Maßnahmen wird den Gewerbetreibenden in
schriftlicher Form als Anschreiben oder Informationsbroschüre zugeleitet.
Hierbei ist eine Kooperation zwischen Umwelt- und Wirtschaftsamt anzustreben,
um den Gewerbetreibenden gegenüber als ein gemeinsamer Ansprechpartner
aufzutreten.
Der BVV ist
bis zum 15.08.2007 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die im Bezirk ansässigen
Gewerbetreibenden rechtzeitig -
mindestens jedoch ein halbes Jahr vor Einführung der Umweltzone - über die
Maßnahmen und Auswirkungen, insbesondere mögliche Fahrverbote für zugelassene
Kraftfahrzeuge und eventuelle Ausnahmegenehmigungen, zu unterrichten.
Die Darstellung der Maßnahmen wird den Gewerbetreibenden in
schriftlicher Form als Anschreiben oder Informationsbroschüre zugeleitet.
Hierbei ist eine Kooperation zwischen Umwelt- und Wirtschaftsamt anzustreben,
um den Gewerbetreibenden gegenüber als ein gemeinsamer Ansprechpartner
aufzutreten.
Der Vorsitzende begründet den Antrag.
Informationen entnähmen die Gewerbetreibenden aus teilweise falschen
Darstellungen der Presse; Hinweise von offizieller Seite fehlten. BV Engelmann
vermisst auf den Der Vorsitzende begründet den Antrag. Internet-Seiten des
Umweltamtes einen Hinweis auf die Umweltzone und bringt folgenden
Ergänzungsantrag ein:
Nach dem 2. Absatz wird eingefügt:
“Darüber hinaus ist die Internetseite
des Bezirks mit einer dem entsprechenden Information über Einführung einer
Umweltzone und deren Auswirkungen auf Gewerbetreibende im Bezirk zu
aktualisieren.
Der BVV ist bis zum 31.07.2007 zu
berichten.”
BV Wuttig legt Wert darauf, das ganze möglichst
kostenneutral zu gestalten und bringt seinerseits folgenden Ergänzungsantrag
ein:
Nach ...Informationsbroschüre
zugeleitet.” wird folgender Satz eingefügt:
“Das Bezirksamt soll dabei nach
Möglichkeit auf Informationsmaterialien des Senats zurückgreifen.
Der BVV ist bis zum 31.08.2007 zu
berichten.”
BV Rufert übernimmt beide Anträge. Nachdem
BV Dr. Murach auf einen Mitte Juli d.J. erscheinenden Flyer der
Senatsverwaltung hingewiesen hat, einigt man sich nach kurzer Diskussion auf
den Berichtstermin 15.08.2007.
Der Antrag wird mit Änderungen einstimmig
angenommen.