Zur
Beantwortung Herr BzStR Krüger
Frau
Vorsteherin, meine Damen und Herren, ich beginne die Beantwortung der Großen
Anfrage wie folgt, in dem ich gleich mal auf die Frage im Eingang eingehen
“Wie attraktiv ist die Einbürgerung noch”. Das suggeriert ja so ein
wenig, als ob sie das womöglich nicht mehr wäre. Deswegen gleich die Zahlen:
Wie sind im
Jahre 2004 mit 726 Anträgen in dieser letzten Zeit gestartet. Waren im Jahre
2005 bei 815, im Jahre 2006 bei 943 und in diesem Jahr, ohne den 12. Monat,
bereits bei 944. Also, wir haben eine wachsende Attraktivität, die sich in
wachsenden, steigenden Zahlen verdeutlicht. Was die offenen Verfahren angeht
und das ist die nächste Größe, die man im Auge haben muss, haben wir uns
entwickelt, von 4.026 offenen Fällen zu Beginn des Jahres 2004 bis zu 1.701
offenen Fälle im Beginn des Jahres 2007. Die Prognose für Anfang 2008 liegt bei
1.650. Der Zielwert bei der Zielvereinbarung mit dem Innensenator bei 1.920,
also auch da liegen wir bedeutend besser, als das eigentlich nun von erst
einmal erwartet wird. Dahinter steht der Grundsatz, dass wir uns bemüht haben,
durch massiven Personaleinsatz, aber auch durch Verschlankung der Verfahren,
schneller zum Ergebnis zu kommen und ich denke, dass weisen diese Zahlen sehr
deutlich aus.
Unter den
offenen 1.701 Verfahren sind auch Staatsangehörigkeitsprüfungen,
Amtshilfeersuchen, also nicht nur reine Einbürgerungen und wir müssen natürlich
auch sehen, darunter sind die Anträge, die vor zwei/drei/vier Monaten gestellt
worden sind, also noch nicht im Bereich der sechs Monate. Dort wo wir über
sechs Monate Wartezeit haben, können sie in aller Regel davon ausgehen, dass drei Gründe dafür
ausschlaggebend sind. Dass eine ist, dass sich die Entlassung aus der
bisherigen Staatsbürgerschaft aus von uns nicht zu vertretenden Gründen
verzögert. Das Zweite ist, dass es laufende Klageverfahren gibt. Dann ist
natürlich die Sache nicht abgeschlossen, die hängen aber davon ab, wann die
Gerichte wie wo entscheiden und das Dritte, das ist immer sehr bedauerlich,
aber auch hier kann die Verwaltung nur ihr möglichstes tun, sind unvollständige
Aktenlagen, die trotz mehrfacher Aufforderung durch unsere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter nicht vervollständig werden und dann natürlich ein solches
Verfahren aufhalten.
Zu 2.
Es gibt
eine Fülle von Grundsatzbroschüren etwa des Landesbeauftragen für Integration
und Migration. Es gibt, weil es sich ja um Bundesrecht handelt, hier auch eine
Fülle von Materialen der Bundesregierung. Wir sind im Augenblick gerade dabei,
unsere Internetpräsentation in diesem Bereich zu überarbeiten, also wiederum zu
modernisieren. Aber man muss an dieser Stelle immer sagen, dass diese
Informationen vielleicht ein Einstieg, aber eigentlich immer sehr global
ausfallen. Und deswegen ist es für uns immer außerordentlich wichtig, und das
machen wir seit Jahren, dass wir eine umfangreiche, einzelfallbezogene Beratung
durch unsere Einbürgerungsbehörde anbieten, die dann sehr genau darauf
Rücksicht nehmen kann, wie die Lage des Einzelnen ist und das ist komplizierter
als man denkt, weil wir uns ja hier häufig mit den Rechtsverhältnissen der
abgebenden Länder auseinander zu setzen haben, das geht nicht so einfach.
Zu 3.
Nach dem §
8 bis 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist der Grundsatz gegeben, dass
jemand, der die Einbürgerung anstrebt und sie erhalten möchte, grundsätzlich
seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können muss. Von daher ist die
Offenlegung der Einkünfte notwendig und wenn sie § 37 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz und § 82
Aufenthaltsgesetz miteinander im Zusammenhang sehen, dann ist da auch für jeden
Einzelnen eine Mitwirkungspflicht gegeben. Was heißt das konkret? Wir müssen in
der Regel Verdienstbescheinigungen verlangen. Wir müssen uns aber auch darüber
in Kenntnis bringen, ob es sich um Arbeitsverträge handelt, die andauernd sind,
also nicht nur einen Monat mal eine Einkunft, das muss schon beständig sein und
ich sage auch hier ganz deutlich, dass bei einem längeren Zeitraum der
Einbürgerung es durchaus notwendig ist, aber eben gesetzlich vorgeschrieben ist,
dass der Einbürgerungswillige auch die Fortschreibung seiner Einnahmen, seiner
Verträge nach denen er arbeitet, beizubringen hat. Da ist nichts dran zu
rütteln.
Zu 3 b.
Es geht
hier nicht so sehr um eine Verschuldung, sondern hier geht es ja um das nicht
Vertreten müssen. Man muss als einbürgerungsbereiter Bürger nicht den Zustand
der eigenen Erwerbslosigkeit zu vertreten haben. Das heißt im Klartext,
umfangreiche Bemühungen des einzelnen in Erwerbstätigkeit zu kommen, müssen
jederzeit erkennbar sein. Sie wissen, insbesondere die Juristen unter uns, dass
es hier sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, d. h. aber nicht,
dass die Behörde hier große Spielräume hat, sondern wir haben uns hier an die
Auslegung durch die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, also an die
ständige Rechtssprechung, zu halten und sie sagt deutlich, alle dem einzelnen
zumutbaren Anstrengungen von der Individualbewerbung, also nicht 30 Bewerbungen
hektographiert mal eben rausgeschickt, von der Individualbewerbung auf Stellenausschreibungen
bis hin zu Weiterbildungsanstrengungen muss der Einzelnen den Beweis dafür
antreten, dass er sich bemüht, aus der Erwerbslosigkeit herauszukommen.
Bei der
Ermessenseinbürgerung gibt es besondere Härten, die eine Rolle spielen und die
dann über den Grundsatz sozusagen hinweg helfen. Das kann ein besonderer
Krankheitszustand sein, ein Behinderungsgrad, das hohe Alter, es kann auch das
besondere, öffentliche Interesse sein, sie kennen alle diese Dinge. In diesen
Fällen haben allerdings nicht wir als Bezirk die Entscheidung, sondern das ist
die Entscheidung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die sich ja die
Ermessenseinbürgerung derzeit zumindest noch vorbehält, sie wissen, es ist in
der Diskussion, dass abzuschichten auf die Bezirke, wenn die Zielvereinbarung,
die wir mit dem Senator für Inneres getroffen haben, von allen zwölf Bezirken
in den nächsten Jahren weiter eingehalten wird, dann werden wir sicherlich dazu
kommen.
Zu 4 a.
Ich möchte
sagen, natürlich sind wir bemüht, alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
und das ist eine recht schlagkräftige, Gott sei dank noch relativ junge Truppe, leistungsfähige
Truppe, sich einer bürgernahen Verwaltungssprache
zu bedienen. Ich muss allerdings auch immer wieder den Kollegen zugestehen,
dass ihre Bescheide, die sie fertigen, natürlich rechtsmittelfähig sein müssen
und damit natürlich auch einer juristischen Prüfung, auch von den
Formulierungen her stand zu halten haben. Das ist manchmal für die am Anfang
noch ausländischen und dann deutschen Staatsbürger nicht leicht zu verstehen,
hier können wir nur erklären und ausdeuten, diese juristische Sprache ist uns
vorgegeben.
Zu 4 b.
Natürlich
ist die Amtssprache deutsch, ganz klar, insbesondere wenn es um
Einbürgerungsansinnen geht, dann ist ja gerade der Grundsatz, dass derjenige,
der sich einbürgern lässt, nun auch der deutschen Sprache kundig ist. Es gibt
zwar immer wieder Probleme, aber da hat sich überall der Grundsatz
durchgesetzt, nicht nur in Charlottenburg-Wilmersdorf, dass der
Einbürgerungswillige dann mit einem Sprachmittler erscheint. Es ist was
anderes, als wenn ein ausländischer Bürger bei uns ins Bürgeramt kommt, da
haben wir noch eine ganz andere Situation, hier geht es um Einbürgerungswillige
und hier muss natürlich die deutsche Sprache stärker vorausgesetzt werden.
Zu 5.
Wie bereits
in der Antwort zu 2 verdeutlicht, ist bei uns der Schlüssel der Information die
umfassende Erstberatung. Natürlich verweisen wir auch immer wieder etwa auf
unsere Migrantenbeauftragte mit ihrem Büro, wir verweisen auf die Landesebene.
Natürlich gibt es auch eine Fülle von Organisationen, die sich da, ich sage
mal, auf dem freien Markt befinden. Auf die verweisen wir in der Regel nicht,
aber jeder, der sich einbürgern lassen will, weiß natürlich aus der Verankerung
seiner bisherigen Community, dass es so was gibt, wir verlassen uns mehr auf
die abgesicherte Beratung durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die
wird dann auch in einem sehr, sehr umfangreichen Maße von den Einbürgerungswilligen
in Anspruch genommen und da bin ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr
dankbar, dass sie sich dieser Aufgabe sehr intensiv stellen.
Zu 6.
Hier
sprechen Sie die Veränderungen an, die wir in diesem Jahr und im kommenden Jahr
durch Rechtsveränderungen auf der Bundesebene haben. Ob die nun alle so negativ
sind, darüber kann man vielleicht sehr unterschiedlicher Meinung sein. Ich darf
mal einige ansprechen, wir haben die Vereinheitlichung des Sprachniveaus, was
in der Anforderung festgeschrieben wird, das war ja schon immer so, dass man
deutsche Sprachkenntnisse verlangte. Das jetzt die Sprachprüfung sich nach dem
Zertifikat Deutsch, sogenannte B1 des gemeinsamen, europäischen Referenzrahmens
für Sprachen richtet, und zwar in mündlicher und schriftlicher Form, soll über
die Länderebenen hinweg eine etwaige oder eine tatsächliche Vergleichbarkeit
ermöglichen. Ich glaube nicht, dass das schlecht ist.
Der zweite
Punkt ist, dass ab dem August des kommenden Jahres ja Rechts- und
Gesellschaftsordnungskenntnisse vorliegen sollen, auch das ist nicht negativ
einzuschätzen. Die unter 23jährigen müssen zukünftig, wenn sie nicht Studenten
oder in der Ausbildungsfortsetzung sind, nachweisen, dass sie in der Lage sind,
ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die beiden letzten Punkte noch kurz
dazu. Es ist ja in der Gesetzgebung ja jetzt die Möglichkeit der Wartezeit von
acht auf sechs Jahren einzukürzen und die generelle Mehrstaatlichkeit in der
Anerkennung für EU-Bürger, ich denke, das wird eher dazu führen, dass wir ein
Mehr an Anträgen haben und dem sehen wir mit großer Freude entgegen.