Drucksache - 0589/3  

 
 
Betreff: Geschäftsordnung um Recht der Akteneinsicht ergänzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Verrycken/Schmitz-Grethlein/Centgraf/Wendt 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.11.2007 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Geschäftsordnung Beratung
22.11.2007 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2007 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschluss
Beschlussempfehlung

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Die Geschäftsordnung der BVV wird um § 1 Abs. 6 ergänzt, der lautet:

 

Jedem/r Bezirksverordneten ist Einsicht in die Akten des Bezirksamtes zu gewähren. Soll sie sich auf Akten anderer öffentlicher Stellen erstrecken, kann das Bezirksamt die zuständige Behörde um Amtshilfe mit dem Ziel der Offenbarung ersuchen. Die Akteneinsicht ist beim zuständigen Mitglied des Bezirksamtes geltend zu machen. Die Art und der Umfang der Akteneinsicht sollen in geeigneter Form bezeichnet werden. Die Verweigerung der Akteneinsicht bedarf einer schriftlichen Begründung.

 

 

Dr. Marianne Suhr

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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