Drucksache - 0637/3  

 
 
Betreff: "Coca-Cola- und Mc Donalds-Spielplatz" - Nein danke!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Centgraf/Vatter 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2007 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
20.02.2008 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen und 19. Öffentliche Sitzung für Schule zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 04.12.2007

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Interessenbekundungsverfahren "Patenschaften für öffentliche Kinderspielplätze" mit sofortiger Wirkung zu modifizieren. Bietende sollen nicht die Möglichkeit haben, werblich auf sich aufmerksam zu machen. Hinweise im Eingangsbereich durch Namensgebung des Platzes oder durch Hinweise an den Spielgeräten, Werbeschilder, Maskottchen, Signets o. ä., sollen ebenfalls nicht möglich sein.

Es soll vielmehr mit den Sponsoren eine Sponsorenvertrag abgeschlossen werden, der beinhaltet, dass am Eingang der Spielplätze eine Messingtafel mit dem Hinweis auf die Sponsoren angebracht wird. Die Verteilung der Mittel soll nach dem Sozialraumprinzip allen Spielplätzen im Bezirk zugute kommen.

 

Der BVV ist bis zum 31. 01. 2008 zu berichten.

 

Begründung:

Eine allgemein gültige Definition von Werbung (hier aus Wikipedia) besagt: "Werbung dient der gezielten und bewussten Beeinflussung der Menschen zu meist kommerziellen Zwecken. Der Werbende spricht Bedürfnisse teils durch emotionale, teils informierende Botschaften zum Zweck der Handlungsmotivation an. Werbung appelliert, vergleicht, macht betroffen oder neugierig".

 

Wenn Spielplätze zu billigen Werbeflächen werden, haben Kinder kaum noch eine werbefreie Spiel- und Entwicklungsmöglichkeit. Gerade in der Stadt sind alle Kinder auf diese Spielmöglichkeit angewiesen. Werbung auf Spielplätzen beschneidet ebenfalls das Erziehungsrecht der Sorgeberechtigten. Nicht alle Eltern stehen der massiven Werbung, die direkt die Kinder anspricht, kritiklos gegenüber. Werbesendungen im Fernsehen können abgeschaltet werden. Werbung auf Spielplätzen ist jedoch fester Bestandteil. Wegsehen geht nicht!

Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen können im Rahmen des Socialsponsoring  einen Imagenutzen erzielen. Außerdem können die Sponsorengelder als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen