Drucksache - 0637/3
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Die BVV
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, das Interessenbekundungsverfahren
"Patenschaften für öffentliche Kinderspielplätze" mit sofortiger
Wirkung zu modifizieren. Bietende sollen nicht die Möglichkeit haben, werblich
auf sich aufmerksam zu machen. Hinweise im Eingangsbereich durch Namensgebung
des Platzes oder durch Hinweise an den Spielgeräten, Werbeschilder,
Maskottchen, Signets o. ä., sollen ebenfalls nicht möglich sein. Es soll
vielmehr mit den Sponsoren eine Sponsorenvertrag abgeschlossen werden, der
beinhaltet, dass am Eingang der Spielplätze eine Messingtafel mit dem Hinweis
auf die Sponsoren angebracht wird. Die Verteilung der Mittel soll nach dem
Sozialraumprinzip allen Spielplätzen im Bezirk zugute kommen. Der BVV ist
bis zum 31. 01. 2008 zu berichten. Begründung: Eine
allgemein gültige Definition von Werbung (hier aus Wikipedia) besagt:
"Werbung dient der gezielten und bewussten Beeinflussung der Menschen zu
meist kommerziellen Zwecken. Der Werbende spricht Bedürfnisse teils durch
emotionale, teils informierende Botschaften zum Zweck der Handlungsmotivation
an. Werbung appelliert, vergleicht, macht betroffen oder neugierig". Wenn
Spielplätze zu billigen Werbeflächen werden, haben Kinder kaum noch eine
werbefreie Spiel- und Entwicklungsmöglichkeit. Gerade in der Stadt sind alle
Kinder auf diese Spielmöglichkeit angewiesen. Werbung auf Spielplätzen
beschneidet ebenfalls das Erziehungsrecht der Sorgeberechtigten. Nicht alle
Eltern stehen der massiven Werbung, die direkt die Kinder anspricht, kritiklos
gegenüber. Werbesendungen im Fernsehen können abgeschaltet werden. Werbung auf
Spielplätzen ist jedoch fester Bestandteil. Wegsehen geht nicht! Einzelpersonen,
Unternehmen und Organisationen können im Rahmen des Socialsponsoring einen Imagenutzen erzielen. Außerdem können
die Sponsorengelder als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. |
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