Drucksache - 0618/3
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Wir fragen das Bezirksamt: 1. Ist es richtig, dass das Verwaltungsgericht
Berlin das Bezirksamt auf die zu erwartende Entscheidung VG 1A 287.07
hingewiesen und angeregt hatte, die bereits vorhandenen Plakattafeln der ICAT
in der Bundesallee solange hängen zu lassen, und warum hat das Bezirksamt trotz
des Hinweises des VG Berlin die aufgestellten Plakattafeln nur zwei Tage vor
der Eilentscheidung abhängen lassen? 2. Trifft es zu, daß das VG dem
Bezirksamt vorgeschlagen hat, der antragstellenden CDU die Genehmigung für die
Plakate zu erteilen, um eine Gerichtsentscheidung zu vermeiden? 3. Wie steht das Bezirksamt zu dem
Vorwurf des VG Berlin, das Bezirksamt habe bei der Versagung der Genehmigung
den hohen von der Verfassung legitimierten Rang der vom Antragsteller (CDU)
verfolgten Interessen verkannt? 4. Wie vertritt das Bezirksamt
ernsthaft die Auffassung, dass die Plakate zum Volksentscheid das Stadtbild
verschandeln, wenn die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 15.000
Telekomverteilerkästen vor kurzen dauerhaft für kommerzielle Werbung zur
Verfügung gestellt hat? 5. Wie geht das Bezirksamt mit dem Vorwurf um, dass Teile des Bezirksamtes Probleme mit der Durchführung plebiszitärer Elemente im politischen Alltag haben, angefangen bei dem nicht bürgernahen Verhalten der Bürgermeisterin zum Bürgerbegehren gegen Parkraumbewirtschaftung, bis zur Antihaltung des Stadtrats Schulte zur Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit dem Volksbegehren Flughafen Tempelhof? |
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