Drucksache - 0599/3  

 
 
Betreff: Bürgerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2007 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Bürgerfragen

1

1. Bürgerfrage:                     Roland Friedrich

                                               betr. Ettaler Straße, Parkzone 17

 

1.      Weshalb erfolgt keine Anpassung der Zeiten des eingeschränkten Halteverbotes in der Ettaler Straße (Parkraumzone 17)?

(Die Ettaler Straße befindet sich direkt an der Lietzenburger Straße in unmittelbarer Nähe zum Tauentziehn. In der Ettaler Straße ist derzeit keine Parkraumbewirtschaftung, sondern ein zeitbezogenes eingeschränktes Haltverbot (Bewohnerparkstraße). Dies bedeutet, dass Mo-Fr zwischen 9 und 19 Uhr und Sa. zwischen 9 und 14 Uhr parken lediglich für Anwohner mit Bewohnerparkausweis möglich ist.
Auf Grund der liberalisierten Ladenöffnungszeiten bewirken diese Zeiten nicht mehr den ursprünglich beabsichtigten Schutz der Anwohner.)

 

2.      Weshalb erfolgt keine Harmonisierung der Parkzonen?

(In Parkzone 9 erfolgt eine Parkraumbewirtschaftung Mo-Sa von 9-22 Uhr. In der unmittelbar daran angrenzenden Parkzone 17 wird Mo-Fr. von 9-19 Uhr und Sa. von 9-14 Uhr bewirtschaftet.
Insbesondere vom nördlichen Teil der Parkzone 17 ist der Tauentziehn innerhalb weniger Minuten fußläufig zu erreichen. Dies hat zur Folge, dass für berufstätige Anwohner dieses Bereiches gerade zum Feierabendzeitpunkt eine Parkraumknappheit besteht. Zu dieser Zeit haben die Ladengeschäfte auf dem Tauentziehn noch geöffnet und die Parkplätze werden von parkhausscheuen Kunden belegt.)

 

3.      Weshalb erfolgt keine Anpassung der Parkzonen?

(Die Parkzone 9, die bisher lediglich bis zur Lietzenburger Straße reicht, sollte zum Schutz der Anwohner zumindest bis zur Nachodstraße nach Süden erweitert werden. Erst dadurch wird ein Parken für Kunden der Geschäfte auf dem Tauentziehn außerhalb der derzeitigen Parkraumbewirtschaftungszeit der Zone 17 (9-19 / 9-14) fußläufig unattraktiv.)

 

 

Ich beantworte die Bürgeranfrage wie folgt schriftlich:

 

Frage 1: Weshalb erfolgt keine Anpassung der Zeiten des eingeschränkten

                 Halteverbots in der Ettaler Str. (Parkraumzone 17)?

 

Die Parkzone 17 wurde 1997 eingerichtet, dazu gehört sowohl Mischparken (übliche PRB in Berlin) als auch reines Anwohnerparken mit einem eingeschränkten Halteverbot zum Be- und Entladen für Wirtschaftsverkehr. Die Ettaler Strasse wurde zur reinen Bewohnerparkzone, weil sie als überwiegende Wohnstrasse im direkten Einzugsgebiet von Einzelhandelsgeschäften liegt. Die reine Bewohnerparkzone hat jedoch den Nachteil, dass Besucher dort bis 19.00 Uhr nicht parken dürfen, auch wenn freie Plätze zur Verfügung stehen, deshalb werden sie nur selten eingerichtet.

 

Frage 2 und 3: Weshalb erfolgt keine Harmonisierung/Anpassung der Parkzonen?

 

Die Änderung der Geltungszeit auf 22.00 Uhr in den angrenzenden Parkzonen 8 und 9 erfolgte im Jahr 2005, weil dort viele Besucher der ansässigen Geschäfte und Lokale auch in den Abendstunden parken.

Aus den anliegenden Parkzonen gab es bisher keine nennenswerten Beschwerden über zunehmenden Parkdruck in den Abendstunden.

 

Eine unterschiedlichen Geltungsdauer innerhalb einer Parkzone ist nicht möglich, sodass eine Anpassung der Geltungszeit auf 22 Uhr nur für die gesamte Parkzone 17 möglich wäre und nicht auf einzelne Strassen beschränkt werden könnte. Eine Anpassung der Geltungszeiten auf 22.00 Uhr wäre aber aufgrund der überwiegenden Wohnnutzung nicht ausreichend verkehrsrechtlich zu begründen.

 

Martina Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 

 

2. Bürgerfrage:                     Silvia Neumann (PIB)

                                               betr. Parkinitiative Brixplatz

 

1.      Warum hat das Bezirksamt für das Jahr 2007 keinen angemessenen fristgerechten Förderantrag bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) gestellt?

2.      Warum hat das Bezirksamt für das Jahr 2008 überhaupt keinen Förderantrag bei der DSD gestellt?

3.      In welcher Form gedenkt das Bezirksamt die inzwischen stagnierenden Sanierungsmaßnahmen an den Baulichkeiten des Brixplatzes fortzusetzen bzw. abzuschließen?

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die Bürgeranfrage wie folgt schriftlich:

 

1.      Warum hat das Bezirksamt für das Jahr 2007 keinen angemessenen, fristgerechten Förderantrag bei der DSD gestellt? (Der ursprüngliche Förderantrag 2007 bezog sich auf den Bauabschnitt B/Tempel, Wasserleitungen etc. und hätte auf erweiterte Baumaßnahmen am Kalkfelsen/Bauabschnitt A umgewidmet werden müssen. Dazu war die DSD auch bereit.)

 

Die von Ihnen in den Raum gestellte Behauptung, das Bezirksamt hätte für 2007 keinen angemessenen fristgerechten Förderantrag bei der DSD gestellt, ist unzutreffend.

 

Ich darf in Erinnerung rufen:

Die Maßnahme Brixplatz umfasst fünf Bauabschnitte. Der 1. Abschnitt betrifft u. a. die Sanierung des Kalkfelsens und hat ein Kostenvolumen von 218.000,- €. Hierfür ist der Förderantrag 2006 im Februar 2006 über 20.000,- € bei der DSD gestellt worden und am 23. November 2006 über 15.000,- € bewilligt worden.

 

Der Förderantrag für 2007 (2. Bauabschnitt, u.a. Pavillon, Wasserbecken, kleiner Teich) wurde vom Bezirksamt am 22. Januar 2007 über 25.000,- € gestellt. Die DSD hat am 5. Februar 2007 den Eingang bestätigt. Eine Bewilligung liegt bisher nicht vor. Daher konnte bisher keine Ausschreibung erfolgen, weil nach der LHO die Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist.

 

Es trifft zu, dass die Sanierung des Kalkfelsens höhere Kosten verursacht als zuvor abgeschätzt. Jedoch wurde die Gesamthöhe des 1. Bauabschnittes von 218.000,- € nicht überschritten, da andere Einzelmaßnahmen des Bauabschnittes günstiger abgeschlossen werden konnten.

 

Es gab somit keine Veranlassung, den Förderantrag nachzubessern. Das Bezirksamt hat auch zu keinem Zeitpunkt gegenüber der DSD kommuniziert, dass mehr Geld für den 1. Bauabschnitt benötigt würde.

 

Das Schreiben der DSD (Herr Dr. Schabe) an Sie vom 15. November 2007 ist dem Bezirksamt am 21. November 2007 in Kopie zur Kenntnis zugegangen. Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Einzelinformation “die Sanierung des Kalkfelsens wird teurer” zu dem Missverständnis geführt hat, der 2. Bauabschnitt sei in Gänze gefährdet. Das Bezirksamt wird die DSD detailliert unterrichten.

 

 

2.      Warum hat das Bezirksamt für das Jahr 2008 überhaupt keinen Förderantrag bei der DSD gestellt?

 

Das Bezirksamt plante, den Antrag für 2008, wie vergleichbar für 2006 und 2007, zu Beginn des Jahres zu stellen. Eine Antragstellung für 2008 in 2007 macht sicher keinen Sinn, solange der Antrag für 2007 noch nicht beschieden ist. Das Bezirksamt nimmt die Diskussion zum Anlass, den 2008-Antrag noch im Dezember 2007 zu stellen.

 

 

3.      In welcher Form gedenkt das Bezirksamt die inzwischen stagnierenden Sanierungsmaßnahmen an den Baulichkeiten des Brixplatzes fortzusetzen bzw. abzuschließen?

 

Die Arbeiten am Kalksteinfelsen sind zu 4/5 fertiggestellt. Wegen der feuchten Witterung wurden die Arbeiten eingestellt und werden im Frühjahr wieder aufgenommen; sie sind beauftragt. Die Ausschreibung für den 2. Bauabschnitt erfolgt im Januar 2008.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat

 

 

 

3. Bürgerfrage:                     Stephan Hoffmann

                                               betr. Bauvorhaben Lützenstraße/Heilbronner Straße

 

1.      Wann wird die Abgrenzung des Grundstückes zur Lützenstraße so gestaltet, dass nur Fußgänger und Radfahrer passieren können (und Einsatzfahrzeuge bei Bedarf über sonst ständig die Durchfahrt verhindernde Poller)?

2.      Wann wird der geplante Fußgängerweg an der Rückseite der Gebäude fertiggestellt.

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die o.g. Bürgeranfrage wie folgt schriftlich:

 

1. Wann wird die Abgrenzung des Grundstückes zur Lützenstraße so gestaltet, dass nur Fußgänger und Radfahrer passieren können (und Einsatzfahrzeuge bei Bedarf über sonst ständig die Durchfahrt verhindernde Poller passieren können)?

 

Auf Nachfrage des Bezirksamtes teilte der zuständige Architekt mit, dass die Aufstellung/Fertigstellung von versenkbaren Pollern noch im Jahr 2007 erfolgen wird. Eine Inaugenscheinnahme durch eine Mitarbeiterin des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes bestätigte diese Aussage.

 

 

2. Wann wird der geplante Fußgängerweg an der Rückseite der Gebäude fertig gestellt?

 

Auch der Fußgängerweg soll so bald als möglich fertiggestellt werden. Hierfür sind jedoch seitens des Architekten noch Bauvorlagen einzureichen und vom Bau- und Wohnungsaufsichtsamt zu prüfen. Eine genaue Prognose für die Umsetzung ist schwer zu treffen, da diese lediglich erfolgen kann, sofern kein Bodenfrost vorliegt.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat

 

 

 

 

4. Bürgerfrage:                     Birgit Bordon

                                               betr. Lärmbelästigung Lewishamstraße

 

Als Anwohner der Lewishamstraße stelle ich die stark zugenommene Lärmbelastung fest. Es wird in den Unterführungstunnel gerast wie auf einer Autobahnauffahrt. Was kann getan werden? (Auf der weiterführenden Brandenburgische Straße gibt es ab 22 Uhr eine 30er Zone)

 

Ich beantworte die Bürgeranfrage wie folgt schriftlich:

 

Die Lewishamstraße gehört zum überörtlichen Straßennetz und fällt damit in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bzw. der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Die Senatsverwaltung ist dabei, Aktionspläne zur Lärmminderung aufzustellen. Dazu hat sie eine systematische Prüfung aller Hauptverkehrsstraßen in Berlin durch­geführt. Dabei wurden für das Hauptverkehrsstraßennetz die Lärmwerte und die Anzahl der Betroffenen ermittelt (berechnet). Als Schwellenwerte nachts wurden 60dB(A) für allgemeine Wohngebiete und 65dB(A) für Mischgebiete und mindestens 50 betrof­fene Anwohner festgelegt.

 

Insgesamt wurden 717 Straßenabschnitte mit einer Länge von 101 km und ca. 100.000 Betroffenen ermittelt.

 

In der Lewishamstraße wurden, anders als in der Brandenburgischen Strasse, niedrigere Schwellenwerte ermittelt. Dies kann daran liegen, dass die Bebauung in der Brandenburgischen enger und geschlossener sowie die Strasse selbst deutlich schmaler als die Lewishamstrasse ist. Tempo 30 wird daher seitens der Senatsverwaltung nicht in der Lewishamstrasse angeordnet werden.

 

Der Bezirk wird jedoch eine verstärkte Überwachung durch die Polizei veranlassen, da nach Ihren Schilderungen auch Tempo 50 offensichtlich nicht eingehalten wird.

 

Darüber hinaus können Sie sich als lärmbetroffene Bürgerin direkt an die Verkehrslenkung Berlin mit der Bitte um Abhilfe wenden. Nach unseren Erfahrungen ist dies mindestens so effektiv, wie wenn wir dies tun. Die VLB kann dann z.B. eine erneute Prüfung der Lärmwerte vornehmen.

 

Martina Schmiedhofer

Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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