Drucksache - 0627/3
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Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wie viele Einbürgerungsanträge liegen derzeit dem Bezirksamt zur Bearbeitung vor und bei wie vielen Anträgen liegt die Antragstellung länger als sechs Monate zurück; womit werden die jeweiligen Bearbeitungszeiten begründet?
2. Wie umfassend informiert und in welcher Weise wirbt das Bezirksamt gegenüber den Migrantinnen und Migranten für die Entscheidung zur Einbürgerung? 3. a) Nach welchen Kriterien verlangt die bezirkliche Einbürgerungsstelle während eines laufenden Einbürgerungsverfahrens von Antragsteller/innen Verdienstbescheinigungen, Arbeitsverträge etc.?
4. a) Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt, damit Schreiben von demselbigen einfach und verständlich für die Adressaten sind?
5. Welche Beratungen gibt es für Antragstellende vor der Antragstellung oder an welche Institutionen können sich Antragstellende wenden und welche gesetzlichen Veränderungen hat die CDU/SPD - Große Koalition auf Bundesebene im Bereich des Einbürgerungsverfahrens beschlossen und welche möglichen - aus unserer Sicht nachteiligen - Auswirkungen erwartet das Bezirksamt für die Antragsteller/innen?
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