Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt gem. § 36
Abs. 2 Satz 2 GO-BVV die Drucksache Nr. 671/3, betr. Werden Bürgerrechte zu
Gunsten einer schnellen Bebauung übergangen?, TOP 8.4 auf TOP 8.1 vorzuziehen.
Die Fraktion der FDP spricht sich dagegen aus.
Die BVV
stimmt dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich zu.
Die
Fraktion der CDU beantragt Sitzungsunterbrechung und Einberufung des
Ältestenrates.
Zur
Beantwortung Herr BzStR Gröhler:
Meine sehr
geehrten Damen und Herren, das Bezirksamt darf die Große Anfrage wie folgt
beantworten:
Zu 1.
Nachdem wir
die Voraussetzung für die Anwendung des § 13 a Baugesetzbuch für die weitere
Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens IX-46-2 mit positivem Ergebnis
durchgeprüft haben, hat das Bezirksamt in seiner Sitzung am 28.08.2007
beschlossen, das Verfahren auf der Grundlage von 13 a weiterzuführen. Dabei
ging es um die veränderten Planungsinhalte, nämlich nun im Fall einer
Sporthalle, und die Änderung des Bebauungsplanentwurfes zu Gunsten einer
Blockrandwohnbebauung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist von uns so
wie es § 5 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch Berlin vorsieht, beteiligt
worden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat zustimmend zur Kenntnis
genommen, dass das Verfahren nach 13 a geführt wird, also auch die
Aufsichtsbehörde hat keinen Anstoß genommen.
Ich habe
bereits vorhin ja ausgeführt, aber ich mache das gerne noch einmal, damit es
wirklich auch nachhaltig wird, die Anwendung des § 13 a Baugesetzbuch ist weder
illegal noch unmoralisch, noch in irgendeiner Form anstößig, sondern der
Bundesgesetzgeber hat vor etwas über einem Jahr gesagt, damit Verfahren
beschleunigt werden, damit Bürokratie in diesem Land, was wir ja sonst immer
auch alle so bekämpfen, dass es in diesem Land so Entscheidungsstränge gibt,
die über Jahre laufen. Um diese Bürokratie abzubauen, soll es für bestimmte
Verfahren mit sehr engen Kriterien die Möglichkeit geben zu beschleunigen. 13
a, nämlich insbesondere zur Verdichtung der Innenstädte, weil das ökologisch
auch vom Bundesgesetzgeber so gewollt ist. Ihre Ausführungen, Frau Centgraf,
die erstaunen mich hier, dass Sie also der Innenstadtverdichtung entgegentreten
und offensichtlich jetzt dafür sind, dass draußen die Felder und der
Speckgürtel bebaut werden, damit dann die Menschen reinpendeln.
Hier ist die
Infrastruktur, hier ist die U-Bahn, hier
ist die S-Bahn, hier sind die BVG-Buslinien, hier sind die Schulen, hier sind
die Kindertagesstätten, hier sind die Einkaufsmöglichkeiten, hier sollen die
Menschen auch wohnen, nicht draußen irgendwo 60-/70 Km vor der Stadt. In
Anbetracht der Pendlerpauschale-Diskussion mag es ja dann vielleicht wieder
gehen, aber, meine Damen und Herren, ökologisch kann es nicht richtig sein,
dass wir hier im innerstädtischen Bereich nicht verdichten und draußen
Splittersiedlungen irgendwo auf den Feldern aufmachen.
Die
Beteiligung, meine Damen und Herren, an diesem Bebauungsplanverfahren unter 13
a hat ja offensichtlich auch nicht zum Abschneiden von Bürgerrechten geführt.
Nicht umsonst sagen Sie ja immer, es haben sich so viele Menschen beteiligt,
also hat es ja offensichtlich nicht zum Abschneiden von Bürgerrechten geführt.
Nicht umsonst sagen Sie ja immer, es haben sich so viele Menschen beteiligt,
also hat es ja offensichtlich nicht das Abschneiden der Bevölkerung gegeben, ganz
im Gegenteil, wir hatten übrigens sogar eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im
ersten Stadium des Verfahrens, bevor dann die Änderungen eingetreten ist.
Und eins
will ich vielleicht auch noch mal sagen, Frau Centgraf, bitte tun Sie doch
nicht immer so, als wenn es darum geht, eine Wiese plötzlich erstmalig zum
Bauland zu machen. Erstens, 1915 wollte man schon bebauen, dann kam der erste
Weltkrieg dazwischen, aber seit den 60er Jahren hat es Baulandqualität als
Schulstandort und für eine Sporthalle. So, nun entfällt Schule und Sporthalle,
aber trotzdem soll es bebaut werden. Es geht doch nicht darum, eine grüne Wiese
erstmalig irgendwie zu beplanen, sondern wir haben Bauland in seiner
Nutzungsartausweisung geändert.
Zu 2.
Die
Aussagen, die wir zu den Umweltauswirkungen getroffen haben, sind keine
Fehleinschätzungen. Eine Korrektur des Bebauungsplanverfahrens ist nicht
erforderlich. Wir haben im Juli 2007 zusätzlich zu den rechtlich notwendigen
Prüfungen für die Anwendung von 13 a auch eine Vorprüfung der Umweltaspekte
durchgeführt. Das hat zu folgendem Ergebnis geführt: Es liegt kein
ausgleichspflichtiger, naturschutzrechtlichen Eingriff vor. Ich weiß, dass die
Kleingärtner sagen, aber da wird doch grün bebaut, das ist richtig, aber
naturschutzrechtlich liegt kein Eingriff vor.
Die
Voraussetzung des vereinfachten Bebauungsplanverfahrens in der
Innenstadtentwicklung sind gegeben, auch das habe ich eben schon gesagt, und
obwohl kein naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich ist, enthält der
Bebauungsplan zahlreiche umweltbezogene Festsetzungen, als da wären, dass die
Unterbauung der Fläche mit einer Tiefgarage flächenmäßig beschränkt ist. Wir
haben ja es gestern auch im Stadtplanungsausschuss dargestellt. Es ist in
Zukunft weniger Unterbauung auf dem Grundstück zulässig, als es früher für die
Schule und für die Sporthalle der Fall gewesen wäre. Wir haben gesagt, dass es
überirdisch keine Abstellflächen für Autos geben darf. Auch das war beim
bisherigen Bebauungsplan für Schule und Sporthalle zulässig. Die Zahl war nicht
einmal beschränkt.
Wir haben
gesagt, die oberirdischen Grundstücksfreiflächen sind zu begrünen. Auch die
Bereiche, wo die Tiefgarage ist, haben eine entsprechende Deckschicht zu
bekommen. Wir haben eine Dachbegrünung vorgesehen, wir haben die Wege und
Befestigungen im Bebauungsplan mit Wasser und luftdurchlässigem Aufbau
vorgesehen. Wir haben den Ausschluss von störenden Nutzungsarten und eine
Regenwasserversickerung auf dem Grundstück im Bebauungsplan festgesetzt. Also,
alles ökologische Anforderungen, obwohl es dazu nicht einmal die Verpflichtung
gegeben hätte.
Zu 3. und
4.
Ihre Fragen
hinsichtlich des Vertrages mit dem Liegenschaftsfonds: das
Bebauungsplanverfahren wird vom Bezirksamt durchgeführt. Wir haben aber keinen
Grundstückskaufvertrag geschlossen. Wir haben auch formal keine Kenntnisse über
die Inhalte des Liegenschaftsfonds. Wir haben nicht die Aufgabe, das
Geschäftsgebahren des Liegenschaftsfonds im Rahmen der Beantwortung einer
Großen Anfrage hier zu bewerten. Ich bitte Sie, dies über das Abgeordnetenhaus,
über die dortigen Vertreter als Kontrollorgan des Liegenschaftsfonds
durchzuführen.
Zu 5.
Die Sorge,
die Sie da zum Ausdruck bringen, die besteht doch gar nicht. Es ist kein
vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren, sondern es ist ein allgemeines,
generelles Bebauungsplanverfahren. Das heißt, das Baurecht klebt nicht am
Investor, das Baurecht klebt am Grundstück, wenn ich das mal so bildartig
darstellen darf. Wenn Morgen der Investor seinen Kaufvertrag rückabwickelt,
bleibt dieses Bebauungsplanrecht bestehen und der Liegenschaftsfonds kann es an
den nächsten verkaufen. Es geht nicht unter.
Also sind
ihre Überlegungen, ja was ist denn, wenn der möglicherweise abspringt oder wie
auch immer, die haben uns im Bebauungsplanverfahren nicht zu interessieren,
aber ich gehe nicht davon aus, ich habe jedenfalls keine Erkenntnisse darüber,
dass das passieren wird.
Ich habe abschließend noch die Bitte, nicht ständig, Frau
Centgraf, in diesem Verfahren irgendwie den Eindruck zu erwecken, dort bestünde
irgendein Fehler, ein Makel oder irgendeine Mauschelei. Geben Sie den Leuten
bitte nicht, Frau Centgraf, den Eindruck, dass wenn Sie jetzt klagen, sie dort
draufbleiben werden. Das wäre Sand in die Augen streuen. Das wäre eine Situation,
wo sie die Leute hinters Licht führen. Sagen Sie doch bitte, wie es ist, das
wissen sie doch auch, dass sie sich damals im Abgeordnetenhaus in der Frage
nicht durchsetzen konnten, weil der Senat eine andere Priorität gesetzt hat.
Das ist politisch völlig legitim, aber tun Sie bitte nicht dauernd so, als wenn
wir dieses Verfahren rechtswidrig, politisch anstößig und, weiß ich nicht,
Zusammenwirken mit dem Investor, da höre ich ja schon immer, dass der irgendwie
uns bedroht, bestochen wie auch immer hat. Also, hören Sie mit dem ganzen
Quatsch auf, da ist nichts dran und wir sollten das nicht weiter verfolgen.
Dankeschön.