Auszug - Jugendgewalt im Bezirk - Fakten, Maßnahmen und Handlungsspielräume  

 
 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 24.01.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
0650/3 Jugendgewalt im Bezirk - Fakten, Maßnahmen und Handlungsspielräume
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Wolf/Wuttig 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Herr BzStR Naumann:

Zur Beantwortung Herr BzStR Naumann:

 

Frau Vorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Jugendgewalt im Bezirk, Fakten, Maßnahmen und Handlungsspielräume lautet die Große Anfrage der Fraktion der SPD. Wie wir alle wissen, aus aktuellem Anlass einer bundespolitischen Diskussion, die möglicherweise etwas mit dem bevorstehenden Wahlsonntag in Hessen und Niedersachsen zu tun hat.

 

Zur Großen Anfrage:

 

Eingangs ist anzumerken, dass die Fragestellungen zu 1. bis 3. durch die Zentralstelle für Prävention bei dem Polizeipräsidenten in Berlin beantwortet wurden. Ergänzend werde ich noch Ausführungen aus Sicht der zum Jugendamt gehörenden Bezirksjugendgerichtshilfe machen.

 

Zu 1.

Die Zuarbeit der Polizei: Im Berliner Stadtbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf werden im Rahmen der täterorientierten Ermittlungsarbeit insgesamt elf kiezorientierte Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtäter sowie 21 Intensiv- bzw. Mehrfachtäter unter 21 Jahren von der Polizeidirektion 2 betreut. Sie wissen, die Polizeidirektion 2 ist für Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau verantwortlich.

 

Die Aufschlüsselung nach Alter und Geschlecht ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Zunächst die kiezorientierten Mehrfachtäterinnen und Täter:

 

Männlich: einmal 13, einmal 15, einmal 16, zweimal 17, einmal 18, einmal 19, einmal 20
                 Jahre = acht.

Weiblich: einmal 16, einmal 17, einmal 19 = drei. Macht 11.

 

Bezogen auf die 21 Intensiv- bzw. Mehrfachtäter unter 21 Jahren ausschließlich männlich wie folgt:

 

Zweimal 14, einmal 15, dreimal 17, sechsmal 18, fünfmal 19, dreimal 20 Jahre alt = 21.

 

Soweit die Information der Polizei dazu. Die Jugendgerichtshilfe (JGH) erhält nur vereinzelt Meldungen der Polizei über den erst genannten Personenkreis der kiezorientierten Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtäter. Teilweise ergibt sich dies auch aus den polizeilichen Schlussberichten. Diese Tätergruppe wird in der Jugendgerichtshilfe nicht gesondert erfasst. Die JGH Charlottenburg-Wilmersdorf betreut z. Z. 15 männliche Jugendliche und Heranwachsende, die im Januar 2008 jünger als 21 Jahre alt gewesen sind. Diese werden von der Abteilung 47 der Staatsanwaltschaft Berlin als Intensivtäter geführt und wenn Sie jetzt noch im Kopf haben, dass da ein Unterschied ist, 21 zu 15, dann ist das hier erklärt, dass nicht alle von der Polizei als Intensivtäter bezeichneten Personen bei der Staatsanwalt als solche geführt werden. Da gibt es also ein Delta.

 

Die JGH hat ihrerseits die 15 zahlenmäßig erfasst und wenn es eben zu schnell ging, dann sage ich es etwas langsamer.

 

Ein männlicher Jugendlicher 15 Jahre alt, ein weiterer 16, zwei 17, einmal 18, zwei 19, vier 20 und vier 21 Jahre alt.

 

Zu 2.

Die Polizei hat mitgeteilt, die Erhebung dieser Zahlen wäre nur im Rahmen einer Sonderauswertung mit unvertretbarem Aufwand möglich. In der Anlage 1 ist ein Auszug des Jahresberichts “Polizeiliche Kriminalstatistik 2006 Berlin” über die Sonderauswertung Intensivtäter enthalten, die sich jedoch auf Berlin bezieht. Die Kopie, ich hatte es eben aus aktuellem Anlass erwähnt, erhalten die Fraktionen und die Fraktionslosen im Anschluss an die Beantwortung.

 

In der JGH-Statistik  (jetzt also nicht mehr Polizei, sondern Bezirksamt) der Bezirke werden Verfahren gezählt, wobei einzelne Verfahren mehrere Straftaten beinhalten können, was bei Intensivtätern häufig der Fall ist. Abgeschlossene Verfahren im Bezirk insgesamt im Jahr 2005: 1.152. Im Jahr 2006 (etwas weniger): 1.036. Im Jahr 2007 (Steigerung): 1.302.

 

Von diesen Verfahren -  Intensivtäterverfahren 2005: 20 und ein noch nicht verhandeltes Verfahren. 2006: 24 und sieben noch nicht verhandelte Verfahren und 2007: 5 und sechs noch nicht verhandelte Verfahren.

 

Von den oben bereits genannten 15 Intensivstraftätern ist eine Person erst im November 2007 14 Jahre und damit strafmündig geworden. Ein Verfahren gab es hier in der JGH noch nicht. Ein Intensivtäter hat im Jahr 2005 keine Straftaten begangen. Ein weiterer Intensivtäter hat in den Jahren 2006 und 2007 keine Straftaten begangen. Sechs Intensivtäter haben im Jahr 2007 keine Straftaten begangen.

 

Folgende Taten wurden begangen: Raub, schwerer Raub, räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Bandendiebstahl mit Waffe, BTM-Vergehen, BTM-Handel, Sachbeschädigung, Betrug, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verkehrsvergehen. Eine große Zahl der Taten wurde gemeinschaftlich begangen.

 

Zu 3.

Wieder die Polizei. Von Seiten der Polizei werden Intensiv- bzw. Mehrfachtäter der Jugendgewalt/Kriminalität durch täterorientierte Ermittlungsarbeit im zweiten Kommissariat der dritten Inspektion in den Polizeidirektionen bzw. durch einen Sachbearbeiter im LKA betreut. Ziel ist es, dass sich immer derselbe Polizeibeamte mit dem Intensivtäter befasst. In besonders schweren Fällen wird dem Intensivtäter auch ein ganz bestimmter Staatsanwalt zugeordnet. Im LKA 7 werden Zentrallisten der kiezorientierten bzw. Intensivtäter geführt.

 

Grundsätzlich hat jedes Opfer von Straftaten die Möglichkeit,  polizeiliche Hilfs- und Unterstützungsmaßnahme in Anspruch zu nehmen. Die Opferschutzmaßnahmen und Angebote richten sich auch an Opfer von Straftaten, die von Jugendlichen oder Heranwachsenden Mehrfach- und Intensivstraftätern verübt worden sind. Die Unterstützung von Opfern nach einer Straftat zur Abwendung weiterer Schädigungen und Belastungen in dem Ermittlungsverfahren ist ein vordergründiges Anliegen des Opferschutzes, an dem sich auch die Berliner Polizei orientiert.

 

Die Opferschutzmaßnahmen können unterschiedlich ausgerichtet sein und sind von den individuellen Bedürfnissen und Erwartungen eines Opfers und den erlittenen physischen und psychischen Verletzungen abhängig. Der Umgang mit Opfern, die sich in akuten Krisensituationen befinden, bedarf größter Sensibilität. Bei den Polizeieinsätzen sind die Beamten und Beamtinnen stets darum bemüht, die Bedürfnisse und Interessen von Opfern zu berücksichtigen und ihnen eine kompetente Unterstützung zukommen zu lassen.

 

Zu den Opferschutzmaßnahmen, die von der Polizei gewährleistet werden, gehören die Aufklärung und Beratung über die Inanspruchnahme der einem Verletzten in einem Strafverfahren zustehenden Mitwirkung und Informationsrechte sowie die Möglichkeit der Unterstützung und Hilfe durch eine Opferhilfeeinrichtung.

In der Behörde gibt es in jeder Polizeidirektion Opferschutzbeauftragte, die in ausgewählten Einzelfällen die gezielte Unterstützung,...

 

Frau Dr. Suhr:

Kommen Sie zum Schluss bitte...

 

Herr BzStR Naumann:

...Stabilisierung und schnelle Vermittlung an professionelle Einrichtungen und Behörden gewährleisten. Polizeiliche Präventionsprojekte in Charlottenburg-Wilmersdorf können aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Björn Jotzo – FDP – vom 4. September 2007 entnommen werden, auch hier erhalten die Fraktionen und Fraktionslosen eine Kopie.

 

Frau Dr. Suhr:

Vielen Dank, Herr Naumann, die 10 Minuten sind um.

 

Herr BzstR Naumann:

Ja, Frau Vorsteherin, wir müssen uns verständigen, ich habe noch drei Seiten....

 

Frau Dr. Suhr:

Nein, das können wir nicht, die Redezeit ist abgelaufen.

 

Herr BzStR Naumann:

Hiermit schließe ich die Beantwortung.

 

 

 

 
 

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