Drucksache - 0682/3
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Mündliche
Anfrage 01 Norbert
Wittke SPD-Fraktion Betr.
Kundenmonitoring im Bereich der Senioren- Betreuung Ich frage das
Bezirksamt: Wie weit ist
die Kundenbefragung, Kundenmonitoring im Bereich der Seniorenbetreuung
fortgeschritten und wie viel zusätzliche Charlottenburg/Wilmersdorfer
Bürgerinnen und Bürger sind im Rahmen des öffentlichen Beschäftigungsprogramms
(ÖBS) für vorgenannte Aufgaben eingesetzt? Mündliche
Anfrage 02 Stefan
Häntsch CDU-Fraktion Betr. Schultes Feldzug gegen TempelhofIch frage
das Bezirksamt: 1. Wie erklärt sich das Bezirksamt die
Tatsache, dass es in einem Vermerk einer Koordinatorin des Ordnungsamtes vom 8.
Januar 2008 über Tempelhof-Plakate heißt: "Auch der Kaiserdamm wurde
akribisch in Augenschein genommen"? 2. Wie bewertet das Bezirksamt den
Eindruck der ICAT, dass, nachdem Stadtrat Schulte erst per Verwaltungsgericht
gezwungen werden musste, Plakatwerbung für das Volksbegehren zum Erhalt des
Flughafens Tempelhof zuzulassen, nun seitens des Ordnungsamtes eine viel
strengere Überprüfung der Plakatwerbung stattfindet, als dass das bei
Wahlwerbung je der Fall gewesen ist? Mündliche Anfrage 03 Dr.
Bert Lehmann Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen Betr.
Befristete Vertretungslehrer/innen – Bildung
light! Ich frage das Bezirksamt: 1.
Wie
viele Vertretungslehrer/innen sind oder waren in diesem Schulhalbjahr 2007/2008
in den Schulen des Bezirks beschäftigt und wann endeten bzw. enden deren
Arbeitsverträge? 2.
Was
hat das Bezirksamt unternommen, um die zuständige Senatsverwaltung davon zu
überzeugen, dass Schulferien nicht gleichzusetzen sind mit arbeitsfreier Zeit,
wenn die derzeitigen Arbeitsverträge der Vertretungslehrer/innen genau dies
suggerieren? Mündliche Anfrage 04 Prof.
Dr. Jürgen Dittberner FDP-Fraktion Betr.
ICC Wie ist der
aktuelle Stand der Planungen für die Fortexistenz des ICC und in welchen Fragen
gibt es noch Differenzen zwischen der Konzeption des Senats und den
Vorstellungen des Bezirksamtes? Mündliche Anfrage 05 Marion-Ise Halten-Bartels
CDU-Fraktion Betr.
Politische Neutralität des Bezirksamtes verletzt? Ich frage
das Bezirksamt: 1. Wie bewertet das Bezirksamt die
Tatsache, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Publikumsbereich die
politische Neutralität, zu der alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten in den
Amtsräumen verpflichtet sind, verletzen, wie laut Pressebericht geschehen am
29.12.2007? 2. Welche Konsequenzen werden in solch
einem Fall gezogen? Mündliche Anfrage 06 René
Wendt Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen Betr.
Elterngeldchaos - eine never ending story? Ich frage
das Bezirksamt: 1. Welche Probleme gibt es momentan bei der
Bearbeitung von Elterngeldanträgen (Bearbeitungsfrist, Lauffähigkeit der
Software etc.)? 1a) Was hat
das Bezirksamt unternommen, um die personellen Engpässe bei der Antragsbearbeitung zu beseitigen und wann
ist mit entsprechender Abhilfe zu rechnen? 1b) Wie
sorgt das Bezirksamt dafür, dass die Eltern eine finanzielle Absicherung während der Antragsbearbeitung erhalten? Mündliche Anfrage 07 Albrecht
Förschler CDU-Fraktion Betr. Tempo 30 auf der EichkampstraßeIch frage
das Bezirksamt: 1a. Wie viele Verkehrsunfälle durch
Missachtung der Vorfahrt haben sich auf der Eichkampstraße seit Einführung der
Tempo-30-Regelung ereignet? 1b. Wie stellt sich die Veränderung gegenüber
einem vergleichbaren Zeitraum vor dieser straßenverkehrsrechtlichen Veränderung
prozentual dar? 2.Welche
sinnvollen und mit der StVO kompatiblen Maßnahmen zur Vermeidung derartiger
Gefahren und Unfälle kann sich das Bezirksamt vorstellen? Die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet: 1.a. Wie viele
Verkehrsunfälle durch Missachtung der Vorfahrt haben sich auf der
Eichkampstraße seit Einführung der Tempo 30-Regelung ereignet? Die für die Tempo 30-Zonenregelung angeordneten Verkehrszeichen wurden vom Fachbereich Tiefbau am 28.08.2006 aufgestellt. Ein Jahr davor, im Zeitraum vom 28.08.2005 bis 27.08.2006 hatten sich insgesamt acht Unfälle ereignet. Dabei wurden zwei Personen leicht verletzt, darunter ein 53-jähriger Radfahrer. Ein Jahr danach, im Zeitraum vom 28.08.2006 bis 27.08.2007 ereigneten sich insgesamt 12 Unfälle mit drei leichtverletzten Personen, darunter ein 46-jähriger Fußgänger ein 53-jähriger Radfahrer und ein 25-jähriger Radfahrer. 1b. Wie stellt sich die
Veränderung gegenüber einem vergleichbaren Zeitraum vor dieser
straßenverkehrsrechtlichen Veränderung prozentual dar? Hiernach ergab sich ein Anstieg der Unfälle um 50 %. 2.
Welche sinnvollen und mit der STVO kompatiblen
Maßnahmen zur Vermeidung derartiger Gefahren und Unfälle kann sich das
Bezirksamt vorstellen? 5 der 12 Unfälle ereigneten sich in den ersten 3 Monaten nach Einführung der Zonengeschwindigkeitsregelung aufgrund der geänderten Vorfahrtregelung, da in Tempo 30-Zonen rechts vor links gilt. Auf eine geänderte Vorfahrtregelung ist rechzeitig hinzuweisen. Diese Regelung wurde bei Anordnung der Tempo 30-Zonenregelung beachtet und entsprechend umgesetzt. Aufgrund der Unfälle, die sich anfangs dennoch ereigneten, wurde die Anordnung am 15.09.06 ergänzt. U.a. wurden am Dornbuschweg und Lärchenweg die Verkehrszeichen “Achtung Radfahrer kreuzen” angeordnet und in Höhe Alte Allee, Dauerwaldweg und Maikäferpfad nochmals auf die geänderte Vorfahrt hingewiesen. In Höhe Auerbachtunnel wurde zusätzlich die Markierung “30” als Wiederholung auf die Fahrbahn aufgetragen. Diese war bereits an mehreren Stellen vorhanden. Außerdem wurde das Tempo 30-Zonenschild gegen ein größeres ausgetauscht. Die Ergänzungen wurden am 18.09.06 vom Fachbereich Tiefbau vollzogen. Der letzte Unfall ereignete sich am 25.08.2007. Die Einbeziehung der Eichkampstraße in die Tempo 30-Zonenregelung erfolgte auf Wunsch der Siedlungsgemeinschaft, die sich für die Interessen der Anwohner einsetzt. Auch geschah dies im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung, die eigens zu diesem Zweck die Eichkampstraße aus dem übergeordneten Straßennetz nach dem STEP Verkehr herausnahm und die Zuständigkeit in den Bezirk verlagerte. M. Schmiedhofer Mündliche Anfrage 08 Carsten
Engelmann CDU-Fraktion Betr. Parkverbot vor der Einfahrt zum Betriebsgelände des
Technischen Hilfswerks (THW) Ich frage
das Bezirksamt: 1. Seit wann ist dem Bezirksamt der
Wunsch des THW bekannt, vor der Einfahrt auf das Betriebsgelände in der
Soorstr. ein absolutes Parkverbot einzurichten, und was ist seit diesem
Zeitpunkt durch das Bezirksamt veranlasst worden? 2. Warum weigert sich das Bezirksamt
bisher, diesem Wunsch des THW nachzukommen? Die Mündliche Anfrage wird wie folgt
schriftlich beantwortet: Zu 1. und 2. Die Aufstellung des Haltverbotes wurde nicht vor der Einfahrt in der Soorstraße beantragt, sondern für die gegenüberliegende Straßenseite. Sie sollte den Zusatz “Einsatzfahrzeuge frei” tragen. Auch wurde zunächst kein absolutes Haltverbot beantragt, sondern mit Datum vom 12.06.07 in einem Schreiben an den Bezirksstadtrat für Bauwesen ein eingeschränktes Haltverbot. Der Antrag wurde zuständigkeitshalber am 21.06.07 an die Abteilung Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr weitergeleitet. Die Prüfung erfolgte im Anschluss durch die Straßenverkehrsbehörde. Dem THW wurde mit Schreiben vom 16.07.07 mitgeteilt, warum dem Antrag aus Rechtsgründen nicht stattgegeben werden kann: Hiernach würde ein eingeschränktes Haltverbot nach Zeichen 286 nicht den gewünschten Erfolg bringen, da jeder Verkehrsteilnehmer dort Ladevorgänge verrichten darf. Die Zusatzbeschilderung “Einsatzfahrzeuge frei” ist von der Senatsverwaltung bisher nur für Markt- und Polizeifahrzeuge zugelassen. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass ein absolutes Halteverbot von 20 m Länge einen erheblichen Eingriff in die Verkehrsrechte aller Verkehrsteilnehmer darstellen würde und daher nachvollziehbar und hinreichend begründet sein muss. Bei Nichtbeachtung und Ahndung kann die Notwendigkeit verwaltungsgerichtlich überprüft werden. Ungeachtet der mitgeteilten rechtlichen Bedenken beantragte das THW bei einem Ortstermin im November 2007 dennoch ein absolutes Haltverbot. Dies wurde mit Schreiben vom 20.12.07 abgelehnt, u.a. weil die Zufahrt des THW auf ca. 10 m aufgeweitet ist und die Fahrbahn der Soorstraße mit 11,10 m nach der Schleppkurvenberechnung für das Befahren mit Einsatzfahrzeugen ausreichend breit ist. Der Einsatz von teilweise ungeübten ehrenamtlichen Fahrzeugführern begründet keine Notwendigkeit des Haltverbots. Die Einrichtung eines ca. 20 m langen dauerhaften Haltverbots auf der gegenüberliegenden Seite der Zufahrt steht in keinem Verhältnis zu der geringen Anzahl von Einsätzen, die mit ca. 4 Übungseinsätzen und ggf. Notfalleinsätzen angegeben wurden. Das THW wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, rechtzeitig vor geplanten Übungszwecken bei der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde die Aufstellung von vorübergehenden Haltverboten zu beantragen. Sollte dessen ungeachtet weiterhin an einer dauerhaften Haltverbotszone als Lösung festgehalten werden, wurde ein weiterer Ortstermin zusammen mit der zuständigen Polizeibehörde vorgeschlagen, bei dem das Rangieren mit dem Spezialfahrzeug vorgeführt werden soll. Auf diesen Vorschlag erfolgte bisher keine Reaktion. M. Schmiedhofer Mündliche Anfrage 09 Carsten
Engelmann CDU-Fraktion Betr. Einsprüche gegen das B-Planverfahren IX-46-2
Württembergische Str. Ich frage
das Bezirksamt: 1. Wie bewertet das Bezirksamt die
Kritik der Betroffenen, dass die zahlreichen Einsprüche in der Kürze der
Auslegungszeit nicht gebührend gewürdigt werden konnten und nach ihrer Meinung
eine objektive Entscheidung nicht zustande kommen konnte? 2. Haben Einsprüche zu einer
eingehenderen Überprüfung des Planungsverfahrens geführt und welche Folgen
hätte ein Verwaltungsgerichtsverfahren auf die Fortführung der Planungen? Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage wie
folgt: 1. Wie bewertet das Bezirksamt die
Kritik der Betroffenen, dass die zahlreichen Einsprüche in der Kürze der
Auslegungszeit nicht gebührend gewürdigt werden konnten und nach ihrer Meinung
eine objektive Entscheidung nicht zustande kommen konnte? Alle Schreiben sind ausgewertet, ordnungsgemäß gewürdigt und sachgemäß bearbeitet worden. 2. Haben Einsprüche zu einer
eingehenderen Überprüfung des Planungsverfahrens geführt und welche Folgen hätte
ein Verwaltungsgerichtsverfahren auf die Fortführung der Planungen? Ein Großteil der Einsprüche bezieht sich auf
Zielvorstellungen, die durch den Bebauungsplan nicht beeinflusst werden können
(Bindungen durch übergeordnete Planungen bzw. durch politische Entscheidungen).
Die Überprüfung der vorgesehenen Festsetzungen anhand der vorgebrachten
Äußerungen führte zu keiner Planänderung. Solange kein Verwaltungsgerichtsverfahren und/oder dessen
Gegenstand bekannt sind, können keine Folgen abgeschätzt werden. Klaus-Dieter Gröhler Bezirksstadtrat |
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