Drucksache - 0682/3  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.01.2008 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Mündliche Anfragen

Mündliche Anfrage 01

Mündliche Anfrage 01                   Norbert Wittke

                                                         SPD-Fraktion

                                                         Betr. Kundenmonitoring im Bereich der Senioren-

                                                         Betreuung

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Wie weit ist die Kundenbefragung, Kundenmonitoring im Bereich der Seniorenbetreuung fortgeschritten und wie viel zusätzliche Charlottenburg/Wilmersdorfer Bürgerinnen und Bürger sind im Rahmen des öffentlichen Beschäftigungsprogramms (ÖBS) für vorgenannte Aufgaben eingesetzt?

 

 

Mündliche Anfrage 02                   Stefan Häntsch

                                                         CDU-Fraktion

                                                         Betr. Schultes Feldzug gegen Tempelhof

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie erklärt sich das Bezirksamt die Tatsache, dass es in einem Vermerk einer Koordinatorin des Ordnungsamtes vom 8. Januar 2008 über Tempelhof-Plakate heißt: "Auch der Kaiserdamm wurde akribisch in Augenschein genommen"?

 

2.      Wie bewertet das Bezirksamt den Eindruck der ICAT, dass, nachdem Stadtrat Schulte erst per Verwaltungsgericht gezwungen werden musste, Plakatwerbung für das Volksbegehren zum Erhalt des Flughafens Tempelhof zuzulassen, nun seitens des Ordnungsamtes eine viel strengere Überprüfung der Plakatwerbung stattfindet, als dass das bei Wahlwerbung je der Fall gewesen ist?

 

 

Mündliche Anfrage 03                   Dr. Bert Lehmann

                                                         Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

                                                         Betr. Befristete Vertretungslehrer/innen –

                                                         Bildung light!

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie viele Vertretungslehrer/innen sind oder waren in diesem Schulhalbjahr 2007/2008 in den Schulen des Bezirks beschäftigt und wann endeten bzw. enden deren Arbeitsverträge?

2.      Was hat das Bezirksamt unternommen, um die zuständige Senatsverwaltung davon zu überzeugen, dass Schulferien nicht gleichzusetzen sind mit arbeitsfreier Zeit, wenn die derzeitigen Arbeitsverträge der Vertretungslehrer/innen genau dies suggerieren?

 

 

Mündliche Anfrage 04                   Prof. Dr. Jürgen Dittberner

                                                         FDP-Fraktion

                                                         Betr. ICC

 

Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für die Fortexistenz des ICC und in welchen Fragen gibt es noch Differenzen zwischen der Konzeption des Senats und den Vorstellungen des Bezirksamtes?

 

 

Mündliche Anfrage 05                   Marion-Ise Halten-Bartels

                                                         CDU-Fraktion

                                                         Betr. Politische Neutralität des Bezirksamtes verletzt?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Publikumsbereich die politische Neutralität, zu der alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten in den Amtsräumen verpflichtet sind, verletzen, wie laut Pressebericht geschehen am 29.12.2007?

 

2.      Welche Konsequenzen werden in solch einem Fall gezogen?

 

 

 

Mündliche Anfrage 06                   René Wendt

                                                         Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

                                                         Betr. Elterngeldchaos - eine never ending story?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.   Welche Probleme gibt es momentan bei der Bearbeitung von Elterngeldanträgen

     (Bearbeitungsfrist, Lauffähigkeit der Software etc.)?

 

1a) Was hat das Bezirksamt unternommen, um die personellen Engpässe bei der

      Antragsbearbeitung zu beseitigen und wann ist mit entsprechender Abhilfe zu

      rechnen?

 

1b) Wie sorgt das Bezirksamt dafür, dass die Eltern eine finanzielle Absicherung

      während der Antragsbearbeitung erhalten?

 

 

Mündliche Anfrage 07                   Albrecht Förschler

                                                         CDU-Fraktion

                                                         Betr. Tempo 30 auf der Eichkampstraße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1a.       Wie viele Verkehrsunfälle durch Missachtung der Vorfahrt haben sich auf der Eichkampstraße seit Einführung der Tempo-30-Regelung ereignet?

 

1b.       Wie stellt sich die Veränderung gegenüber einem vergleichbaren Zeitraum vor dieser straßenverkehrsrechtlichen Veränderung prozentual dar?

 

2.Welche sinnvollen und mit der StVO kompatiblen Maßnahmen zur Vermeidung derartiger Gefahren und Unfälle kann sich das Bezirksamt vorstellen?

 

Die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

1.a.      Wie viele Verkehrsunfälle durch Missachtung der Vorfahrt ha­ben sich auf der Eichkampstraße seit Einführung der Tempo 30-Regelung ereignet?

 

Die für die Tempo 30-Zonenregelung angeordneten Verkehrszeichen wurden vom Fach­bereich Tiefbau am 28.08.2006 aufgestellt.

 

Ein Jahr davor, im Zeitraum vom 28.08.2005 bis 27.08.2006 hatten sich insgesamt acht Unfälle ereignet. Dabei wurden zwei Personen leicht verletzt, darunter ein 53-jähriger Radfahrer.

 

Ein Jahr danach, im Zeitraum vom 28.08.2006 bis 27.08.2007 ereigneten sich insgesamt 12 Unfälle mit drei leichtverletzten Personen, darunter ein 46-jähriger Fußgänger ein 53-jähriger Radfahrer und ein 25-jähriger Radfahrer.

 

1b.       Wie stellt sich die Veränderung gegenüber einem vergleichba­ren Zeitraum vor dieser straßenverkehrsrechtlichen Verände­rung prozentual dar?

 

Hiernach ergab sich ein Anstieg der Unfälle um 50 %.

 

2.                  Welche sinnvollen und mit der STVO kompatiblen Maßnahmen zur Vermei­dung derartiger Gefahren und Unfälle kann sich das Bezirksamt vorstellen?

 

5 der 12 Unfälle ereigneten sich in den ersten 3 Monaten nach Ein­führung der Zonenge­schwindigkeitsregelung aufgrund der geänderten Vorfahrtregelung, da in Tempo 30-Zonen rechts vor links gilt.

 

Auf eine geänderte Vorfahrtregelung ist rechzeitig hinzuweisen. Diese Regelung wurde bei Anordnung der Tempo 30-Zonenregelung beachtet und entsprechend umgesetzt. Auf­grund der Unfälle, die sich anfangs dennoch ereigneten, wurde die Anordnung am 15.09.06 ergänzt. U.a. wurden am Dornbuschweg und Lärchenweg die Verkehrszeichen “Achtung Radfahrer kreuzen” angeordnet und in Höhe Alte Allee, Dauerwaldweg und Mai­käferpfad nochmals auf die geänderte Vorfahrt hingewiesen. In Höhe Auerbachtunnel wurde zusätzlich die Markierung “30” als Wieder­holung auf die Fahrbahn aufgetragen. Diese war bereits an mehreren Stellen vorhanden. Außerdem wurde das Tempo 30-Zo­nenschild gegen ein größeres ausgetauscht.

 

Die Ergänzungen wurden am 18.09.06 vom Fachbereich Tiefbau vollzo­gen.

 

Der letzte Unfall ereignete sich am 25.08.2007.

 

Die Einbeziehung der Eichkampstraße in die Tempo 30-Zonenregelung erfolgte auf Wunsch der Siedlungsgemeinschaft, die sich für die Interes­sen der Anwohner einsetzt. Auch geschah dies im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung, die eigens zu diesem Zweck die Eichkampstraße aus dem übergeordneten Straßennetz nach dem STEP Ver­kehr herausnahm und die Zuständigkeit in den Bezirk verlagerte.

 

M. Schmiedhofer

 

 

Mündliche Anfrage 08                   Carsten Engelmann

                                                         CDU-Fraktion

                                                         Betr. Parkverbot vor der Einfahrt zum Betriebsgelände

                                                         des Technischen Hilfswerks (THW)

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Seit wann ist dem Bezirksamt der Wunsch des THW bekannt, vor der Einfahrt auf das Betriebsgelände in der Soorstr. ein absolutes Parkverbot einzurichten, und was ist seit diesem Zeitpunkt durch das Bezirksamt veranlasst worden?

 

2.      Warum weigert sich das Bezirksamt bisher, diesem Wunsch des THW nachzukommen?

 

 

Die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

Zu 1. und 2.

 

Die Aufstellung des Haltverbotes wurde nicht vor der Einfahrt in der Soorstraße be­antragt, sondern für die gegenüberliegende Straßenseite. Sie sollte den Zusatz “Einsatzfahrzeuge frei” tragen.

 

Auch wurde zunächst kein absolutes Haltverbot beantragt, sondern mit Datum vom 12.06.07 in einem Schreiben an den Bezirksstadtrat für Bauwesen ein eingeschränktes Haltverbot. Der Antrag wurde zustän­digkeitshalber am 21.06.07 an die Abteilung Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verkehr weitergeleitet. Die Prüfung erfolgte im Anschluss durch die Straßenverkehrsbehörde. Dem THW wurde mit Schreiben vom 16.07.07 mitgeteilt, warum dem Antrag aus Rechts­gründen nicht stattgegeben werden kann: Hiernach würde ein eingeschränktes Haltverbot nach Zeichen 286 nicht den gewünschten Erfolg bringen, da jeder Verkehrsteilnehmer dort Ladevor­gänge verrichten darf. Die Zusatzbeschilderung “Einsatzfahrzeuge frei” ist von der Senatsverwaltung bisher nur für Markt- und Polizeifahrzeuge zugelassen.

 

Ferner wurde darauf hingewiesen, dass ein absolutes Halteverbot von 20 m Länge einen erheblichen Eingriff in die Verkehrsrechte aller Verkehrsteilnehmer darstellen würde und da­her nachvollziehbar und hinreichend begründet sein muss. Bei Nicht­beachtung und Ahndung kann die Notwendigkeit verwaltungsgerichtlich überprüft werden.

 

Ungeachtet der mitgeteilten rechtlichen Bedenken beantragte das THW bei einem Ortstermin im November 2007 dennoch ein absolutes Haltverbot. Dies wurde mit Schreiben vom 20.12.07 abgelehnt, u.a. weil die Zufahrt des THW auf ca. 10 m auf­geweitet ist und die Fahrbahn der Soorstraße mit 11,10 m nach der Schleppkurven­berechnung für das Befahren mit Einsatzfahrzeugen ausreichend breit ist. Der Ein­satz von teilweise ungeübten ehrenamt­lichen Fahrzeugführern begründet keine Not­wendigkeit des Haltverbots. Die Einrichtung eines ca. 20 m langen dauerhaften Halt­verbots auf der gegenüberliegenden Seite der Zu­fahrt steht in keinem Verhältnis zu der geringen Anzahl von Einsätzen, die mit ca. 4 Übungs­einsätzen und ggf. Notfall­einsätzen angegeben wurden.

 

Das THW wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, rechtzeitig vor geplanten Übungs­zwecken bei der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde die Aufstellung von vorüber­gehenden Haltver­boten zu beantragen. Sollte dessen ungeachtet weiterhin an einer dauerhaften Haltverbots­zone als Lösung festgehalten werden, wurde ein weiterer Ortstermin zusammen mit der zu­ständigen Polizeibehörde vorgeschlagen, bei dem das Rangieren mit dem Spezialfahrzeug vorgeführt werden soll.

 

Auf diesen Vorschlag erfolgte bisher keine Reaktion.

 

M. Schmiedhofer

 

 

Mündliche Anfrage 09                   Carsten Engelmann

                                                         CDU-Fraktion

                                                         Betr. Einsprüche gegen das B-Planverfahren

                                                         IX-46-2 Württembergische Str.

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wie bewertet das Bezirksamt die Kritik der Betroffenen, dass die zahlreichen Einsprüche in der Kürze der Auslegungszeit nicht gebührend gewürdigt werden konnten und nach ihrer Meinung eine objektive Entscheidung nicht zustande kommen konnte?

 

2.      Haben Einsprüche zu einer eingehenderen Überprüfung des Planungsverfahrens geführt und welche Folgen hätte ein Verwaltungsgerichtsverfahren auf die Fortführung der Planungen?

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage wie folgt:

 

1.      Wie bewertet das Bezirksamt die Kritik der Betroffenen, dass die zahlreichen Einsprüche in der Kürze der Auslegungszeit nicht gebührend gewürdigt werden konnten und nach ihrer Meinung eine objektive Entscheidung nicht zustande kommen konnte?

 

Alle Schreiben sind ausgewertet, ordnungsgemäß gewürdigt und sachgemäß bearbeitet worden.

 

2.      Haben Einsprüche zu einer eingehenderen Überprüfung des Planungsverfahrens geführt und welche Folgen hätte ein Verwaltungsgerichtsverfahren auf die Fortführung der Planungen?

 

Ein Großteil der Einsprüche bezieht sich auf Zielvorstellungen, die durch den Bebauungsplan nicht beeinflusst werden können (Bindungen durch übergeordnete Planungen bzw. durch politische Entscheidungen). Die Überprüfung der vorgesehenen Festsetzungen anhand der vorgebrachten Äußerungen führte zu keiner Planänderung.

 

Solange kein Verwaltungsgerichtsverfahren und/oder dessen Gegenstand bekannt sind, können keine Folgen abgeschätzt werden.

 

Klaus-Dieter Gröhler

Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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