Die BVV
möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, im Rat der Bürgermeister nachstehende Überlegungen
für eine weitere Reform der Berliner Verwaltungsstruktur in die Diskussion
einzubringen und der BVV über den Diskussionsstand regelmäßig zu berichten:
1. Die
Berliner Verwaltungsbezirke mit ihren BVVen und einer Vielzahl von zusätzlichen
Partizipationsmöglichkeiten (Senioren-, Eltern-, Schüler-, Lehrer- und andere
Vertretungen, Kinder- und Jugendparlament, etc.) sowie den neuen
Beteiligungsmöglichkeiten wie Bürgerhaushalt, Bürgerantrag, Bürgerbegehren,
etc. sind die Basis für die Umsetzung einer partizipativen Bürgergesellschaft
in unserer Stadt.
2. Als einleitender Schritt für eine weitere Reform der Berliner Verwaltung
müssen in allen Senatsverwaltungen die landespolitischen und die
stadtpolitischen Aufgaben getrennt betrachtet werden. Dies ist schon im
Hinblick auf eine mittelfristig gewollte Fusion mit Brandenburg unerlässlich,
weil im Zuge einer solchen Fusion alle landespolitischen Aufgaben auf die
Regierung des neuen Bundeslandes übergehen werden.
3. Die stadtpolitischen Aufgabenfelder sind dann in jedem Einzelfall präzise
darauf zu prüfen, inwieweit eine zentrale Behörde für die Gesamtstadt sinnvoll
und erforderlich ist. Dies ist immer dann zu bejahen, wenn die gesetzlichen
Aufgaben eine zweistufige Verwaltung innerhalb der Stadt erforderlich machen
können.
Dabei muss der Grundsatz gelten: "Im Zweifel für die Bezirksebene!"
4. Ähnlich wie bei der Koordination der Ordnungsämter ist anzustreben, dass
überall dort, wo dies machbar erscheint, die Fachaufgaben auf die Bezirke
verlagert und durch Koordinierungsstellen geleitet werden, die jeweils von
einem Bezirk für alle Verwaltungsbezirke vorgehalten werden.
5. Im Zuge dieses Prozesses ist sehr genau zu prüfen, inwieweit eine teilweise
Finanzhoheit der Bezirke hergestellt werden kann. Der Versuch der
Implementierung des Bürgerhaushaltes auf der Basis von minimalen
Verfügungsmöglichkeiten der Bezirke bleibt eine Farce.
6. Weitere Einsparpotentiale im Bereich der öffentlichen Verwaltung sind auf
der Ebene der derzeitigen Landesverwaltungen und nicht wie bisher auf
Bezirksebene zu erschließen.