Drucksache - 0679/3  

 
 
Betreff: Verwaltungsreform im Sinne der Bürgergesellschaft
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Tazegül/Riedel 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.01.2008 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform Beratung
12.02.2008 
21. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform vertagt   
11.03.2008 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform vertagt   
08.04.2008 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform vertagt   
10.06.2008 
24. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform vertagt   
09.09.2008 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 15.01.2008

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:


Das Bezirksamt wird gebeten, im Rat der Bürgermeister nachstehende Überlegungen für eine weitere Reform der Berliner Verwaltungsstruktur in die Diskussion einzubringen und der BVV über den Diskussionsstand regelmäßig zu berichten:

1. Die Berliner Verwaltungsbezirke mit ihren BVVen und einer Vielzahl von zusätzlichen Partizipationsmöglichkeiten (Senioren-, Eltern-, Schüler-, Lehrer- und andere Vertretungen, Kinder- und Jugendparlament, etc.) sowie den neuen Beteiligungsmöglichkeiten wie Bürgerhaushalt, Bürgerantrag, Bürgerbegehren, etc. sind die Basis für die Umsetzung einer partizipativen Bürgergesellschaft in unserer Stadt.
2. Als einleitender Schritt für eine weitere Reform der Berliner Verwaltung müssen in allen Senatsverwaltungen die landespolitischen und die stadtpolitischen Aufgaben getrennt betrachtet werden. Dies ist schon im Hinblick auf eine mittelfristig gewollte Fusion mit Brandenburg unerlässlich, weil im Zuge einer solchen Fusion alle landespolitischen Aufgaben auf die Regierung des neuen Bundeslandes übergehen werden.
3. Die stadtpolitischen Aufgabenfelder sind dann in jedem Einzelfall präzise darauf zu prüfen, inwieweit eine zentrale Behörde für die Gesamtstadt sinnvoll und erforderlich ist. Dies ist immer dann zu bejahen, wenn die gesetzlichen Aufgaben eine zweistufige Verwaltung innerhalb der Stadt erforderlich machen können.
Dabei muss der Grundsatz gelten: "Im Zweifel für die Bezirksebene!"
4. Ähnlich wie bei der Koordination der Ordnungsämter ist anzustreben, dass überall dort, wo dies machbar erscheint, die Fachaufgaben auf die Bezirke verlagert und durch Koordinierungsstellen geleitet werden, die jeweils von einem Bezirk für alle Verwaltungsbezirke vorgehalten werden.
5. Im Zuge dieses Prozesses ist sehr genau zu prüfen, inwieweit eine teilweise Finanzhoheit der Bezirke hergestellt werden kann. Der Versuch der Implementierung des Bürgerhaushaltes auf der Basis von minimalen Verfügungsmöglichkeiten der Bezirke bleibt eine Farce.
6. Weitere Einsparpotentiale im Bereich der öffentlichen Verwaltung sind auf der Ebene der derzeitigen Landesverwaltungen und nicht wie bisher auf Bezirksebene zu erschließen.

 


 

 
 

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