Drucksache - 0681/3
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1.
Bürgerfrage: Cemhan
Alim betr.
Ausbildung im Bezirksamt 1.
Wie viele Auszubildende in den Verwaltungsbereichen sind
momentan in der Behörde beschäftigt? 2.
Wird die Ausbildungssituation in Berlin dabei bedacht
– sprich: Jugendarbeitslosigkeit ? 3.
Was sind die Einstellungskriterien im Bezirksamt
Charlottenburg-Wilmersdorf (z.B. anderer Geburtsort als Berlin) ? 4.
Wie hoch ist der Anteil an Migranten in den
Ausbildungsberufen? 5.
Spiegelt die Personalpolitik des Bezirksamtes die
gesellschaftliche Vielfalt Berlins wieder (Mitarbeiter mit
Migrationshintergrund)? Das
Bezirksamt beantwortet die o.g. Bürgeranfrage schriftlich wie folgt: 1. Wie viele Auszubildende in den
Verwaltungsbereichen sind momentan in der Behörde beschäftigt? Derzeit
sind in Ausbildung: 20 Fachangestellte für Bürokommunikation 23
Kauffrauen/Kaufmänner
für Bürokommunikation 20 Verwaltungsfachangestellte 2. Wird die Ausbildungssituation in
Berlin dabei bedacht – sprich: Jugendarbeitslosigkeit? Das
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf gehört seit vielen Jahren zu den Behörden
mit den höchsten Einstellungszahlen im Ausbildungsbereich. Das Bezirksamt vertritt die Auffassung, dass der
öffentliche Dienst Vorbild beim Anbieten von Ausbildungsplätzen sein muss, auch
dann, wenn die dauerhafte Übernahme nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung
derzeit nicht gewährleistet werden kann. Eine solide und weit über die Verwendbarkeit
im öffentlichen Dienst hinausgehende Ausbildung ist an sich bereits eine gute
Berufsgrundlage für junge Menschen! 3. Was sind die Einstellungskriterien
im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf (z.B. anderer Geburtsort als Berlin)? Grundvoraussetzung
ist der erfolgreicher Besuch einer Oberschule (Mindestvoraussetzung erweiterter
Hauptschulabschluss) und eine Eignung für den Dienst in der allgemeinen Verwaltung. Bei der
Besetzung von Ausbildungsplätzen findet eine durch Art. 33 (2) GG vorgegebene
Bestenauslese statt. Grundlage für die Auswahlentscheidung ist der
Notendurchschnitt des letzten Zeugnisses, bzw. – sofern zum Zeitpunkt der
Bewerbung vorhanden - des Abschlusszeugnisses der 10. Klasse. Darüber hinaus
werden die Noten der Fächer Deutsch, Mathematik und Geschichte betrachtet.
Fehlzeiten müssen entschuldigt sein. In einem
Einstellungstest müssen die Bewerber/innen Ihre Eignung für den angestrebten Beruf
nachweisen. Der Geburtsort der Bewerber/innen ist für die Auswahlentscheidung
uner-heblich, da alle Bewerber/innen in jedem Bundesland die gleichen
staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten haben (Art. 33 (1) GG). 4. Wie hoch ist der Anteil an Migranten
in den Ausbildungsberufen? Derzeit befinden sich drei Auszubildende mit
Migrationshintergrund in einem Ausbildungsverhältnis in den büroorientierten
Berufen. 5. Spiegelt die Personalpolitik des
Bezirksamtes die gesellschaftliche Vielfalt Berlins wieder (Mitarbeiter mit
Migrationshintergrund)? Nein, in
Bezug auf die aktuelle Zusammensetzung unserer Auszubildenden. Deshalb unternimmt
das Bezirksamt vielfältige Anstrengungen im Rahmen seiner
“Diversity”-Aktivitäten (Förderung von Vielfalt), junge Menschen
mit Migrationshintergrund bei gleichzeitig guten schulischen Leistungen für
eine Bewerbung zur Ausbildung im öffentlichen Dienst des Bezirks zu gewinnen.
Dies erfolgt z.B. in Presseerklärungen, im Internet sowie durch Interviews im
fremdsprachigen Fernsehen bzw. in Printmedien, die in unserer Stadt erscheinen. Joachim
Krüger Bezirksstadtrat 2.
Bürgerfrage: Paul-Gerhard
Lichtenthäler betr.
Kolonie Württemberg 1. Die Kolonie Württemberg hat seit
über 80 Jahren eine wichtige ökologische, soziale, stadthistorische und
infrastrukturelle Funktion im Wohngebiet. Warum hat das Bezirksamt darauf verzichtet,
untersuchen zu lassen, welche ökologischen, sozialen, stadthistorischen und
infrastrukturellen Folgen eine Vernichtung der Gärten zu Gunsten von 220
Luxuswohnungen haben wird? 2. Es wurden mehr als 2000 Eingaben zum
Bebauungsplan von Bürgern eingereicht. Kann das Bezirksamt darlegen, wie es
diese Eingaben fundiert bewertet hat, in welchem Zeitrahmen die Bewertung
erfolgt ist und wie diese Eingaben bei der Entscheidungsfindung der BVV
angemessen berücksichtigt wurden? 3. Das Bezirksamt behauptet im
Bebauungsplan, dass mit dem Bauvorhaben eine durchgehende “grüne”
Verbindung zwischen dem Olivaer Platz und dem Preußenpark geschaffen wird. Kann
das Bezirksamt erklären, was es damit meint, wo doch a) der Olivaer Platz
selbst bebaut werden soll, b) zwischen der Kolonie Württemberg und dem
Preußenpark vier Straßenzüge verlaufen und c) die einzige Grünfläche zwischen
Preußenpark und Olivaer Platz durch das Vorhaben zerstört wird? 4. Durch den Bebauungsplan soll eine
Geschossflächenzahl von 2,8 für das Bauvorhaben des Investors zugelassen
werden. Das ist mehr als das Doppelte der durch die Baunutzungsverordnung
erlaubte Geschossflächenzahl von maximal 1,2. Kann das Bezirksamt die
objektiven Gründe nennen, die es veranlasst haben, eine solche große Abweichung
von der Baunutzungsverordnung für den Investor zu erlauben? 5. Hält es das Bezirksamt für politisch
verantwortbar, dass sich der Liegenschaftsfonds in seinem Vertrag mit dem
Investor verpflichtet hat, den Kleingärtnern bis 3. Februar 2008 (also in zehn
Tagen) zu kündigen, obwohl die Planungshoheit ausschließlich beim Bezirksamt
bzw. bei der BVV liegt und diese nicht durch sachwidrige Erwägungen zu einer
vorschnellen Verabschiedung eines Bebauungsplanes gezwungen werden sollten? 3. Bürgerfrage Joachim
Neu betr.
Vergangenheitsbewältigung durch Privatisierung? – Reichskriegsgericht
und Bezirkserinnerungskultur 1. In welcher allen Bürgerinnen und
Bürgern zugänglichen Form wird in der privatisierten Immobilie (Atrion am
Lietzensee), dem ehemaligen Reichskriegsgericht (RKG) und höchsten Gericht der
NS-Militärgerichtsbarkeit, an die dort über 1400 gefällten Todesurteile
erinnert? 2. Gibt es vom Bezirksamt Kontakte zum
Investor des “Atrion am Lietzensee”, um zum Ausgleich für die
Umwidmung des authentischen Gerichtssaales zur “Cognaclounge” am
Ort die “NS-Blutjustiz” adäquat darzustellen? 3. Unterstützt das Bezirksamt
Bemühungen, die Wanderausstellung zur NS-Militärjustiz “Was damals Recht
war...” als ständige Ausstellung im Bezirk unterzubringen (z. B. im
ehemaligen Gerichtssaal - jetzt Gemeinschaftsraum im Atrion am Lietzensee -
oder in der gegenüberliegenden Lietzenseegrundschule)? 4. Gibt es Konzepte im Bezirksamt, die
Orte der NS-Militärjustizopfer und des NS-Unrechts in
Charlottenburg-Wilmersdorf als Lernort z. B. mit Informationstafeln kenntlich
zu machen (wie beispielsweise im Ortsteil Schöneberg)? 5. Wie wird das Bezirksamt jetzt - nach
der Öffnung der Murellenschlucht für die Bevölkerung - im Zentrum der
ehemaligen Schießanlage auf die Hinrichtung der ca. 230
“Wehrkraftzersetzer” hinweisen? |
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