Drucksache - 0681/3  

 
 
Betreff: Bürgerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.01.2008 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Bürgerfragen

1

1. Bürgerfrage:                 Cemhan Alim

                                           betr. Ausbildung im Bezirksamt

 

1.      Wie viele Auszubildende in den Verwaltungsbereichen sind momentan in der Behörde beschäftigt?

2.      Wird die Ausbildungssituation in Berlin dabei bedacht – sprich: Jugendarbeitslosigkeit ?

3.      Was sind die Einstellungskriterien im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf (z.B. anderer Geburtsort als Berlin) ?

4.      Wie hoch ist der Anteil an Migranten in den Ausbildungsberufen?

5.      Spiegelt die Personalpolitik des Bezirksamtes die gesellschaftliche Vielfalt Berlins wieder (Mitarbeiter mit Migrationshintergrund)?

 

Das Bezirksamt beantwortet die o.g. Bürgeranfrage schriftlich wie folgt:

 

1.      Wie viele Auszubildende in den Verwaltungsbereichen sind momentan in der Behörde beschäftigt?

 

Derzeit sind in Ausbildung:

 

20        Fachangestellte für Bürokommunikation

23                Kauffrauen/Kaufmänner für Bürokommunikation

20        Verwaltungsfachangestellte

 

2.      Wird die Ausbildungssituation in Berlin dabei bedacht – sprich: Jugendarbeitslosigkeit?

 

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf gehört seit vielen Jahren zu den Behörden mit den höchsten Einstellungszahlen im Ausbildungsbereich. Das Bezirksamt  vertritt die Auf­fassung, dass der öffentliche Dienst Vorbild beim Anbieten von Ausbildungsplätzen sein muss, auch dann, wenn die dauerhafte Übernahme nach erfolgreich bestandener Abschluss­prüfung derzeit nicht gewährleistet werden kann. Eine solide und weit über die Verwend­barkeit im öffentlichen Dienst hinausgehende Ausbildung ist an sich bereits eine gute Berufs­grundlage für junge Menschen!

 

3.      Was sind die Einstellungskriterien im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf (z.B. anderer Geburtsort als Berlin)?

 

Grundvoraussetzung ist der erfolgreicher Besuch einer Oberschule (Mindestvoraussetzung erweiterter Hauptschulabschluss) und eine Eignung für den Dienst in der allgemeinen Ver­waltung.

 

Bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen findet eine durch Art. 33 (2) GG vorgegebene Bestenauslese statt. Grundlage für die Auswahlentscheidung ist der Notendurchschnitt des letzten Zeugnisses, bzw. – sofern zum Zeitpunkt der Bewerbung vorhanden - des Abschluss­zeugnisses der 10. Klasse. Darüber hinaus werden die Noten der Fächer Deutsch, Mathematik und Geschichte betrachtet. Fehlzeiten müssen entschuldigt sein.

In einem Einstellungstest müssen die Bewerber/innen Ihre Eignung für den angestrebten Be­ruf nachweisen. Der Geburtsort der Bewerber/innen ist für die Auswahlentscheidung uner-heblich, da alle Be­werber/innen in jedem Bundesland die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten haben (Art. 33 (1) GG).

 

4.      Wie hoch ist der Anteil an Migranten in den Ausbildungsberufen?

 

Derzeit befinden sich drei Auszubildende mit Migrationshintergrund in einem Ausbildungs­verhältnis in den büroorientierten Berufen.

 

5.      Spiegelt die Personalpolitik des Bezirksamtes die gesellschaftliche Vielfalt Berlins wieder (Mitarbeiter mit Migrationshintergrund)?

 

Nein, in Bezug auf die aktuelle Zusammensetzung unserer Auszubildenden. Deshalb unter­nimmt das Bezirksamt vielfältige Anstrengungen im Rahmen seiner “Diversity”-Aktivitäten (Förderung von Vielfalt), junge Menschen mit Migrationshintergrund bei gleichzeitig guten schulischen Leistungen für eine Bewerbung zur Ausbildung im öffentlichen Dienst des Be­zirks zu gewinnen. Dies erfolgt z.B. in Presseerklärungen, im Internet sowie durch Interviews im fremdsprachigen Fernsehen bzw. in Printmedien, die in unserer Stadt erscheinen.

 

Joachim Krüger

Bezirksstadtrat

 

 

 

2. Bürgerfrage:                 Paul-Gerhard Lichtenthäler

                                           betr. Kolonie Württemberg

 

1.      Die Kolonie Württemberg hat seit über 80 Jahren eine wichtige ökologische, soziale, stadthistorische und infrastrukturelle Funktion im Wohngebiet. Warum hat das Bezirksamt darauf verzichtet, untersuchen zu lassen, welche ökologischen, sozialen, stadthistorischen und infrastrukturellen Folgen eine Vernichtung der Gärten zu Gunsten von 220 Luxuswohnungen haben wird?

 

2.      Es wurden mehr als 2000 Eingaben zum Bebauungsplan von Bürgern eingereicht. Kann das Bezirksamt darlegen, wie es diese Eingaben fundiert bewertet hat, in welchem Zeitrahmen die Bewertung erfolgt ist und wie diese Eingaben bei der Entscheidungsfindung der BVV angemessen berücksichtigt wurden?

 

3.      Das Bezirksamt behauptet im Bebauungsplan, dass mit dem Bauvorhaben eine durchgehende “grüne” Verbindung zwischen dem Olivaer Platz und dem Preußenpark geschaffen wird. Kann das Bezirksamt erklären, was es damit meint, wo doch a) der Olivaer Platz selbst bebaut werden soll, b) zwischen der Kolonie Württemberg und dem Preußenpark vier Straßenzüge verlaufen und c) die einzige Grünfläche zwischen Preußenpark und Olivaer Platz durch das Vorhaben zerstört wird?

 

4.      Durch den Bebauungsplan soll eine Geschossflächenzahl von 2,8 für das Bauvorhaben des Investors zugelassen werden. Das ist mehr als das Doppelte der durch die Baunutzungsverordnung erlaubte Geschossflächenzahl von maximal 1,2. Kann das Bezirksamt die objektiven Gründe nennen, die es veranlasst haben, eine solche große Abweichung von der Baunutzungsverordnung für den Investor zu erlauben?

 

5.      Hält es das Bezirksamt für politisch verantwortbar, dass sich der Liegenschaftsfonds in seinem Vertrag mit dem Investor verpflichtet hat, den Kleingärtnern bis 3. Februar 2008 (also in zehn Tagen) zu kündigen, obwohl die Planungshoheit ausschließlich beim Bezirksamt bzw. bei der BVV liegt und diese nicht durch sachwidrige Erwägungen zu einer vorschnellen Verabschiedung eines Bebauungsplanes gezwungen werden sollten?

 

 

3. Bürgerfrage                  Joachim Neu

                                           betr. Vergangenheitsbewältigung durch Privatisierung? –

                                           Reichskriegsgericht und Bezirkserinnerungskultur

 

1.      In welcher allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglichen Form wird in der privatisierten Immobilie (Atrion am Lietzensee), dem ehemaligen Reichskriegsgericht (RKG) und höchsten Gericht der NS-Militärgerichtsbarkeit, an die dort über 1400 gefällten Todesurteile erinnert?

 

2.      Gibt es vom Bezirksamt Kontakte zum Investor des “Atrion am Lietzensee”, um zum Ausgleich für die Umwidmung des authentischen Gerichtssaales zur “Cognaclounge” am Ort die “NS-Blutjustiz” adäquat darzustellen?

 

3.      Unterstützt das Bezirksamt Bemühungen, die Wanderausstellung zur NS-Militärjustiz “Was damals Recht war...” als ständige Ausstellung im Bezirk unterzubringen (z. B. im ehemaligen Gerichtssaal - jetzt Gemeinschaftsraum im Atrion am Lietzensee - oder in der gegenüberliegenden Lietzenseegrundschule)?

 

4.      Gibt es Konzepte im Bezirksamt, die Orte der NS-Militärjustizopfer und des NS-Unrechts in Charlottenburg-Wilmersdorf als Lernort z. B. mit Informationstafeln kenntlich zu machen (wie beispielsweise im Ortsteil Schöneberg)?

 

5.      Wie wird das Bezirksamt jetzt - nach der Öffnung der Murellenschlucht für die Bevölkerung - im Zentrum der ehemaligen Schießanlage auf die Hinrichtung der ca. 230 “Wehrkraftzersetzer” hinweisen?

 

 

 

 


 

 
 

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