Drucksache - 0649/3
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Die BVV hat in ihrer Sitzung vom
29.05.2008 beschlossen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu
prüfen, ob an Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf im Rahmen von
Kunstprojekten Flächen zum Besprühen zur Verfügung gestellt werden können. Das
Bezirksamt wird gebeten, die Umsetzung positiv zu unterstützen. Beschluss des Kinder- und
Jungendparlaments vom 10.12.2007 (11/5) Das Bezirksamt teilt dazu mit: Die Abteilung Bauwesen hat dem Schulträger zunächst folgende Kriterien für die Auswahl von Flächen zum legalen Besprühen benannt: „Vor dem Besprühen der vom
Schulträger bereit gestellten Flächen ist eine Besichtigung mit dem zuständigen
Bauleiter erforderlich, denn der Untergrund muss bestimmte bauliche
Voraussetzungen haben. Die Beschaffenheit der zu besprühenden Fläche sollte
fest, rissfrei und tragfähig sein (z.B. Putzflächen). Klinker- oder
Natursteinflächen stehen nicht zum Besprühen zur Verfügung. Denkmalgeschützte Gebäude sind keinesfalls zum Besprühen
freizugeben. Es sind Flächen zu wählen, die keine
„Erweiterungsmöglichkeiten“ bieten und die von einem
„Schulverantwortlichen“ (z.B. Kunstlehrer) permanent kontrolliert
werden. Soweit wie möglich sollte auf das Besprühen von Außenwänden, die von
öffentlich zugänglichen Flächen außerhalb der Schule sichtbar sind, verzichtet
werden. Bei einer Durchmischung von „Kunst“ und
Schmierereien wird die Serviceeinheit Hochbau und Immobilienwirtschaft die
sofortige Entfernung veranlassen.“ Der Schulträger wird diesen Zwischenbericht nun den für den Bereich Kunst verantwortlichen Lehrkräften über die Regionale Schulaufsicht zuleiten. Es bleibt somit abzuwarten, welche Schulen an der Durchführung eines Graffiti-Kunstprojektes – ggf. im Zusammenhang mit dem bezirklichen Projektfonds Kulturelle Bildung – interessiert sind und über Flächen gemäß der von der Abt. Bauwesen benannten Kriterien verfügen. Monika Thiemen Reinhard
Naumann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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