Drucksache - 0649/3  

 
 
Betreff: Graffiti
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteherin 
Verfasser:Dr. Suhr 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.01.2008 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
04.03.2008 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
02.04.2008 
29. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen      
07.05.2008 
30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen vertagt   
21.05.2008 
31. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
29.05.2008 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 05.05.2008
2. Version vom 05.05.2008
3. Version vom 05.05.2008

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 29.05.2008 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob an Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf im Rahmen von Kunstprojekten Flächen zum Besprühen zur Verfügung gestellt werden können. Das Bezirksamt wird gebeten, die Umsetzung positiv zu unterstützen.

 

 

Beschluss des Kinder- und Jungendparlaments vom 10.12.2007 (11/5)

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

Die Abteilung Bauwesen hat dem Schulträger zunächst folgende Kriterien für die Auswahl von Flächen zum legalen Besprühen benannt:

 

„Vor dem Besprühen der vom Schulträger bereit gestellten Flächen ist eine Besichtigung mit dem zuständigen Bauleiter erforderlich, denn der Untergrund muss bestimmte bauliche Voraussetzungen haben. Die Beschaffenheit der zu besprühenden Fläche sollte fest, rissfrei und tragfähig sein (z.B. Putzflächen). Klinker- oder Natursteinflächen stehen nicht zum Besprühen zur Verfügung.

Denkmalgeschützte Gebäude sind keinesfalls zum Besprühen freizugeben.

Es sind Flächen zu wählen, die keine „Erweiterungsmöglichkeiten“ bieten und die von einem „Schulverantwortlichen“ (z.B. Kunstlehrer) permanent kontrolliert werden. Soweit wie möglich sollte auf das Besprühen von Außenwänden, die von öffentlich zugänglichen Flächen außerhalb der Schule sichtbar sind, verzichtet werden.

Bei einer Durchmischung von „Kunst“ und Schmierereien wird die Serviceeinheit Hochbau und Immobilienwirtschaft die sofortige Entfernung veranlassen.“

 

Der Schulträger wird diesen Zwischenbericht nun den für den Bereich Kunst verantwortlichen Lehrkräften über die Regionale Schulaufsicht zuleiten. Es bleibt somit abzuwarten, welche Schulen an der Durchführung eines Graffiti-Kunstprojektes – ggf. im Zusammenhang mit dem bezirklichen Projektfonds Kulturelle Bildung – interessiert sind und über Flächen gemäß der von der Abt. Bauwesen benannten Kriterien verfügen.

 

 

 

Monika Thiemen                                                                                           Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                                                                Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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