Auszug - Veränderungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz und ihre Auswirkungen  

 
 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 24.01.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
0660/3 Veränderungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz und ihre Auswirkungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Halten-Bartels 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung Herr BzStR Krüger:

Zur Beantwortung Herr BzStR Krüger:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, ich darf der Antwort vorweg schicken, dass ich mich auf eine schwerpunktmäßige, das Wesentliche ansprechende Antwort beschränken werde. Ich bin gerne bereit, alle Details, insbesondere detaillierte Zahlen im Ausschuss und für die dann sicherlich erfolgende Diskussion zu nennen.

 

Weiterer kurzer Vorspann: Betroffenenkreis, und das ist eben schon in einigem angesprochen worden, für unser Bezirksamt, das Feld der Fachoberschüler und Fachhochschüler, die nicht im dualen System, sondern in der Schule ihre Ausbildung machen. Es sind betroffen alle diejenigen, die durch das “Meister-BAföG” abgedeckt werden und es sind schließlich diejenigen Studenten, die in Italien studieren, da sind wir für die gesamte Bundesrepublik zuständig. Der Betroffenenkreis umfasst die Bezirke Spandau, Mitte, Tempelhof, Schöneberg, Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf, als die Wohnbezirke der betroffenen jungen Leute. Und eine einzige Zahl will ich Ihnen nennen, wir hatten zur Mitte des letzten Jahres in diesem Bereich ca. 10.000 Förderfälle.

 

Zu 1.

Was hat sich geändert? Auch hier global ganz kurz gesagt. Die Bedarfssätze für die BAföG-Empfänger sind um 10 % erhöht worden. Es sind neu hinzugekommen sehr bemerkenswerte Kinderzuschläge für die Auszubildenden, die bereits Kinder zu versorgen haben, sowie die Erhöhung der Zuschüsse für die Kranken- und Pflegefallversicherung und schließlich die Hinzuverdienstmöglichkeiten für alle Azubis bis zu einer Höhe von 400,-- Euro jetzt gleichmäßig geregelt. Darüber hinaus sind die Freibeträge, die ja immer in Diskussion kommen, wenn man guckt, was verdienen die Eltern entsprechend und was verdient ein mit im Haushalt des Auszubildenden Befindlicher, vielleicht Ehegatte oder Ehegattin. Diese Freibeträge sind um 8 % erhöht worden, so dass auch von hieraus der Kreis der Betroffenen sich ausweitet.

 

Das Ganze teilweise findet direkt, sofort zu Beginn diesen Jahres, teilweise mit Beginn des kommenden Schuljahres, also 2008 auf neun und des Wintersemesters am Ende 2008 statt.

 

Zu 2.

Im Bereich des “Meister-BAföG” haben wir analog zum BAföG-Gesetz genau dieselben Änderungen, weil alles das, was für die BAföG-Empfangenden Fachober- und Fachhochschüler gilt, auch für die Meister-BAföG-Empfänger nach dem AFBG gilt.  Was die Italienförderung angeht, haben wir bei ca. 1.000 geförderten Studenten jetzt die Möglichkeit, diese jungen Leute bereits ab Studienbeginn zu fördern und nicht erst, wie es bisher der Fall war, nach dem sie eine Grundeinheit an einer Deutschen Universität absolviert haben und dann nach Italien gegangen sind.

 

Zu 3.

Im Mittelpunkt der Reform, und das ist wirklich ein Unterschied, dieses 22. Änderungs-BAföG-Gesetzes, zu vielen, die vorher ja auch nur kleine Änderungen umfassten, ist das Grundziel, dass jedem ausländischen Jugendlichen mit dauerhafter Bleibeperspektive in Deutschland die Förderung des BAföGs ermöglicht werden soll. Zielsetzung auch ganz klar:

 

Nach erfolgreicher Ausbildung soll ein solcher Jugendlicher mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der deutschen von staatlichen Transferzahlungen unabhängig gemacht werden. Dazu gibt es eine Fülle von Regelungen, die letztendlich vielen jungen Menschen die Förderung hier ermöglicht, und zwar unabhängig davon, ob sie Eltern haben, die über viele Jahre in Deutschland gelebt und gearbeitet und damit  Abgaben in die Sozialversicherung gezahlt haben, was bisher der Fall war bzw. ob sie das selbst geleistet haben.

 

Wir haben also den großen Vorteil, dass mit dem neuen 22. BAföG-Änderungsgesetz die Integrationslinie, die damit von der Bundesregierung beschrieben wird, sich sehr deutlich und sehr handfest nachvollziehbar an dieser Stelle deutlich macht.

 

Zu 4.

Laut der Bundesregierung erwarten wir durchschnittlich 18 % mehr Fälle. Das bedeutet bei etwa 11.000 Anträgen in 2007 eine Steigerung von mindestens 2.000 Fällen für das kommende Jahr. Nun haben wir unsere Erfahrungen bei der letzten großen Reform des Jahres 2003 gemacht, wo 20 % mehr prophezeit wurden, bis heute sind es 81 % Steigerung, was unseren Bezirksbereich angeht. Wir müssen auch davon ausgehen, dass insbesondere diese Änderung des § 8 der Ausländerförderung zu einer enormen Mehrzahl an Anträgen führt, denn es befinden sich in unserem Bereich die Bezirke etwa wie Mitte und Neukölln, wo sehr hohe Anteile an ausländischer Bevölkerung, gerade junger Menschen sind, die dann entsprechend betroffen sind.

 

Zu 5.

Wir bemühen uns derzeit um ein gemeinschaftliches, abgestimmtes Vorgehen mit den beiden anderen BAföG-Ämtern in Lichtenberg und Pankow.

Ich habe heute gerade ein Schreiben schlussgezeichnet, mit dem wir uns gemeinschaftlich an die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die ja unsere vorgesetzte Behörde in diesem Bereich ist, wenden, um zu erreichen, dass es zu einer Erhöhung der Planmengen für die Ausbildungsförderung für das Jahr 2009 um diese angesprochenen zumindest 18 % kommt, damit entsprechende Personalmittel auch zur Bewältigung dieser Aufgaben zur Verfügung stehen.

 

Ich mache auch keinen Hehl daraus, dass es sehr schwer sein wird, aus eigenen Kräften der Abteilung, diese Mehrarbeit zu leisten, denn das Wohnungsamt als Baustelle oder Bruchstelle für abzuziehende Kräfte ist nun langsam in dieser Hinsicht versiegt, da haben wir keine Möglichkeit mehr, Umlagefinanzierung im Bezirksamt wird sicher auch kein Tabu sein, aber Sie wissen wie schwer das ist, ZA-Kräfte laufen aus, haben wir keine Zugriffsmöglichkeit mehr. Wir haben uns verständigt, auf den Stellen-Pool zuzugehen, denn selbst wenn es an dieser Stelle ja nicht darum geht, Gelder reinzuholen, sondern die Gelder entsprechend jetzt nach den neuen Richtlinien zu verteilen, sollte es eigentlich möglich sein, hierfür Personal auf diesem Wege zu gewinnen. Wir brauchen das mindestens ein halbes Jahr vor dem Einsetzen des nächsten Runs, d. h. also vor dem kommenden Sommer, damit die Damen und Herren, die das dann zusätzlich leisten sollen, auch vernünftig geschult sind und mit voller Kraft die Arbeit angehen können, schließlich sind wir bemüht, eine sehr effektive Gestaltung unseres Beratungs- und Servicesystems im Bezirk für all die Schülerinnen und Schüler, die bereits jetzt nachfragen und klare Antworten haben wollen, auf die Beine zu stellen und ich bin schon jetzt meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dankbar, dass sie sich dieser Herausforderung mit großer Kraft stellen. Ich danke Ihnen.

 

 
 

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