Drucksache - 0371/3
Die BVV
beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt, eine Bebauung der Gerhart-Hauptmann-Anlage mit vier
Einzelgebäuden planungsrechtlich vorzubereiten. Dabei sind
folgende Kriterien zu beachten: 1.
Es
ist bei der Bebauung die Berliner Traufhöhe entsprechend der Gebäudehöhe in der
Meierottostraße zu beachten und keinesfalls zu überschreiten. 2.
Die
Kinderspiel- und Bolzplätze sind auf Kosten des Investors im bisherigen
Flächenvolumen zu sichern. 3.
Für
die vier Häuser und alle Flurstücke im gesamten Bereich der
Gerhart-Hauptmann-Anlage ist eine ausschließliche Wohnnutzung planungsrechtlich
festzuschreiben. 4.
In
einer Tiefgarage ist nur die Anzahl an Stellplätzen vorzusehen, die für die
Bewohner der vier Wohnhäuser erforderlich ist. 5.
Die
Bar jeder Vernunft ist durch den Investor zu versetzen und gegen Emissionen zu
sichern. 6.
Der
Spielbetrieb im Haus der Berliner Festspiele ist zu sichern, insbesondere ist
der Lieferverkehr zum Haus der Berliner Festspiele zu gewährleisten und eine
Abschirmung der Wohnbebauung gegen den bei der Anlieferung entstehenden Lärm
vorzusehen. Die Kosten sind durch den Investor zu tragen. 7.
Die
Kosten der Neugestaltung der verbliebenen Fläche der Gerhart-Hauptmann-Anlage
hat der Investor zu tragen. Er ist darüber hinaus an ihren Unterhaltungskosten
zu beteiligen. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin |
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