Zur
Beantwortung Herr BzStR Naumann:
Frau
Vorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Jugendgewalt im Bezirk,
Fakten, Maßnahmen und Handlungsspielräume lautet die Große Anfrage der Fraktion
der SPD. Wie wir alle wissen, aus aktuellem Anlass einer bundespolitischen
Diskussion, die möglicherweise etwas mit dem bevorstehenden Wahlsonntag in
Hessen und Niedersachsen zu tun hat.
Zur Großen
Anfrage:
Eingangs ist anzumerken, dass die Fragestellungen zu 1.
bis 3. durch die Zentralstelle für Prävention bei dem Polizeipräsidenten in
Berlin beantwortet wurden. Ergänzend werde ich noch Ausführungen aus Sicht der
zum Jugendamt gehörenden Bezirksjugendgerichtshilfe machen.
Zu 1.
Die
Zuarbeit der Polizei: Im Berliner Stadtbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf werden
im Rahmen der täterorientierten Ermittlungsarbeit insgesamt elf kiezorientierte
Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtäter sowie 21 Intensiv- bzw. Mehrfachtäter
unter 21 Jahren von der Polizeidirektion 2 betreut. Sie wissen, die
Polizeidirektion 2 ist für Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau verantwortlich.
Die
Aufschlüsselung nach Alter und Geschlecht ist den nachfolgenden Tabellen zu
entnehmen. Zunächst die kiezorientierten Mehrfachtäterinnen und Täter:
Männlich:
einmal 13, einmal 15, einmal 16, zweimal 17, einmal 18, einmal 19, einmal 20
Jahre = acht.
Weiblich:
einmal 16, einmal 17, einmal 19 = drei. Macht 11.
Bezogen auf
die 21 Intensiv- bzw. Mehrfachtäter unter 21 Jahren ausschließlich männlich wie
folgt:
Zweimal 14,
einmal 15, dreimal 17, sechsmal 18, fünfmal 19, dreimal 20 Jahre alt = 21.
Soweit die
Information der Polizei dazu. Die Jugendgerichtshilfe (JGH) erhält nur
vereinzelt Meldungen der Polizei über den erst genannten Personenkreis der
kiezorientierten Mehrfachtäterinnen und Mehrfachtäter. Teilweise ergibt sich
dies auch aus den polizeilichen Schlussberichten. Diese Tätergruppe wird in der
Jugendgerichtshilfe nicht gesondert erfasst. Die JGH Charlottenburg-Wilmersdorf
betreut z. Z. 15 männliche Jugendliche und Heranwachsende, die im Januar 2008
jünger als 21 Jahre alt gewesen sind. Diese werden von der Abteilung 47 der
Staatsanwaltschaft Berlin als Intensivtäter geführt und wenn Sie jetzt noch im
Kopf haben, dass da ein Unterschied ist, 21 zu 15, dann ist das hier erklärt,
dass nicht alle von der Polizei als Intensivtäter bezeichneten Personen bei der
Staatsanwalt als solche geführt werden. Da gibt es also ein Delta.
Die JGH hat
ihrerseits die 15 zahlenmäßig erfasst und wenn es eben zu schnell ging, dann
sage ich es etwas langsamer.
Ein
männlicher Jugendlicher 15 Jahre alt, ein weiterer 16, zwei 17, einmal 18, zwei
19, vier 20 und vier 21 Jahre alt.
Zu 2.
Die Polizei
hat mitgeteilt, die Erhebung dieser Zahlen wäre nur im Rahmen einer
Sonderauswertung mit unvertretbarem Aufwand möglich. In der Anlage 1 ist ein
Auszug des Jahresberichts “Polizeiliche Kriminalstatistik 2006
Berlin” über die Sonderauswertung Intensivtäter enthalten, die sich
jedoch auf Berlin bezieht. Die Kopie, ich hatte es eben aus aktuellem Anlass
erwähnt, erhalten die Fraktionen und die Fraktionslosen im Anschluss an die
Beantwortung.
In der
JGH-Statistik (jetzt also nicht mehr
Polizei, sondern Bezirksamt) der Bezirke werden Verfahren gezählt, wobei
einzelne Verfahren mehrere Straftaten beinhalten können, was bei Intensivtätern
häufig der Fall ist. Abgeschlossene Verfahren im Bezirk insgesamt im Jahr 2005:
1.152. Im Jahr 2006 (etwas weniger): 1.036. Im Jahr 2007 (Steigerung): 1.302.
Von diesen
Verfahren - Intensivtäterverfahren 2005:
20 und ein noch nicht verhandeltes Verfahren. 2006: 24 und sieben noch nicht
verhandelte Verfahren und 2007: 5 und sechs noch nicht verhandelte Verfahren.
Von den
oben bereits genannten 15 Intensivstraftätern ist eine Person erst im November
2007 14 Jahre und damit strafmündig geworden. Ein Verfahren gab es hier in der
JGH noch nicht. Ein Intensivtäter hat im Jahr 2005 keine Straftaten begangen.
Ein weiterer Intensivtäter hat in den Jahren 2006 und 2007 keine Straftaten
begangen. Sechs Intensivtäter haben im Jahr 2007 keine Straftaten begangen.
Folgende
Taten wurden begangen: Raub, schwerer Raub, räuberische Erpressung, gefährliche
Körperverletzung, Diebstahl, Bandendiebstahl mit Waffe, BTM-Vergehen,
BTM-Handel, Sachbeschädigung, Betrug, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und
Verkehrsvergehen. Eine große Zahl der Taten wurde gemeinschaftlich begangen.
Zu 3.
Wieder die
Polizei. Von Seiten der Polizei werden Intensiv- bzw. Mehrfachtäter der
Jugendgewalt/Kriminalität durch täterorientierte Ermittlungsarbeit im zweiten
Kommissariat der dritten Inspektion in den Polizeidirektionen bzw. durch einen
Sachbearbeiter im LKA betreut. Ziel ist es, dass sich immer derselbe
Polizeibeamte mit dem Intensivtäter befasst. In besonders schweren Fällen wird
dem Intensivtäter auch ein ganz bestimmter Staatsanwalt zugeordnet. Im LKA 7
werden Zentrallisten der kiezorientierten bzw. Intensivtäter geführt.
Grundsätzlich
hat jedes Opfer von Straftaten die Möglichkeit,
polizeiliche Hilfs- und Unterstützungsmaßnahme in Anspruch zu nehmen.
Die Opferschutzmaßnahmen und Angebote richten sich auch an Opfer von
Straftaten, die von Jugendlichen oder Heranwachsenden Mehrfach- und
Intensivstraftätern verübt worden sind. Die Unterstützung von Opfern nach einer
Straftat zur Abwendung weiterer Schädigungen und Belastungen in dem
Ermittlungsverfahren ist ein vordergründiges Anliegen des Opferschutzes, an dem
sich auch die Berliner Polizei orientiert.
Die
Opferschutzmaßnahmen können unterschiedlich ausgerichtet sein und sind von den
individuellen Bedürfnissen und Erwartungen eines Opfers und den erlittenen
physischen und psychischen Verletzungen abhängig. Der Umgang mit Opfern, die
sich in akuten Krisensituationen befinden, bedarf größter Sensibilität. Bei den
Polizeieinsätzen sind die Beamten und Beamtinnen stets darum bemüht, die
Bedürfnisse und Interessen von Opfern zu berücksichtigen und ihnen eine
kompetente Unterstützung zukommen zu lassen.
Zu den
Opferschutzmaßnahmen, die von der Polizei gewährleistet werden, gehören die
Aufklärung und Beratung über die Inanspruchnahme der einem Verletzten in einem
Strafverfahren zustehenden Mitwirkung und Informationsrechte sowie die
Möglichkeit der Unterstützung und Hilfe durch eine Opferhilfeeinrichtung.
In der
Behörde gibt es in jeder Polizeidirektion Opferschutzbeauftragte, die in
ausgewählten Einzelfällen die gezielte Unterstützung,...
Frau Dr. Suhr:
Kommen Sie zum Schluss
bitte...
Herr BzStR Naumann:
...Stabilisierung und
schnelle Vermittlung an professionelle Einrichtungen und Behörden
gewährleisten. Polizeiliche Präventionsprojekte in Charlottenburg-Wilmersdorf
können aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Björn Jotzo
– FDP – vom 4. September 2007 entnommen werden, auch hier erhalten
die Fraktionen und Fraktionslosen eine Kopie.
Frau Dr. Suhr:
Vielen Dank, Herr Naumann,
die 10 Minuten sind um.
Herr BzstR Naumann:
Ja, Frau Vorsteherin, wir
müssen uns verständigen, ich habe noch drei Seiten....
Frau Dr. Suhr:
Nein, das können wir
nicht, die Redezeit ist abgelaufen.
Herr BzStR Naumann:
Hiermit schließe ich die
Beantwortung.