Am 25. November 1941 erging die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz. Nach dieser verloren alle deutschen Juden, die sich im Ausland aufhielten, auf einen Schlag ihre deutsche Staatsangehörigkeit und ihr gesamtes Vermögen – das an das Deutsche Reich fiel. Diese Bestimmung sollte das bisherige Ausbürgerungsverfahren für die deutschen Juden vereinfachen. Tatsächlich wurde die 11. Verordnung dann nicht nur auf die jüdischen Emigranten angewendet, sondern auch auf die seit Herbst 1941 deportierten deutschen Juden, die nach der behördlichen Terminologie „mit dem Überschreiten der Reichsgrenzen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegten“.
Der Finanzverwaltung oblag hierbei die Aufgabe, den zurückgelassenen Hausrat sowie das übrige Vermögen der deportierten und in den Vernichtungsstätten im Osten ermordeten deutschen Juden zu verwalten und zu verwerten. Im gesamten Reich wurden zu diesem Zweck besondere Dienststellen bei den Oberfinanzpräsidien gegründet, da die Kapazitäten des Finanzamts Moabit-West hierfür nicht ausgereicht hätten.
Die Vermögensverwertungsstelle beim Oberfinanzpräsidenten Berlin bestand seit dem 1. Januar 1942 und übernahm das gesamte Personal der Ausbürgerungsabteilung von Moabit-West einschließlich ihres Leiters Willy Bötcher (Foto), der zum Oberregierungsrat befördert wurde. Mit der Zusammenlegung der Oberfinanzpräsidien Berlin und Brandenburg im April 1942 wurde die in der Straße Alt Moabit Nr. 143/144 ansässige Behörde auch zuständig für die Enteignungen der Juden in Brandenburg.