Vertrauensanwalt

Das Land Berlin hat zur Korruptionsbekämpfung einen Vertrauensanwalt. Bei einem vermuteten Fehlverhalten von Bediensteten in den Behörden des Landes sowie den Unternehmen und Einrichtungen, in denen das Land im Aufsichtsrat vertreten ist, kann dieser aktiv werden und entsprechende Maßnahmen einleiten. Bürgerinnen und Bürger, selbstverständlich auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, können sich an den Vertrauensanwalt wenden.

Vertrauensanwalt

Als vierte Säule der Korruptionsbekämpfung steht der Vertrauensanwalt den Hinweisgebenden als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung. Als Anlaufstelle nimmt er Mitteilungen entgegen, die Verdachtsmomente für ein Fehlverhalten in der öffentlichen Verwaltung enthalten, bei dem es um Korruptionsstraftaten oder andere schwerwiegenden Verfehlungen zu Lasten insbesondere der finanziellen Interessen des Landes geht. Nach pflichtgemäßer Prüfung der vorliegenden Hinweise trifft der Vertrauensanwalt die Entscheidung darüber, ob ein konkreter Anfangsverdacht nach den Maßstäben der Strafprozessordnung gegeben ist und der Vorgang damit an die zuständige Behörde zur weiteren Verfolgung abgegeben wird. Er soll insoweit auch beratende Funktion haben, so dass Hinweisgebende sich auch an ihn wenden können, wenn sie sich nicht sicher sind, ob ihre Informationen einen korruptiven Sachverhalt erfassen.

Für den Vertrauensanwalt wurde ein Gesamtkonzept erarbeitet, in dem der Schutz der Anonymität der Hinweisgebenden so umfassend wie nach der derzeitigen Rechtslage möglich ausgestaltet worden ist.

Fachdienststelle im Landeskriminalamt

Ferner haben Sie die Möglichkeit, Hinweise auf Korruptionsdelikte für die Fachdienststelle im Landeskriminalamt in einem virtuellen Briefkasten zu hinterlegen. Ihre Anonymität wird hierbei garantiert, Ihre IP-Adresse wird nicht gespeichert.

Das System ermöglicht es Ihnen, mit den Ermittlungsbeamten des LKA Berlin zu kommunizieren, ohne dass Ihre Anonymität aufgehoben wird. Sie haben die Möglichkeit auf für den Fortgang des Verfahrens wichtige Fragen zu antworten, ohne selbst in Erscheinung zu treten, denn das Hinweisgebersystem lässt keine Rückschlüsse auf den Absender zu.

Sie erreichen das Anonyme Hinweisgebersystem des LKA Berlin mit folgender Internetadresse (bitte kopieren Sie die Internetadresse und fügen sie diese in einem neuen Browserfenster ein. Dies ist erforderlich, um Ihre Anonymität zu wahren!): www.lka-berlin-hinweisgebersystem.de

Bitte beachten Sie, dass die anonyme Hinweisgeberstelle für Vorfälle innerhalb des Landes Berlin zuständig ist. Es wird 100 % Anonymität bei der Hinweisgebung zugesichert. Es wird empfohlen, für die Abgabe von Hinweisen private Rechner zu benutzen!