Transparente Liegenschaftspolitik

Mit dem Konzept zur Transparenten Liegenschaftspolitik hat das Land Berlin umfangreiche Leitlinien zum künftigen Umgang mit landeseigenen Grundstücken auf den Weg gebracht.

Ziel ist eine nachhaltige Stadtentwicklungspolitik mit langfristig-strategischer Ausrichtung. Deren Schwerpunkt bildet eine stärkere Berücksichtigung wirtschafts-, wohnungs-, kultur- und stadtentwicklungspolitischer Ziele, welche auch Aspekte des Umweltschutzes, der Energieeffizienz und des Klimaschutzes beinhalten. Zudem erfolgt damit eine Abkehr vom Vorrang des Verkaufs.

Nach diesen Prämissen werden alle Landesliegenschaften einer Kategorisierung (Clusterung) hinsichtlich ihrer gegenwärtigen sowie künftigen Nutzung bzw. Verwertung unterzogen. Die Clusterung soll bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen sein – in Abstimmung mit den Berliner Bezirken. Die Cluster lauten:

  • Fachvermögen
  • Grundstück der Daseinsvorsorge
  • Grundstück mit Entwicklungsperspektive
  • Grundstück mit Vermarktungsperspektive

Berlin hat eine Fläche von rund 89.000 Hektar (890 km²). Etwa 420 km² der Fläche des Landes Berlin befinden sich im Eigentum des Landes Berlin. 93 Prozent davon dienen ausweislich der Angaben des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) nach den bislang vorgenommenen Einschätzungen der Verwaltung der Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge und sind als Fachvermögen gekennzeichnet.

64 Prozent des Fachvermögens sind Gewässer und Grünflächen und 25 Prozent sind Verkehrsflächen. Gewässereigentum Berlins meint, das Land Berlin ist Eigentümer ab “Gewässern II. Ordnung”. Dazu zählen z.B. der Lietzensee in Charlottenburg, der Orankesee, der Obersee in Hohenschönhausen, der Weiße See in Weißensee oder der Grunewaldsee.

Übriges Fachvermögen im Land Berlin, also außer Gewässer, Grün- und Verkehrsflächen, können beispielsweise Verwaltungsgebäude, Schulen, Kitas, Sportplätze, Kultureinrichtungen, oder Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sein.

3 Prozent sind Grundstücke, die für Fachaufgaben nicht mehr benötigt werden; sie sind derzeit als sogenanntes Finanzvermögen gebucht.

Clusterung

Die Clusterung ist ein wichtiges Element der wachsenden Stadt. Dank der Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik gelingt es immer besser, die oben genannten Ziele beim Umgang mit den landeseigenen Liegenschaften zu berücksichtigen und umzusetzen. Das zeigen auch die aktuellen Herausforderungen bei der Flüchtlingsunterbringung und der Bereitstellung von sozialem Wohnraum. Die transparente und schnelle Erfassung geeigneter Liegenschaften beschleunigt die Abstimmung und erleichtert die Konsensfindung.

Die Clusterung nimmt der Portfolioausschuss wahr. Der Ausschuss besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachverwaltungen, Bezirke und der Finanzverwaltung. Die technische Unterstützung der Clusterung liegt bei der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM).

Im Rahmen der Transparenten Liegenschaftspolitik werden weniger Grundstücke verkauft. Beispielsweise können Grundstücke, die sich zum Geschosswohnungsbau eignen, als Sachwert in die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften eingebracht werden, um so im Gegenzug günstigere Wohnungen anbieten zu können. Veräußerungsperspektive haben Liegenschaften, die ohne Bedeutung für den Infrastrukturbedarf der wachsenden Stadt sind.

Das Berliner Abgeordnetenhaus wird regelmäßig über die Clusterung der Liegenschaften mit Blick auf die gegenwärtige und künftige Nutzung bzw. Verwertung unterrichtet

Konzeptverfahren

Konzeptverfahren sind Vermarktungsverfahren, die der Durchsetzung stadtentwicklungs-, wirtschafts-, kultur- und sozialpolitischer Ziele des Landes Berlin dienen.

Grundsätzlich kommt die Durchführung eines Konzeptverfahrens nur dann in Betracht, wenn ein Grundstück vom Portfolioausschuss dem Cluster Entwicklungsperspektive zugeordnet ist.

Die Verfahren werden von der BIM GmbH durchgeführt. Die Vergabeentscheidung erfolgt primär nach der Bewertung des vorgelegten Nutzungskonzeptes entsprechend einer in der Ausschreibung vorgegebenen Bewertungsmatrix.

Steuerungsausschuss Konzeptverfahren

Die inhaltlichen Kriterien für die Konzeptverfahren werden der BIM GmbH durch den Steuerungsausschuss Konzeptverfahren vorgegeben. Die vom Steuerungsausschuss zu entwickelnde Bewertungsmatrix wird Bestandteil des Exposés. Dabei sind vom Steuerungsausschuss inhaltliche Festlegungen mindestens zu folgenden Hauptkategorien zu treffen und das Verhältnis der Kriterien untereinander festzulegen:

  • Wirtschaftliches Konzept
  • Gestaltungskonzept
  • Ökologisches Konzept
  • Inhaltliches Konzept
  • Alleinstellungsmerkmal

Der Steuerungsausschuss Konzeptverfahren setzt sich aus ständigen und nicht ständigen Mitgliedern zusammen. Ständige Mitglieder sind jeweils ein/e benannter/e Vertreter/in der BIM GmbH, der Senatsverwaltungen für Finanzen, für Stadtentwicklung und Umwelt, für Wirtschaft, Technologie und Forschung und der Senatskanzlei sowie des jeweiligen Belegenheitsbezirks. Sofern durch inhaltliche Vorgaben aus dem Portfolioausschuss Ressortzuständigkeiten anderer Verwaltungen berührt sind, können deren Vertreter als nicht ständige Mitglieder zu den Beratungen des Steuerungsausschusses hinzugezogen werden.

Wohnungsbau und Flüchtlingsunterbringung

Im Rahmen des Bündnisses für soziale Wohnungspolitik finden u.a. Direktvergaben landeseigener Grundstücke zum Verkehrswert oder als Sachwerteinlage an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften statt.

Um die Schaffung preiswerten Wohnraums in Berlin zu sichern, werden geeignete Grundstücke des Liegenschaftsfonds, der Bezirke und künftig auch aus dem Sondervermögen Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) an die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften direkt vergeben.

Bislang wurden 157 Grundstücke aus dem Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds/BIM und 19 Grundstücke aus dem Vermögen der Bezirke und 17 Grundstücke aus dem SODA als Sachwerteinlage an die Wohnungsbaugesellschaften bereitgestellt (Stand 31.12.2018). Weitere Grundstücke werden noch im Rahmen einer Bedarfsermittlung identifiziert.

Darüber hinaus sind landeseigene Grundstücke, die sich für die Bebauung mit modularen Flüchtlingsunterkünften (MUF) eignen, von der Regel-Clusterung ausgenommen. Die Auswahl und Abstimmung geeigneter MUF-Standorte läuft weiterhin direkt mit den Bezirken.

Beteiligung des Abgeordnetenhauses an Grundstücksgeschäften

Nach dem Inkrafttreten der neuen Liegenschaftspolitik wurden dem Abgeordnetenhaus (Unterausschuss Vermögensverwaltung) insgesamt alle beabsichtigten Grundstücksgeschäfte vorab zur Prüfung der politischen Bedeutung vorgelegt. Dem Unterausschuss Vermögensverwaltung wird zudem jährlich die Grundstücksverkehrsstatistik vorgelegt.

Sondervermögen für Daseinsvorsorgegrundstücke (SODA)

Der Senat hat entschieden, zunehmend nicht betriebsnotwendige Grundstücke für die künftige Daseinsvorsorge oder aus strategischen Gründen halten – und nicht verkaufen. Dies sind zum Beispiel aktuell nicht benötigte Schulen, die zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise erneut für eine Schulnutzung in Frage kommen.

Hierfür ist ein Sondervermögen geschaffen worden, das SODA. Auch werden nicht betriebsnotwendige, zentral gelegene Grundstücke mit einem hohen Wertsteigerungspotenzial, von denen sich das Land Berlin aus strategischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht trennen sollte, dem SODA zugewiesen. Als Beispiel seien hier die „Alte Münze“ am Molkenmarkt, das Amerika-Haus (in dem sich C/O-Berlin befindet) und das „Palais am Festungsgraben“ genannt. Dem SODA wurden und werden zudem auch sich bereits im Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds befindliche Erbbaurechte zugewiesen.