Haushaltsüberwachung

Laufende Haushaltsüberwachung und Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse

Mit der Föderalismusreform II wurden 2009 die Schuldenbremse für Bund und Länder sowie die laufende Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat eingeführt. Mit diesem Instrumentarium sollten die institutionellen Voraussetzungen zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern geschaffen werden.

Ausgangspunkt der laufenden Haushaltsüberwachung ist eine jährliche Berichterstattung von Bund und Ländern über wichtige Haushaltskennziffern (Stabilitätsberichte, jeweils zu Mitte Oktober), die vom Stabilitätsrat in seiner Sitzung im Dezember behandelt wird. Im Stabilitätsrat sind Bund und Länder durch ihre jeweiligen Finanzministerinnen und Finanzminister vertreten, der Bund außerdem auch durch den Bundeswirtschaftsminister.

Auf der Grundlage der Berichte prüft der Stabilitätsrat die Haushaltslage anhand von vier Kennziffern und einer standardisierten Projektion über sieben Jahre. Für jede der Kennziffern ist ein Schwellenwert festgelegt (teilweise für die Stadtstaaten abweichend von den Flächenländern); jede Überschreitung wird als Auffälligkeit gewertet. Sind drei oder vier Kennziffern oder die Standardprojektion auffällig, leitet der Stabilitätsrat ein Evaluationsverfahren ein, an dessen Ende ein Sanierungsverfahren stehen kann. Das Kennziffernsystem wurde durch den Beschluss des Stabilitätsrats vom 13. Dezember 2019 überprüft und angepasst.

Der Stabilitätsbericht umfasst seit dem Inkrafttreten der grundgesetzlichen Schuldenbremse neben dem oben beschriebenen etablierten Verfahren der laufenden Haushaltsüberwachung die Pflicht zur Berichterstattung über die Einhaltung der Schuldenbremse. Diese Pflicht ergibt sich aus der Tatsache, dass dem Stabilitätsrat nach Artikel 109a Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) ab dem Jahr 2020 die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des Artikels 109 Abs. 3 GG (sog. Schuldenbremse) durch den Bund und die Länder obliegt. Im Berichtsjahr 2020 war daher erstmalig über die Einhaltung der Schuldenbremse zu berichten.

Kennziffern

Die vier Kennziffern sind:

Struktureller Finanzierungssaldo

Finanzierungssaldo je Einwohner in Abgrenzung des Stabilitätsrats. Der Schwellenwert für den sogenannten Gegenwartszeitraum gilt als überschritten, wenn ein negativer Finanzierungssaldo um mehr als 200 Euro je Einwohner ungünstiger ist als der Länderdurchschnitt. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres abzüglich 50 € je Einwohner.

Kreditfinanzierungsquote

Kreditfinanzierungsquote als Verhältnis der Nettokreditaufnahme zu den bereinigten Ausgaben. Der Schwellenwert liegt im Gegenwartszeitraum um drei Prozentpunkte über dem Länderdurchschnitt. Für den Zeitraum der Finanzplanung werden einmalig zwei Prozentpunkte zugesetzt.

Zins-Steuer-Quote

Zins-Steuer-Quote als Verhältnis der Zinsausgaben am Kreditmarkt zu den Steuereinnahmen zuzüglich Kfz-Steuer-Kompensation, Finanzkraftausgleich, Allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen, Gemeindesteuer-BEZ, BEZ zum durchschnittsorientierten Forschungsförderungsausgleich und Förderabgabe. Der für die Stadtstaaten maßgebliche Schwellenwert beläuft sich im Gegenwartszeitraum auf 150 % des Länderdurchschnitts; für die Flächenländer liegt der Schwellenwert bei 140 %. Für den Zeitraum der Finanzplanung wird einmalig ein Zuschlag von einem Prozentpunkt zugerechnet.

Schuldenstand pro Einwohner

Der für die Stadtstaaten maßgebliche Schwellenwert beläuft sich auf 220 % des Länderdurchschnitts. Für die Flächenländer beträgt der Schwellenwert 130 % des Länderdurchschnitts. Für den Zeitraum der Finanzplanung wird jährlich ein Aufschlag von 100 Euro je Einwohner zugesetzt.

Im Berichtsjahr 2020 war lediglich eine Kennziffer des Landeshaushalts (Zins-Steuer-Quote) auffällig.

Schief und ungleichmäßig gestapelte Euro-Münzen

Schulden des Landes Berlin: Stetiger Abbau für eine solide Zukunft

Aufgrund massiver Einnahmeeinbrüche und erheblicher Mehrausgaben im Zuge der Corona-Pandemie stieg die Verschuldung des Landeshaushalts im Haushaltsjahr 2020 stark an. Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen zur Schuldenentwicklung Berlins beantwortet. Schulden des Landes Berlin: Stetiger Abbau für eine solide Zukunft

Hände mit Stift und Taschenrechner über Geschäftsunterlagen mit Tabellen

Umsetzung der Schuldenbremse im Land Berlin

Die Schuldenbremse dient dem Ziel, den Anstieg der Schulden in den öffentlichen Haushalten zu begrenzen, um zukünftige Generationen zu entlasten und finanzielle Spielräume in den Haushalten von Bund und Ländern zurückzugewinnen. Umsetzung der Schuldenbremse im Land Berlin