Die Beteiligungshinweise regeln die Mechanismen zur effizienten und transparenten Steuerung der Unternehmensbeteiligungen. Themen sind beispielsweise die Zusammenarbeit von Geschäftsführungen und Aufsichtsräten sowie die Mitwirkung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Sie wurden vom Senat erstmals im Mai 2005 beschlossen. Am 15. Dezember 2015 hat der Senat eine Neufassung verabschiedet. Die Mustersatzung wurde zuletzt am 06.01.2022 durch die Senatsverwaltung für Finanzen aktualisiert.
Beteiligungsmanagement und -controlling
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Beteiligungshinweise Dezember 2015 - Änderungen 06.01.2022
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Mustergesellschaftsvertrag Stand 06.01.2022
Auszug aus den Beteiligungshinweisen, Anlage 1.
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Merkblatt für Aufsichtsräte
Auszug aus den Beteiligungshinweisen, Anlage 3.
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Berliner Corporate Governance Kodex
Ältere Fassungen
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Beteiligungshinweise_Dezember_2015_Satzung_17_09_2020
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Beteiligungshinweise 2015 - Vergleichsfassung zu 2009
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Beteiligungshinweise 2009 - Vergleichsfassung zu 2005