Soweit Sie nicht unter die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Datenübermittlung fallen und Sie Ihre Steuererklärung nicht elektronisch übermitteln wollen oder können, reichen Sie Ihre Steuererklärung klassisch in Papierform ein. Die notwendigen Formulare dazu können Sie sich in Ihrem Finanzamt abholen. Außerdem bietet die Bundessteuerverwaltung elektronische Formulare an, die online am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden können. Sie können die eingegebenen Daten lokal auf dem PC speichern, das Ausfüllen unterbrechen und später fortsetzen.
Ob elektronisch oder auf Papier: Jede Steuererklärung besteht aus dem Hauptvordruck und Anlagen. Dazu gehört jeweils eine Anleitung mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen, bei Mein ELSTER ist sie in die Anwendung integriert.
Welche Anlagen Sie ausfüllen und einreichen müssen, hängt insbesondere davon ab, welche Art von Einkünften Sie im betreffenden Jahr erzielt haben. Arbeitnehmer müssen die Anlage N ausfüllen für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Anlage G wird erforderlich, wenn Sie gewerbliche Einkünfte erzielt haben, die Anlage S bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit.
Weitere wichtige Anlagen sind z.B. die Anlage Vorsorgeaufwand für Ihre Versicherungsbeiträge, die Anlage Kind zur steuerlichen Berücksichtigung von Kindern sowie die Anlage AV für die steuerliche Förderung der Altersvorsorge mit der sogenannten ‘Riester-Rente’. In der Anlage FW (Förderung des Wohneigentums) können Sie Steuerbegünstigungen für eigengenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnungen im Inland beantragen. Erklären Sie bitte Spenden in der Anlage Sonderausgaben, Unterhaltszahlungen in der Anlage Unterhalt, Krankheitskosten in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen.
Bevor Sie Ihre Steuererklärung auf den Weg schicken, ob per Post oder per Knopfdruck, sollten Sie noch einmal prüfen, ob Sie wirklich alles ausgefüllt haben und ggf. die Steuererklärung auf Papier auch unterschrieben haben.