Regierungsrätinnen und Regierungsräte

RegierungsrätInnen

Die Berliner Steuerverwaltung sorgt mit ihren rund 7.000 Beschäftigten für die finanziellen Grundlagen aller Bereiche des staatlichen Handels. Wir setzen uns täglich dafür ein, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für mehr als 3,8 Millionen Menschen funktioniert.

Berlin wächst! Um dieses Wachstum zu gestalten, benötigen wir leistungsfähige und engagierte Führungskräfte, die Neuerungen gegenüber aufgeschlossen sind sowie einen kooperativen Führungsstil vertreten.

Wir suchen Volljuristinnen und Volljuristen als Regierungsrätinnen und Regierungsräte im Beamtenverhältnis auf Probe im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Laufbahnfachrichtung Steuerverwaltung.

GEHT AUF UNS:

  • Führungsaufgaben mit Personalverantwortung und Fachaufsicht in einem Berliner Finanzamt
  • Verbeamtung als Regierungsrätin bzw. Regierungsrat auf Probe (Besoldungsgruppe A 13)
  • Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach erfolgreichem Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit
  • zwölfmonatige prüfungsfreie Einführung in Führungsaufgaben (9 Monate Praxis in einem Berliner Finanzamt , 3 Monate Theorie an der Bundesfinanzakademie)
  • Praxisbegleitung durch erfahrene Mentorinnen und Mentoren
  • unterstützte Vernetzung mit anderen Führungskräften der Steuerverwaltung
  • frühzeitige Übernahme von abwechslungsreichen und interessante Führungsaufgaben in einem Berliner Finanzamt
  • vielfältige und abwechslungsreiche Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten nach Abschluss der Einführungszeit
  • breite, zielorientierte Fortbildungsmöglichkeiten zu Steuerrechts- und Personalführungsfragen
  • digitale Verwaltungsarbeit mit elektronischer Aktenführung
  • Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf durch flexible Arbeitszeitgestaltung, Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung sowie alternierender Telearbeit nach dienstlichen Notwendigkeiten
  • vermögenswirksame Leistungen, jährliche Sonderzahlung, ggfs. Familienzuschläge und 30 Tage Urlaub im Jahr
  • Firmenticket / Deutschlandticket Job

DAS BRINGEN SIE MIT:

  • 2. juristisches Staatsexamen mit der Befähigung zum Richteramt
  • eine Gesamtpunktzahl von mindestens 12 Punkten, zusammengefasst aus der ersten juristischen Prüfung/Staatsprüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung,
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates
  • Sie haben zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr* noch nicht vollendet (*Bewerberinnen und Bewerber, die zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben und damit eine Restdienstzeit von mind. 20 Jahren vor Eintritt in den Ruhestand nicht gewährleistet ist, erfüllen die Voraussetzung zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Berliner Steuerverwaltung gem. § 8a des Landesbeamtengesetzes Berlin (LBG) im Regelfall derzeit nicht. Hiervon ausgenommen sind unter bestimmten Voraussetzungen solche Fälle, in denen Kinderbetreuungszeiten oder Zeiten der tatsächlichen Pflege von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern, Geschwistern oder Kindern) angerechnet werden können. Eine mögliche gesetzliche Anpassung der Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand führt zugleich zu einer Anpassung der Höchstaltersgrenze bei Einstellung.)
  • Bereitschaft zur Übernahme von Führungsverantwortung
  • Entscheidungsfreude, Überzeugungs- und Durchsetzungskraft
  • Organisations-, Motivations- und Kommunikationsfähigkeit
  • Kooperationsbereitschaft
  • Interesse am Steuerrecht und seiner Anwendung in der Praxis (steuerrechtliche Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt)

ÜBER UNS:

Die Berliner Steuerverwaltung ist zweistufig aufgebaut. Oberbehörde ist die Senatsverwaltung für Finanzen. Ihr obliegt die Fach- und Dienstaufsicht über 24 Berliner Finanzämter.

In 17 Finanzämtern mit regionaler Zuständigkeit wird vor allem die Einkommensteuer natürlicher Personen festgesetzt und erhoben. Die Finanzämter für Körperschaften sind vorwiegend für die Besteuerung juristischer Personen zuständig. Das Technische Finanzamt ist das Rechenzentrum der Berliner Finanzämter und betreut die IT-Infrastruktur. Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen verfolgt Steuerstraftaten sowie Steuerordnungswidrigkeiten und nimmt dabei staatsanwaltschaftliche Ermittlungsbefugnisse wahr. Das Finanzamt Berlin International ist für die Besteuerung von beschränkt Steuerpflichtigen und von ausländischen Unternehmen zuständig, die in Deutschland Einkünfte bzw. Umsätze erzielen, hier aber keinen Sitz haben.

Die Finanzämter sind in Arbeitsgebiete unterteilt. Typische Aufgaben sind die Festsetzung und Erhebung von Steuern, die Außenprüfung und die Bearbeitung von Rechtsbehelfen.

Gruppe von Kolleginnen und Kollegen unterschiedlichen Alters an einem Konferenztisch

IHRE AUFGABEN:

Bereits während Ihrer Einführungszeit werden Sie als Führungskraft in einem Berliner Finanzamt eingesetzt.

Sie übernehmen die Leitung verschiedener Arbeitsgebiete und sind verantwortlich für die Koordinierung der Arbeitsabläufe, die Personalentwicklung sowie Motivation Ihrer Teammitglieder.

Sie steuern den Informationsfluss zwischen der Amtsleitung und Ihren Arbeitsgebieten und agieren als Bindeglied. Damit schaffen Sie Transparenz und die Voraussetzung für ein gutes Arbeitsklima.

Darüber hinaus unterstützen Sie Ihre Teammitglieder fachlich bei komplexen Rechtsproblemen und haben die Möglichkeit, das Land Berlin in finanzgerichtlichen Verfahren zu vertreten.

Im Rahmen von Besprechungen können Sie sowohl Ihr Verhandlungsgeschick als auch Ihre Überzeugungs- und Durchsetzungsfähigkeit unter Beweis stellen.

Als Führungskraft werden Sie in verschiedenen Situationen mit Konflikten konfrontiert, die Sie vorausschauend und konstruktiv bewältigen.

Mit zunehmender Erfahrung lernen Sie verschiedene Finanzämter kennen und übernehmen die Leitung von spezifischen Fachgebieten und finanzamtsübergreifenden Aufgaben.

BEWERBUNGSVERFAHREN:

Es werden regelmäßig Neueinstellungen vorgenommen. Bewerbungen werden grundsätzlich online entgegengenommen. Sie erhalten umgehend eine Eingangsbestätigung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auswertung der Bewerbungsunterlagen Zeit in Anspruch nimmt. Anschließend setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch ein ca. zweistündiges strukturiertes Auswahlverfahren. Es werden keine steuerrechtlichen Vorkenntnisse vorausgesetzt.

Ihre Bewerbungsunterlagen werden nur für das laufende Bewerbungs- und Einstellungsverfahren gespeichert und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Anfallende Reise- und/oder Übernachtungskosten werden nicht erstattet. Das Land Berlin übernimmt weder Umzugskosten noch Trennungsgeld.

Sollten Sie bereits bei einem anderen Bundesland als Regierungsrätin oder Regierungsrat beschäftigt sein, sollte Ihr oberster Dienstherr mit Ihrer Bewerbung einverstanden sein. In diesem Fall käme ggf. im späteren Verlauf ein Versetzungsverfahren in Betracht.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • aussagekräftiges Bewerbungsschreiben,
  • ausführlicher tabellarischer Lebenslauf,
  • Kopien der Zeugnisse über die 1. juristische Prüfung/Staatsprüfung und 2. juristische Staatsprüfung,
  • Angaben, aus welchen Einzelnoten sich das Ergebnis der 2. Staatsprüfung zusammensetzt,
  • Kopien aller Stations- und Arbeitsgemeinschaftszeugnisse und
  • ggf. eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides

ZUSÄTZLICHE HINWEISE:

Sie werden mit Ihrer Einstellung zur Regierungsrätin bzw. zum Regierungsrat im Beamtenverhältnis auf Probe ernannt, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung wird ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis bei der Zentralen Medizinischen Gutachterstelle angefordert. Die Kosten trägt das Land Berlin.

Bei der Festlegung der konkreten Einstellungstermine werden die individuellen Bedürfnisse der Bewerbenden im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt.

Nach der Einstellung werden Sie zunächst für die Dauer von 12 Monaten auf Ihre künftigen Aufgaben als Führungskraft vorbereitet. Diese Einführungszeit soll Ihnen die Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, die Sie in Ihrem späteren Aufgabenbereich benötigen (bspw. steuerrechtliche Fachkenntnisse, Personalführung, Organisations-, Kontroll- und Arbeitstechniken).

Die Einführungszeit umfasst eine praktische Einweisung beim Finanzamt und bei der Senatsverwaltung für Finanzen für die Gesamtdauer von 9 Monaten. Ergänzend nehmen Sie an drei Lehrgängen an der Bundesfinanzakademie in Brühl und Berlin von jeweils einmonatiger Dauer teil. Diese Lehrgänge finden im sogenannten „Blended Learning“ Format statt. D. h. die Veranstaltungszeiten teilen sich auf in Präsenz und E-Learning (virtueller Hörsaal). Prüfungen finden nicht statt. Die während den Fortbildungsveranstaltungen entstandenen notwendigen Auslagen (Fahrkosten) werden im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) erstattet. Auch nach Beendigung der Einführungszeit haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Lehrgänge an der Bundesfinanzakademie und an Fortbildungseinrichtungen des Landes Berlin zu besuchen.

Die laufbahnrechtliche Probezeit dauert in der Regel drei Jahre. Nach erfolgreichem Ablauf werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen.