Sie werden mit Ihrer Einstellung zur Regierungsrätin bzw. zum Regierungsrat im Beamtenverhältnis auf Probe ernannt, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung wird ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis bei der Zentralen Medizinischen Gutachterstelle angefordert. Die Kosten trägt das Land Berlin.
Bei der Festlegung der konkreten Einstellungstermine werden die individuellen Bedürfnisse der Bewerbenden im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt.
Nach der Einstellung werden Sie zunächst für die Dauer von 12 Monaten auf Ihre künftigen Aufgaben als Führungskraft vorbereitet. Diese Einführungszeit soll Ihnen die Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, die Sie in Ihrem späteren Aufgabenbereich benötigen (bspw. steuerrechtliche Fachkenntnisse, Personalführung, Organisations-, Kontroll- und Arbeitstechniken).
Die Einführungszeit umfasst eine praktische Einweisung beim Finanzamt und bei der Senatsverwaltung für Finanzen für die Gesamtdauer von 9 Monaten. Ergänzend nehmen Sie an drei Lehrgängen an der Bundesfinanzakademie in Brühl und Berlin von jeweils einmonatiger Dauer teil. Diese Lehrgänge finden im sogenannten „Blended Learning“ Format statt. D. h. die Veranstaltungszeiten teilen sich auf in Präsenz und E-Learning (virtueller Hörsaal). Prüfungen finden nicht statt. Die während den Fortbildungsveranstaltungen entstandenen notwendigen Auslagen (Fahrkosten) werden im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) erstattet. Auch nach Beendigung der Einführungszeit haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Lehrgänge an der Bundesfinanzakademie und an Fortbildungseinrichtungen des Landes Berlin zu besuchen.
Die laufbahnrechtliche Probezeit dauert in der Regel drei Jahre. Nach erfolgreichem Ablauf werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen.